TASSO - NEWS

TASSO-Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland e.V.
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Wenn der gemeinsame Weg zu Ende ist – 

Die Bestattung eines Haustieres

 

Meine kleine Tierschutz-Hündin ist quietschfidel. Nicht einmal fünf Jahre ist sie alt und ich hoffe, dass sie mich noch viele, viele Jahre begleiten wird. Dennoch weiß ich, dass immer etwas passieren kann. Deswegen habe ich mir um das Unangenehmste Gedanken gemacht: Was passiert mit ihr, wenn sie eines Tages (hoffentlich in ganz weiter Ferne) stirbt? Ich weiß, dass ich außer mir sein werde vor Trauer, wenn ihr etwas zustößt. Das ist dann nicht der richtige Moment, um mich panisch zu informieren, welche Möglichkeiten ich habe. Deswegen habe ich Pläne geschmiedet und weiß, was mein Wunsch für den Ernstfall sein wird. Das Nachdenken darüber ist nicht schön, aber schließlich verdient meine fellige Freundin, dass ich mich diesem Thema stelle. So kann ich vermeiden, dass ich überstürzte Entscheidungen treffe, die ich später vielleicht bereue. – Gedanken einer TASSO-Mitarbeiterin zum Tode ihres Haustiers. 

Im Folgenden stellen wir einige Optionen vor, die Tierhalter nach dem Tod ihres geliebten Vierbeiners für dessen Bestattung haben. 

Der eigene Garten

Eine schöne Möglichkeit bietet sich denjenigen, die einen eigenen Garten besitzen. „Die gesetzliche Regelung erlaubt es, Heimtiere auf einem ‘dem Tierhalter gehörenden Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze‘ zu begraben“, weiß die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. In der „Durchführungsverordnung zum Tierische Nebenprodukt-Beseitigungsgesetz“ sind die Voraussetzungen zu finden. Dort ist auch geregelt, dass das Tier nicht an einer ansteckenden Krankheit gestorben sein darf und dass der Körper des verstorbenen Tieres mit einer ausreichenden, mindestens aber 50 cm starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube, bedeckt sein muss. Daher ist es beim heimischen Begräbnis wichtig, die Grube tief genug auszuheben. Einen Meter tief sollte sie schon sein. 

Beim Tierarzt lassen 

Wenn das Haustier beim Tierarzt gestorben ist, informiert dieser die Halter sicherlich gerne über die verschiedenen Möglichkeiten. In der Regel bieten Tierärzte an, sich um den Körper des verstorbenen Tieres zu kümmern. Das bedeutet allerdings, wenn nichts anderes vereinbart wurde, dass der Leichnam zur kommunalen Tierkörperbeseitigungsgesellschaft gebracht wird. Dort wird der Körper des Tieres dann zu Tierfett oder Tiermehl verarbeitet. Das kostet zwischen 20 und 30 Euro. Der Halter kann sein Haustier auch selbst dorthin bringen und vor Ort Abschied nehmen. Viele Menschen möchten ihren geliebten vierbeinigen Freund jedoch auf eine persönlichere feierliche Art und Weise bestatten.

Eine Urne mitnehmen

Dazu besteht beispielsweise die Möglichkeit, Hund, Katze oder Pferd in einem Tierkrematorium einäschern zu lassen. Die Kosten sind sehr unterschiedlich und variieren je nach Größe und Gewicht des Tieres. Sie hängen auch davon ab, ob es alleine oder zusammen mit anderen verbrannt wird. Wird es alleine kremiert, sind die Kosten deutlich höher (im Durchschnitt rund 300 Euro). Dafür kann der Halter die Asche seines tierischen Freundes jedoch später mit nach Hause nehmen.

Letzte Ruhestätte Tierfriedhof

Im Trend liegen seit einigen Jahren auch Tierfriedhöfe. In vielen Städten gibt es bereits diese letzte Ruhestätte speziell für Haustiere. Eine schöne wenngleich teure Lösung. Schon für die Beisetzung fallen einige hundert Euro an, hinzu kommt die Miete für das Grab sowie eventuell für die vorherige Kremierung. Vereinzelt gibt es sogar schon Friedhöfe, auf denen sich Menschen gemeinsam mit ihren Tieren begraben lassen können, zum Beispiel in Essen. Dort können verstorbene Hunde und Katzen bestattet werden, und wenn Herrchen oder Frauchen sterben, wird ihre Urne neben der des Tieres begraben. Weitere Informationen zur gemeinsamen Bestattung finden Sie in unserem früheren Newsletter.

Für welchen Weg Sie sich auch entscheiden – wir wünschen allen, die sich dieser schweren Situation stellen müssen, viel Kraft!

 

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Sichern Sie sich ab – 

die Haftpflichtversicherung ist ein Muss für Tierhalter

 

Ob ein angenagter Stuhl im Hotelzimmer, ein verursachter Sturz oder gar eine Bissverletzung: Führt ein Haustier einen Schaden herbei, haftet sein Halter dafür. Auch wenn er nicht schuld hat oder noch nicht einmal dabei war. Das regelt § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Kosten eines solchen Schadens können ganz schnell immens werden. Bei einem vom Haustier verursachten Autounfall, bei dem Menschen verletzt oder gar getötet werden, können beispielsweise schnell enorme Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche entstehen, die einen Tierhalter unter Umständen „in den Ruin“ treiben können. Wenn dieser nicht versichert ist.

Die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries rät daher unbedingt dazu, sich abzusichern. „Vielen Hundehaltern ist bereits bewusst, wie wichtig eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ist, je nach Bundesland, in dem der Hund gehalten wird,  ist eine solche Versicherung ohnehin Pflicht. Katzenhalter wissen jedoch häufig nicht um die gesetzliche Schadenersatzpflicht“, weiß die Rechtsanwältin aus ihrer praktischen Tätigkeit. Das liege wahrscheinlich darin begründet, dass es nur für Hunde und Pferde spezielle Versicherungsangebote gibt, zum anderen aber auch darin, dass viele Menschen unterschätzen, wie schnell auch von einer Katze ein großer Schaden verursacht werden kann. Ein Beispiel dafür ist der vom Landgericht Bielefeld am 21.03.2012 entschiedene Fall, wo ein Katzenbiss in die Hand letztlich zu einer Operation und einem Krankenhausaufenthalt führte. Neben dem Schadensersatz musste auch ein Schmerzensgeld gezahlt werden (Az. 21 S 38/11).

Für Pferde- und Hundehalter sind eigene Haftpflichtversicherungen, mit denen sich die Halter für entstehende Schäden absichern können, ratsam. Schäden durch Katzen oder Kleintiere sollten im Idealfall in der bereits bestehenden Privathaftpflichtversicherung mitumfasst sein. Hat der Tierhalter keine Versicherung abgeschlossen, haftet er mit seinem gesamten privaten Vermögen.

TASSO-Tipp: Sorgen Sie lieber vor und sichern Sie sich selbst und Ihr Tier für den Ernstfall ab. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine bestimmte Versicherungsgesellschaft empfehlen können.

 

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Stachelige Gartenbewohner – 

So helfen Sie Igeln richtig über den Winter

 

Es raschelt im Laubhaufen, dann erscheint ein kleines braunes Wesen und huscht schnell ins Gemüsebeet. Es ist Herbstzeit und in unseren heimischen Gärten sind wieder fleißig die Igel auf Futtersuche. Damit ein Igel in den Winterschlaf gehen kann, muss er sich zunächst ein gründliches Fettpolster anfressen. Das schaffen die stacheligen Tierchen in der Regel alleine, ohne dass wir Menschen eingreifen müssen. Mit einigen kleinen Taten können wir ihnen das Leben jedoch ein wenig erleichtern. 

Laubnest für den Winter 

Ein erster Schritt wäre es, den Garten für Igel zugänglich zu machen. Durch kleine Nischen in den Zäunen kommen die Tiere sicher in den Garten und können dort ausgiebig nach Futter suchen. Ebenfalls hilft es, wenn Menschen jetzt auf den Einsatz von Laubsaugern verzichten, da damit auch die Futtertiere der Igel aufgesaugt werden. Seien Sie auch vorsichtig beim Laub zusammenfegen und richten Sie gemütliche Laubhaufen in einer geschützten Ecke im Garten ein. Dort oder im Komposthaufen können sich die Stacheltiere zurückziehen und ihr Winternest bauen, in dem sie schlafen, bis das Frühjahr sie weckt.

Etwas Vorsicht ist bei Begegnungen zwischen Haustieren und Igeln geboten. Denn Igel sind häufig mit Flöhen befallen. Die  Expertenkommission für Parasitenbehandlungen bei Haustieren ESCCAP empfiehlt daher, falls es zu einem Kontakt gekommen ist, die Tiere danach anschließend umgehend auf Flohbefall zu untersuchen und gegebenenfalls zu behandeln. „Weiterhin können Igel auch Magendarmparasiten haben, die auf Haustiere übertragen werden können“, weiß die für TASSO tätige Tierärztin Dr. Anette Fach. Haustier und Igel zuliebe sollte daher kein direkter Kontakt stattfinden. 

Zusätzliches Futter brauchen gesunde Igel nur selten. Sie finden in der Regel genug in unseren Gärten. Damit die Tiere den Winter sicher überstehen, sollten Igeljunge etwa ein halbes Kilo wiegen, bevor der Frost einsetzt. Auch die Erwachsenen brauchen entsprechende Energiereserven, um gut überwintern zu können. Kommt der Frost sehr früh, können Tierfreunde Igel unterstützen und etwas zufüttern. Dafür bietet der Fachhandel spezielles Igelfutter an. „Zusätzlich kann Katzenfeuchtfutter mit Haferflocken vermischt oder ungewürztes gegartes Rührei und Hackfleisch angeboten werden. Zum Trinken sollte den Tieren frisches Wasser bereitgestellt werden, aber keine Milch, denn die vertragen sie nicht“, empfiehlt Dr. Anette Fach. 

Igel sind keine Haustiere 

Igel benötigen nur selten menschliche Hilfe. Wenn sie einen kläglichen Eindruck machen, sollten Tierfreunde sie zunächst eine Weile beobachten, bevor sie eingreifen. Da die Tiere besonders geschützt sind, dürfen nur wirklich hilfsbedürftige Igel mitgenommen, gesund gepflegt, sachgemäß aufgezogen und im Frühjahr wieder ausgewildert werden. Hierfür sollte sich der Finder in jedem Fall fachmännische Hilfe holen. Diese findet er bei einer Igelstation (beispielsweise unter www.pro-igel.de) oder alternativ auch beim nächstgelegenen Tierheim oder Tierarzt. Auf Unterstützung angewiesen sind die Tiere dann, wenn sie eindeutig verletzt, auffallend dünn sind, apathisch wirken und sich bei Kontakt nicht sofort zusammenrollen. Keinesfalls sollte ein Igel als Haustier gehalten oder als Spielgefährte für Kinder herhalten müssen.

 

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TASSO-Serie „Mit dem Hund sicher durch das ganze Jahr“

Teil 3: Der Herbst – Piksende Wegbegleiter und Spaziergänge im Dunkeln

 

In den Wäldern und Parks ist bereits deutlich sichtbar, dass der Sommer seinen Abschied verkündet hat. Die Blätter sind gefallen, Kastanien und Eicheln säumen wieder den täglichen Spaziergang. Auch im Herbst haben unsere Hunde besondere Ansprüche, denen wir gerecht werden müssen. 

Die herbstlichen Tücken

Der zu heiße Asphalt ist Geschichte, nun bestehen die gemeinen Gefahren für empfindliche Hundepfoten in spitzen Kastanienschalen und harten Laubstücken. Prüfen Sie daher nach jedem Spaziergang die Pfotenballen Ihres tierischen Begleiters. Es kann auch schon mal vorkommen, dass Sie noch während der Gassirunde einen spitzen Kastanienstachel entfernen müssen.

Schon seit einigen Wochen sind neben Zecken und Flöhen auch wieder weitere Plagegeister unterwegs: die Grasmilben. Ihre Larven befallen im Spätsommer und Herbst vor allem Hunde und Katzen und machen ihnen jede Menge Ärger. Einige Tiere reagieren sehr empfindlich auf die Bisse. Oft hilft es schon, wenn Sie Ihrem Vierbeiner nach dem Rennen durch hohes Gras die Pfoten und Beine kurz abwaschen. Wenn Ihr Hund sich jedoch verstärkt schleckt und Sie sich Sorgen machen, suchen Sie vorsichtshalber den Tierarzt Ihres Vertrauens auf.

Sehen und gesehen werden

Zum Bedauern der meisten Menschen wird es nun auch wieder früher dunkel und viele Spaziergänge werden künftig in der Finsternis stattfinden. Sorgen Sie unbedingt dafür, dass Ihr Hund gesehen wird. Auch schon bei kleinen Runden besteht große Gefahr durch Autos oder andere motorisierte Fortbewegungsmittel. Auch Radfahrer könnten Ihren Vierbeiner schnell übersehen. Der Tierbedarfshandel bietet mittlerweile jede Menge Ausstattung an. Die Angebotspalette reicht von leuchtenden Halsbändern, über reflektierende Leinen und Geschirre bis hin zu Regenmänteln mit Reflektoren. Vergessen Sie sich selbst nicht: Auch Sie sollten in der Dunkelheit sichtbar sein. Stecken Sie zudem für unterwegs eine kleine Taschenlampe ein, wenn Sie für einen Spaziergang im Wald oder Feld die beleuchteten Bereiche verlassen. Dann sehen Sie besser, Sie werden besser gesehen und Sie finden bei der Entsorgung die Hinterlassenschaften Ihres tierischen Freundes in der Dunkelheit leichter wieder.

Vorsorge ist die halbe Miete

Vergessen Sie auch im Herbst niemals die TASSO-Marke an Halsband oder Geschirr. Ein interessantes Geräusch wie die Bewegung eines Wildtieres oder ein intensiver Geruch können besonders bei Hunden mit ausgeprägtem Jagdtrieb in einem ungünstigen Fall schon ausreichen, um das Weite zu suchen. Um auf Nummer sich zu gehen, sollten Sie Ihren Hund im Dunkeln an der Leine lassen, vor allem dort, wo Verkehr herrscht. So gut er auch hört und so hell er in der Dunkelheit auch leuchten mag – es kann immer jemanden geben, der ihn übersieht.

Haben Sie auf Ihrer Gassirunde einen Hund ohne sichtbare TASSO-Marke gesehen? Sprechen Sie sein Frauchen oder Herrchen doch mal darauf an, ob er bereits bei TASSO registriert ist. Denn egal ob Frühling, Sommer, Herbst oder Winter: Mit der Registrierung bei TASSO erhält jedes Tier den größtmöglichen Schutz davor, nie wieder nach Hause zu finden.

Mit Ihrer Spende an TASSO schenken Sie Fellnasen-Glück!Rund fünf Millionen Hunde haben dank TASSO das Glück, in ein sicheres und liebevolles Zuhause zurückkehren zu können, wenn sie einmal entlaufen sind. Denn sie sind bei TASSO registriert. Mehr als 30.000 glücklichen Hunden konnte TASSO helfen, als sie im vergangenen Jahr nicht mehr den Weg zurück nach Hause gefunden haben. Denn TASSO ist die Organisation, die Mensch und Tier zusammenbringt. Lesen Sie mehr über unser Engagement für Hunde auf unseren Internetseiten und erfahren Sie dort, wie und wo wir uns für sie einsetzen. Setzen Sie noch heute ein Zeichen, indem Sie mit einer Spende den Hunden in Not helfen, denen ein Stück vom tierischen Glück fehlt. Für Ihr Vertrauen in unsere Arbeit und Ihre Unterstützung schon heute unser herzlichster Dank!

 

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Auf in den Herbsturlaub – 

Die TASSO-Tipps für lange Autofahrten mit dem Hund

 

Kaum sind die Sommerferien vorbei, stehen schon fast wieder die Herbstferien vor der Tür. Für Viele sind diese Tage eine willkommene Gelegenheit, noch einmal zu verreisen. Da es im Herbst entspannter zugehen soll, entscheiden sich viele Familien für Urlaub im eigenen Land oder in den direkten Nachbarländern. Statt dem Flugzeug wird dann häufig das Auto als Transportmittel gewählt und der geliebte Familienvierbeiner ist selbstverständlich mit von der Partie. Doch was brauchen Hunde bei langen Autofahrten? Wie lange darf es für Bello und Co. dauern? Was sollte unbedingt an Bord sein?

Das ist wichtig vor Beginn der großen Fahrt

Grundsätzlich fahren die meisten Hunde zum Glück gerne Auto. Gehen Sie bei längeren Reisen vor Fahrtantritt eine große Runde mit Ihrem Hund. Powern Sie Ihren Vierbeiner kräftig aus, dann kann er während der Fahrt entspannt vor sich hin schlummern und langweilt sich nicht. Es gibt jedoch auch Hunde, die aus verschiedenen Gründen empfindlich reagieren. Damit diese nicht leiden, sollte das Autofahren vor einer langen Reise trainiert werden. Wird dem Hund schnell schlecht, sollte einige Tage vor der Fahrt Rücksprache mit dem Tierarzt gehalten werden. Zudem hilft es, das Tier vor Fahrtantritt nicht zu füttern. Hunde können einige Stunden problemlos auf Futter verzichten. Nicht verzichten können sie hingegen auf Flüssigkeit. Daher sollte vor allem an warmen Tagen immer ausreichend Wasser zur Verfügung gestellt werden. Bieten Sie Ihrem tierischen Begleiter in jeder Pause einen Schluck an. 

Pausen und Bewegung

In der Regel wird empfohlen, alle zwei Stunden Rast zu machen. Das sollte jedoch jeder Halter individuell nach den Bedürfnissen seines Hundes entscheiden. Einige Tiere brauchen früher eine Auszeit, andere schlafen so tief und fest, dass sie noch ein wenig länger aushalten. Laufen Sie während einer Rast auch immer ein Stück mit Ihrem vierbeinigen Begleiter, damit dieser seine Geschäfte verrichten kann und Bewegung hat. Denken Sie daran, Kotentsorgungstüten ins Reisegepäck zu packen. Achten Sie beim Ein- und Aussteigen grundsätzlich auf die Sicherheit Ihres Tieres und leinen Sie es unbedingt an. Für den Ernstfall sollte Ihr Hund auch während einer Pause die TASSO-Marke tragen. Achtung! Auch auf dem Rastplatz gilt: Lassen Sie Ihren Hund bei warmen Temperaturen nicht alleine im Fahrzeug zurück. Schon eine lange Schlange vor den Sanitätsanlagen, weil zum Beispiel zeitgleich eine Reisegruppe ebenfalls Pause macht, reicht, um Ihren Liebling in arge Bedrängnis zu bringen. Weitere Informationen zum Thema „Hund im Backofen“ finden Sie hier: www.tasso.net/hund-im-backofen

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für Ihre Anfahrt zum Urlaubsort. Dann haben Sie die Ruhe, regelmäßig Pausen zu machen. Fahren Sie vielleicht auch einfach mal von der Autobahn ab und gehen Sie mit Ihrem Hund ein Stück über Feldwege. Rasthöfe sind häufig nicht nur laut und gefährlich, sondern auch oft unsauber, weil überall Müll und Essensreste liegen. Wenn Sie eine lange Tour vor sich haben, unterbrechen Sie diese doch mit einer Übernachtung unterwegs. Das ist weniger anstrengend für Ihr Tier und auch Sie können eine neue Umgebung erkunden.

 

Richtig sichern für die Fahrt

Achten Sie immer darauf, dass Ihr Tier während der Fahrt ausreichend gesichert ist. Es ist gesetzlich vorschrieben, den Vierbeiner – im Gesetz als Ladung bezeichnet – im Auto so zu transportieren, dass von ihm keine Gefahr für die Mitfahrer ausgeht. Damit auch Ihr tierischer Liebling sicher fährt, gibt es verschiedene Transportmöglichkeiten. Die sicherste, wenn auch sperrigste, ist eine fest installierte Hundebox, die quer zur Fahrtrichtung hinter den Rücksitzen platziert wird. Weitere Informationen zum Transport im Auto finden Sie hier.

 

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TASSO-Tipp: Was braucht eine demente Katze?

 

Die Präzision von Rufus Sprüngen lässt nach. Immer häufiger verfehlt der grau-getigerte Kater sein Ziel. Immer öfter steht er orientierungslos im Raum und vor allem nachts schreit er häufig hilf- und ziellos. Rufus hat Demenz. Diese kognitive Dysfunktion tritt auch immer häufiger bei unseren Haustieren auf. Durch gutes Futter, entsprechende Pflege und gute medizinische Versorgung werden unsere Stubentiger heutzutage manchmal recht alt. Dementsprechend treten auch typische Krankheiten des Alters bei ihnen auf.

Wie lässt sich das Leben der dementen Katze erleichtern?

„Wichtig ist auf jeden Fall, dass zunächst eine sichere Diagnose gestellt wird“, sagt die für TASSO tätige Tierärztin Dr. Anette Fach. Der Tierarzt kann den Gesamtzustand der Katze beurteilen und andere Krankheiten ausschließen. „Meist beginnt eine Demenz schleichend. Katzenhalter sollten ihre Tiere aufmerksam beobachten und kleine Veränderungen im Verhalten ernst nehmen.“

Diese Symptome könnten auf eine Demenz hinweisen

Nächtliches grundloses Schreien, manchmal auch tagsüber

Plötzliche Unsauberkeit

Falsche Wahrnehmung des Raumes, häufiges Verfehlen von Zielen beim Springen

Verwirrtheit bzw. desorientiertes Verhalten, häufig direkt nach dem Aufwachen

Verändertes Verhalten, plötzliche Probleme mit im Haushalt lebenden Artgenossen oder neue Ängste

Eine Demenz ist bei Katzen ebenso wie beim Menschen nicht heilbar, lässt sich jedoch mit Medikamenten in einem gewissen Rahmen behandeln. Die Behandlung sollte genauestens mit dem Tierarzt abgesprochen werden.

Doch wie können Sie Ihrer Katze darüber hinaus das Leben im Alltag erleichtern? Gewohnheit ist hier der Schlüssel zum Katzenglück. Am besten bleibt stets alles wie es ist. Ein umgestelltes Sofa kann bei einem dementen Tier schnell zu Stress führen. Zusätzlich sollten noch einige zusätzliche Katzenklos bereitgestellt werden, denn die Tiere vergessen häufig, wo ihr stilles Örtchen steht. Auch ein leichter Zugang zur Toilette wird der Katze helfen. Stellen Sie ruhig weitere Futter- und Wassernäpfe in der Wohnung auf, so wird das Tier immer wieder daran erinnert, zu essen und zu trinken.

Trainieren und Spielen macht auch mit Demenz Spaß

Eine demente Katze kann trotz ihrer Krankheit noch gefordert werden. Haben Sie früher Clickertrainig mit Ihrem Tier gemacht? Dann setzen Sie dies mit leichten Übungen fort. Auch demente Katzen spielen noch gerne mit ihren Menschen. Probieren Sie aus, was Ihrem Tier Spaß macht. Gemeinsames Spielen hält nicht nur den Kopf fit, sondern stärkt auch die Bindung zum Halter.

Feste Abläufe und beständige Strukturen helfen dementen Katzen im Alltag ungemein. War das Tier früher ein Freigänger, sollten Sie jedoch darüber nachdenken, es dennoch im Haus zu behalten, oder es nur in den gesicherten Garten zu lassen. Denn ein dementes Tier wird nicht mehr zuverlässig nach Hause finden, kann Gefahren draußen nicht mehr erkennen und ihnen ausweichen. Natürlich ist es für ein Tier, das die Freiheit gewöhnt ist, eine Umstellung. Bieten Sie ihrem Freigänger im Ruhestand daher zu Hause ausreichend Abenteuer und Abwechslung, es ist zu seinem Besten.

 

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Die schwere Suche nach einer neuen Wohnung

 

„Seit mehr als zwei Jahren suche ich eine neue Wohnung.“ In Sabrina Falkes E-Mail-Postfach stapeln sich die Absagen. Schon mehr als 40 Mal haben die Vermieter „Nein!“ gesagt zu der jungen Frau in Festanstellung und ihrer kleinen Hündin Lady.

Mit Haustier eine Mietwohnung zu finden ist schwer. Viele Tierhalter kennen das. Die erste Hürde ist, dass überhaupt ein Tier zur Familie gehört. Noch schwieriger als mit einer Katze ist die Suche mit einem Hund. Ist der Hund dann auch noch groß, ist es fast unmöglich, einen Vermieter von sich und seinem Tier zu überzeugen. TASSO-Mitarbeiterin Sabrina Falke kennt das. Obwohl Lady mit nur knapp vierzig Zentimetern Schulterhöhe und nicht mal acht Kilogramm wirklich eine kleine und sehr ruhige Vertreterin ihrer Art ist und ihr Frauchen jeden Tag zur Arbeit begleiten darf, blieb die Suche von Sabrina Falke bislang erfolglos. „Eine bezahlbare Wohnung im Main-Taunus-Gebiet zu finden ist ohnehin schwer. Ich habe aber das Gefühl, dass es mit Hund nahezu aussichtslos ist“, sagt sie niedergeschlagen.

Meist scheitert die Wohnungssuche schon vor der Kontaktaufnahme. Denn in den meisten Inseraten wird eine Tierhaltung noch immer kategorisch ausgeschlossen. Dabei ist ein Tierhaltungsverbot in einem Mietvertrag mittlerweile rechtlich gar nicht mehr wirksam, weil ein Mieter dadurch unangemessen benachteiligt wird. „Weder die Kleintierhaltung noch die Hunde- und Katzenhaltung darf pauschal verboten werden, das hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden“, weiß die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. Das bedeutet im Umkehrschluss allerdings noch lange nicht, dass Vermieter die Haltung von Hunden und Katzen immer erlauben müssen. „Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs muss der Vermieter immer eine Einzelfallabwägung der Interessen aller Beteiligten vornehmen. Hierbei muss er unter anderem auch beachten, dass die Hunde- und Katzenhaltung mittlerweile zum Leben dazugehört. Nur wenn bei dieser Abwägung ein berechtigtes Interesse des Vermieters an einem Verbot herauskommt, ist die Ablehnung im Einzelfall möglich.“

Für Wohnungssuchenden ist das nur ein schwacher Trost, denn wenn der Vermieter nicht an jemanden vermieten möchte, der ein Tier hält, kann ihn niemand dazu zwingen. Im Zweifel wird er sich einfach ohne Angabe von Gründen für einen anderen Mieter entscheiden. Gerade auf dem derzeit sehr angespannten Wohnungsmarkt dürfte es an Interessenten nicht fehlen.

Doch was kann man als Wohnungssuchender tun? „Es ist gut nachvollziehbar, dass Mieter in der Not ihre Hunde oder Katzen verschweigen oder verleugnen. Rechtlich kann man aber nur dazu raten, von Anfang an mit offenen Karten zu spielen, insbesondere wenn es gleich mehrere Tiere sind. Das ist nicht nur fair, sondern auch rechtlich korrekt. Es sollte nicht verschwiegen oder verneint werden, wenn ein Hund oder eine Katze einzieht, da eine solche arglistige Täuschung den Vermieter zur Anfechtung und Kündigung des Mietvertrages berechtigen könnte. Auch wenn schon ein Mietverhältnis besteht und ein Hund oder eine Katze einziehen soll, sollte das unbedingt mit dem Vermieter abgesprochen werden, wenn die Haltung nicht ausdrücklich im Mietvertrag erlaubt ist. Am besten ist eine schriftliche Vereinbarung.“ Langfristig bleibt also nur Geduld zu haben und ehrlich zu sein. Und zu hoffen, dass sich die ablehnende Haltung vieler Vermieter durch positive Erfahrungen und vorbildliche Tierhalter schrittweise ändert.

Natürlich gibt es auch Wohnungseigentümer, die damit einverstanden sind, dass Mieter mit Tieren einziehen und gute Erfahrungen damit gemacht haben. Dass Katzen die Wände zerkratzen und Hunde den ganzen Tag lang bellen, sind schließlich absolute Ausnahmen, die aber leider dazu geführt haben, dass Tierhalter, die eine Wohnung mieten möchten, schlechte Chancen haben. Auch wenn Sie derzeit nicht auf der Suche nach einer Wohnung sind, seien Sie dennoch stets ein vorbildlicher Tierhalter und ein freundlicher Mieter, mit dessen Vierbeiner es keine Konflikte gibt. So wird sich ihr Vermieter vielleicht auch später wieder dafür entscheiden, an Tierhalter zu vermieten.

 

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Was tun bei einem Insektenstich?

 

Plötzliches Aufjaulen, fluchtartiges Davonlaufen. Erst nach einigen Metern kommt Pepe wieder zum Stehen.

Die Rute ängstlich zwischen die Beine geklemmt, dreht sich der junge Hund aufgeregt im Kreis, versucht an seinen Rücken heranzukommen und schaut hilfesuchend zu Herrchen. Viele Hundehalter kennen diese Situation. Aber auch Katzenhaltern dürfte das schmerzhafte Aufjaulen ihres Tieres nach einem Insektenstich nicht fremd sein. Gerade im Hochsommer werden unsere tierischen Begleiter immer wieder von Wespen, Bienen und Co. gestochen.

Doch was sollten wir als Halter tun? Wie können wir helfen? Wann sollte es zum Tierarzt gehen? 

„Grundsätzlich ist nach einem Stich nicht sofort ein Tierarztbesuch notwendig“, sagt die für TASSO tätige Tierärztin Dr. Bettina Schmidt. „In der Regel reicht es, das Tier zu beruhigen, zu prüfen, ob der Stachel noch in der Haut steckt und diesen gegebenenfalls vorsichtig zu entfernen. Anschließend kann die Stelle mit einer kalten Kompresse oder mit Eiswürfeln gekühlt werden“, rät die Tierärztin.

In den folgenden Tagen sollten die Halter ein Auge auf die Stelle haben, denn wenn die Vierbeiner vermehrt daran lecken oder kratzen, könnte sich der Stich entzünden. Innerhalb weniger Tage ist die unangenehme Zeit dann meist ausgestanden.

Anders sieht es aus, wenn das Tier Kreislaufprobleme hat, blasse Schleimhäute, erschöpft ist oder sich erbricht. „Diese Symptome weisen darauf hin, dass eine allergische Reaktion vorliegt. In diesem Fall sollte schnellstmöglich ein Tierarzt aufgesucht werden.

Ebenso wenn das Tier ins Maul oder in den Hals gestochen wurde. Durch die Schwellung kann dann Atemnot auftreten“, sagt Dr. Bettina Schmidt.

Vor allem Katzenhalter sind natürlich nicht immer dabei, wenn ihre Samtpfote gestochen wird. Ist das Tier plötzlich unruhig, leckt oder kratzt es sich an einer bestimmten Stelle? Zeigt es Schmerzen bei Berührungen oder sind Schwellungen aufgetreten?

Dann könnte es sein, dass der Vierbeiner mit den Folgen eines fiesen Stiches zu kämpfen hat. 

TASSO-Tipp: Häufig von Insekten verletzt werden vor allem junge und übermütige Hunde. Um das Risiko zu minimieren, sollten Tierhalter ihren Hunden von klein auf untersagen, nach Fliegen zu jagen.

Denn der Hund unterscheidet nicht, ob er eine Fliege oder eine Wespe schnappt. Im Zweifel kann das schlimm ausgehen.

 

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Bitte, verschenk mich nicht! 
Keine Pfoten unterm Weihnachtsbaum

 

Plutos Start ins Leben war viel versprechend. Von seiner Mutter und seinen Geschwistern aus ging es sofort in ein warmes, kuscheliges Zuhause. Und als am Abend die Kinder ins Wohnzimmer stürmten, flossen sogar Freudentränen. Doch schnell wurde alles anders. Der Weihnachtsbaum war kaum entsorgt, schon verloren die Kinder die Lust an langen Spaziergängen durch Schnee und Matsch und am gemeinsamen Training. Die Erwachsenen übernahmen nur widerwillig die Aufgaben, die ihre Kinder zu erledigen versprochen hatten. Statt großer Freude herrschte nun Frust, die Erziehung blieb auf der Strecke, Pluto wurde ein ungestümer und unerzogener Junghund. Bis seine Menschen eines Tages aufgaben. Nur ein Jahr später wartet der junge Hund nun hinter Tierheimgittern verzweifelt auf eine Familie, die ihm das bietet, wonach er sich so dringend sehnt: ein Zuhause für immer. 

Plutos Geschichte steht beispielhaft für viele Schicksale, denn leider werden nach wie vor häufig Tiere zur Weihnachten verschenkt. Besonders zu Weihnachten möchten Eltern ihre Kinder glücklich machen und ihnen etwas ganz besonders schenken. Schnell werden da die Bedenken kleingeredet oder über Bord geworfen, und ein Tier kommt ins Haus. 

Die TASSO-Bitte: Verschenken Sie keine Tiere, und machen Sie andere Menschen darauf aufmerksam, dass es nicht im Sinne der Tiere ist, ein Weihnachtsgeschenk zu sein. Erklären Sie auch Ihren Kindern ruhig und vernünftig, warum es zu Weihnachten kein Haustier geben wird. 

Auch ohne eigenes Haustier ist der Kontakt zu Tieren möglich und auch wichtig für Kinder. Vielleicht können die jungen Tierfreunde im Tierheim aushelfen oder regelmäßig Nachbarn oder Verwandte mit Haustieren besuchen, um auf diese Art erste, intensivere Kontakte zu Haustieren haben zu können. 

Falls eine Familie mit dem Gedanken spielt, ein Haustier aufzunehmen, ist es wichtig, dass diese Entscheidung gründlich durchdacht, in Ruhe und gemeinsam mit allen Beteiligten getroffen wird. Und auch dann sollte damit lieber bis nach Weihnachten gewartet werden. Die stressige Vorweihnachtszeit ist nicht der richtige Zeitpunkt für eine so große Veränderung, und viele Tierschutzorganisationen und Tierheime vermitteln in der Weihnachtszeit bewusst keine Tiere, um Hunden, Katzen und Kleintieren zu ersparen als „ausgediente Geschenke“ eines Tages wieder abgegeben zu werden. 

Der TASSO-Tipp für alle, die sich für tierischen Familienzuwachs entschieden haben: Nutzen Sie doch die besinnlichen Tage, um sich gründlich Gedanken über das Bevorstehende zu machen. Erstellen Sie gemeinsam Listen, auf denen Sie festhalten, was Sie alles für ihren tierischen neuen Freund benötigen. Legen Sie fest, wer welche Aufgaben übernehmen wird, und bereiten Sie sich gemeinsam vor. Wenn im neuen Jahr wieder etwas Ruhe eingekehrt ist, kann die Suche nach Ihrem vierbeinigen Freund losgehen. Schauen Sie sich dann vor allem auch in Tierheimen oder in unserem Online-Tierheim shelta um. Dort warten tauende Tiere auf ihre eigene liebevolle Familie. Eine, die ihnen nach reichlicher Überlegung ein Zuhause für immer bieten kann.

 

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Vierbeiner an Bord – Hunde im Auto richtig sichern

 

Egal ob eine lange Urlaubsreise ansteht oder nur eine kurze Fahrt zur Hundewiese. Sobald der Hund im Auto mitfährt, muss er richtig gesichert werden. Schließlich will kein Hundehalter, dass seinem tierischen Liebling etwas passiert, falls er stark bremsen muss, oder es sogar einen Unfall gibt. Dass die Tiere gesichert werden müssen, steht auch im Gesetz. Dort gelten Hunde allerdings als „Ladung“, und es ist vorgeschrieben, dass diese ausreichend befestigt wird. Geschieht das nicht, wird ein Bußgeld fällig. Aber was ist schon ein Bußgeld im Vergleich zu dem, was auf uns zukommt, wenn wir, unsere Mitfahrer oder unser tierischer Liebling verletzt werden? 

Auf keinen Fall darf der Hund daher im Auto frei umherlaufen. Sogar wenn er still ist, ruhig liegt und den Fahrer in der Regel nicht ablenkt: Schon bei einer Bremsung aus etwa 30 Stundenkilometern wird das nicht gesicherte Tier zum gefährlichen Geschoss, kann sich schwer verletzen und wird letztlich auch für die Menschen im Auto zur Lebensgefahr. 

Doch welche ist die richtige Sicherung für die Fahrt im Auto? Wer sich auf der Suche nach der Antwort durchs Internet klickt, wird schnell enttäuscht. Die perfekte Lösung gibt es offenbar nicht. Alle Systeme haben Vor- und Nachteile. Es liegt im Ermessen des Halters, welchen Kompromiss er einzugehen bereit ist. 

Ein kleiner Überblick über die gängigsten und sichersten Systeme

Das sicherste für Mensch und Tier ist die Transportbox: Eine auf die Größe des Tieres angepasste, sicher im Fußraum oder Kofferraum platzierte und gut befestigte Box ist optimal. Durch die großen Außenflächen entwickeln sich keine punktuell hohen Kräfte, die dazu führen, dass zum Beispiel die Rücklehnen durchbrochen werden und der Hund durch das Auto geschleudert wird. Die Box sollte so viel Platz bieten, dass der Hund aufrecht sitzen, sich umdrehen und hinlegen kann. Der ADAC empfiehlt zudem nach einem umfangreichen Test, die Box im Kofferraum parallel zur Fahrrichtung direkt an der Lehne der Rücksitze zu platzieren, oder – bei einem kleinen Hund – sie in den Fußraum vor die Rücksitze zu stellen.

Allerdings hat diese Lösung auch Nachteile. Das Auto muss groß sein, die Box nimmt viel Platz weg, vor allem dann, wenn der Hund mal nicht mitfährt. Außerdem sind Boxen teuer, unhandlich und nur dann sicher, wenn sie richtig platziert werden. Dennoch: Das Verletzungsrisiko für Tier und Mensch ist mit einer Box am geringsten. 

Stabile Anschnallsysteme können guten Schutz bieten

Ebenfalls häufig genutzt werden Anschnallsysteme. Diese empfiehlt der ADAC jedoch nur bedingt. Der Autoclub kritisiert, dass die Geschirre reißen können und dass die Tiere zu viel Bewegungsfreiraum haben und so zur Gefahr werden. Von den beiden getesteten Systemen ist nur das besonders stabile Exemplar geeignet, den Menschen vor Verletzungen durch den Hund zu schützen, bei dem anderen brachen Karabinerhaken. Die Auto-Experten raten daher, massive Systeme zu nutzen, die fest im Gurtschloss beziehungsweise mit den Isofix-Haken auf der Rückbank verbunden werden. Weiterhin sollte die Länge der Gurte knapp bemessen sein, damit das Tier bei einer Bremsung nicht durch das Auto katapultiert wird. Auch wenn die Menschen im Auto so einigermaßen sicher sind, besteht für das Tier nach wie vor eine Verletzungsgefahr, weil es je nach Länge des Gurtes gegen die Sitze geschleudert werden kann. 

Für kleinere Vierbeiner sind auch spezielle Hunde-Autositze geeignet. Zwar ist die Befestigung im Fahrzeug nicht so ganz einfach, und das Tier muss an das Geschirr gewöhnt werden, dann aber ist der Hund auf der Autofahrt gut geschützt. 

Der Markt bietet nahezu für alle Bedingungen eine Lösung. Nicht alle Möglichkeiten schützen allerdings Hund und Insassen. TASSO rät daher: Lassen Sie sich im Fachhandel ausgiebig beraten, und entscheiden Sie sich im Interesse Ihres Tieres und Ihrer Mitfahrer für eine sichere Lösung. 

Mehr zum Thema finden Sie auch auf der Homepage des ADAC.

Wir wünschen allzeit eine gute Fahrt mit Ihrem Vierbeiner!

 

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Was tun, wenn ein Vierbeiner in Gefahr ist – Aktion „Hund im Backofen“ von TASSO e.V.

 

Es ist ein Thema, das uns leider jeden Sommer aufs Neue begleitet, denn noch immer lassen viele Hundehalter ihre Tiere an warmen Tagen im Auto zurück. In diesem Jahr sind deutschlandweit deshalb schon mehrere Hunde im Auto einen grausamen Tod gestorben. Erst am vergangenen Sonntag mussten in Bensersiel an der Nordseeküste zwei Hunde aus völlig überhitzten schwarzen Autos gerettet werden. Unsere TASSO-Experten geben Tipps, wie Tierfreunde im Ernstfall helfen können.

Zum Hintergrund: Schon ab Temperaturen von 20 Grad Celsius kann ein Auto zur tödlichen Gefahr für einen Hund werden. Das Fahrzeuginnere heizt sich binnen weniger Minuten auf extreme Temperaturen auf. Der Hund versucht, sich durch Hecheln Kühlung zu verschaffen, dabei verbraucht er allerdings sehr viel Wasser. Wenn er dieses Wasser nicht wieder aufnehmen kann, besteht die Gefahr eines Hitzschlages, an dem ein Hund sterben kann. Im Schatten parken, die Fenster etwas herunter zu lassen oder ein Schälchen Wasser ins Auto zu stellen reicht nicht aus, um die Sicherheit des Tieres zu gewährleisten. Auch „nur mal kurz etwas im Supermarkt zu besorgen“ kann für das Tier schon tödlich enden.

Es gibt einige Anzeichen dafür, dass ein Hund einen Hitzschlag hat. Dazu gehören Unruhe, eine weit herausgestreckte Zunge, Taumeln und eindeutige Erschöpfung. Ein Tier, das Symptome eines Hitzschlages zeigt, muss so schnell wie möglich von einem Tierarzt behandelt werden. „Feuerwehr oder Polizei dürfen in solchen Situationen in jedem Fall eingreifen“, erklärt Philip McCreight, Leiter von TASSO e.V. „Aber auch verantwortungsbewusste Mitmenschen sollten sich für das Leben des Tieres einsetzen.“ 

Was ist zu tun?

Steht das Auto auf einem Supermarktparkplatz o.ä., lassen Sie den Halter ausrufen.

Rufen Sie die Polizei oder die Feuerwehr.

Notieren Sie sich alle wichtigen Daten: Datum, Ort, Uhrzeit, Automarke, Farbe und Kennzeichen. 

Dokumentieren Sie den Vorfall mit Fotos.

Suchen Sie Zeugen, die die Geschehnisse bestätigen können, und notieren Sie sich deren Telefonnummer und Anschrift.

Erstatten Sie zur Sicherheit Strafanzeige wegen Tierquälerei.

Nur wenn die Situation für den Hund lebensbedrohlich ist und so eilig ist, dass Sie nicht länger auf Polizei oder Feuerwehr warten können, dürfen Sie den Hund selbst befreien. Dabei gilt es jedoch, äußerste Vorsicht walten zu lassen. Denn: „Um das Tier zu befreien, müssen Sie fremdes Eigentum beschädigen“ gibt die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries zu bedenken. Um so wenig Schaden wie möglich zu verursachen, sollte daher das Seitenfenster eingeschlagen werden.  Bei so einer Rettung müssen Sie aber leider damit rechnen,  dass der Fahrzeughalter Strafanzeige gegen Sie wegen Sachbeschädigung erstatten wird. „In diesem Fall können sich Betroffene auf den rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB berufen“, erklärt Ann-Kathrin Fries. Umso wichtiger ist es, Zeugen für den Vorfall zu haben und die Polizei zu verständigen.

Wenn das Tier befreit wurde

Wenn das Tier schließlich befreit wurde, sollte es entsprechend versorgt werden. Die für TASSO tätigte Tierärztin Dr. Anette Fach rät: „Bringen Sie das Tier in den Schatten, und kühlen Sie es vorsichtig für mindestens 30 Minuten ab. Beginnen Sie mit nasskalten Umschlägen, und arbeiten Sie sich von den Pfoten über die Beine, das Hinterteil und den Rücken bis zum Nacken hoch. Das Wichtigste ist eine langsame Abkühlung. Keinesfalls darf der Hund mit eiskaltem Wasser übergossen werden. Danach müssen Sie das Tier zeitnah in einem gekühlten Auto zum Tierarzt bringen. Eine weitere Hitzebelastung sollte unbedingt vermieden werden. In der Tierarztpraxis sollte man sich sicherheitshalber anmelden, damit auch ein Tierarzt einsatzbereit ist. Die Behandlung beim Arzt besteht aus Infusionen, Medikamenten und eventuell auch Sauerstoffzufuhr.“

Kostenloses Informationsmaterial finden Sie unterwww.tasso.net/hund-im-backofen

 

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Die TASSO-Checkliste für einen sicheren und gut vorbereiteten Urlaub mit Vierbeiner

 

Wenn in einigen Wochen die Ferien beginnen, steht bei vielen Familien auch wieder der Sommerurlaub an. Für Tierhalter stellt sich dann die Frage, ob ihr Haustier sie in den Urlaub begleiten wird oder lieber zu Hause betreut werden soll. Katzen, die ein starkes Revierverhalten haben, verlassen ihr Zuhause eher ungern und kommen gut damit klar, in ihrer gewohnten Umgebung betreut zu werden. Der Hund als Rudeltier will seine Familie sicher gerne begleiten, wenn der geplante Urlaub es zulässt. In vielen Hotels und Ferienunterkünften ist es bereits gestattet, den Hund mitzubringen. Dennoch braucht eine gemeinsame Reise viel Vorbereitung und auch damit am Urlaubsort alles glatt geht, gibt einiges zu beachten. 

Auf jeden Fall sollte Ihr Hund vor der Reise bei TASSO registriert sein. Denn egal ob in Deutschland oder im Ausland – der Urlaubsort ist immer fremd, da ist die Gefahr verloren zu gehen größer als Zuhause, wo sich die Tiere auskennen. Deswegen sollten Sie vor Urlaubsantritt auch Ihre Handynummer bei TASSO hinterlegen, damit unsere Notrufzentrale Sie im Ernstfall erreichen kann. Bitte nutzen Sie hierfür das Online-Formular. Damit es aber gar nicht erst soweit kommt, dass ein Tier verloren geht, rät TASSO-Leiter Philip McCreight: „Leinen Sie Ihren Hund sowohl während der Pausen auf der Fahrt als auch in den ersten Tagen am Urlaubsort sicherheitshalber an.“  

Vor einer weiten und anstrengenden Reise ist es zudem ratsam, noch einmal Rücksprache mit dem Tierarzt zu halten, damit sichergestellt ist, dass die Reise nicht zu viel für das Tier wird. Auch die Fahrt zum Urlaubsort muss gut geplant werden. Optimales Verkehrsmittel dafür ist das Auto. Es bietet dem Hund den größten Komfort, weil regelmäßig Pausen eingelegt werden können. Flugreisen bedeuten für Hunde oft großen Stress, besonders wenn die Tiere größer sind und im Frachtraum reisen müssen. Bei Bahnfahrten benötigen Hunde ein eigenes Ticket, müssen häufig einen Maulkorb tragen und die Enge in den Zügen kann schnell stressig werden. Vor allem aber ist es bei einer Reise mit der Bahn nicht möglich, dem Tier regelmäßige Pausen zu gönnen.

Im Auto sichern und regelmäßig pausieren

Geht es mit dem Auto in den Urlaub, müssen Sie Ihren Hund auf der Fahrt unbedingt gut sichern. Er darf bei einer starken Bremsung oder einem Unfall nicht von umherfliegenden Gepäckstücken verletzt oder selbst durch das Auto geschleudert werden. Damit die Fahrt nicht zu anstrengend für Ihr Tier wird, sollten Sie etwa alle zwei Stunden eine Pause einlegen, Ihren Vierbeiner trinken lassen und einige Meter mit ihm spazieren gehen. Da viele Hunde im Auto schnell unter Übelkeit leiden, ist es ratsam, sie etwa vier bis sechs Stunden vor Abfahrt das letzte Mal zu füttern. Es macht den Tieren nichts, einige Stunden ohne Futter auszukommen. Im Auto sollten die Fenster während der Fahrt geschlossen bleiben und die Klimaanlage darf nicht zu stark eingestellt sein, da Hunde leicht eine Bindehautentzündung bekommen. Und natürlich gilt auch für die Pause auf dem Rasthof die Regel, einen Hund an warmen Tagen niemals im Auto zurückzulassen. 

Heimtierausweis und Transponder sind im Ausland Pflicht

Führt die Reise zudem ins Ausland, ist es wichtig, dass Sie einen EU-Heimtierausweis für Ihr Tier haben. Diesen erhalten Sie bei Ihrem Tierarzt. Weiterhin ist die Kennzeichnung mit einem Transponder, auch Mikrochip genannt, vorgeschrieben. Klären Sie vor Reiseantritt unbedingt die Einreisebestimmungen, und informieren Sie sich darüber, welche Vorschriften vor Ort gelten. In einigen Ländern müssen bestimmt Rassen zum Beispiel einen Maulkorb tragen, manchmal gilt Leinenpflicht, oder Hunde dürfen nicht mit ins Restaurant.

Damit Sie auch nichts vergessen, hier die TASSO-Checkliste für das Reisegepäck Ihres tierischen Lieblings:

Für die Sicherheit: Heimtierausweis mit Informationen zu den letzten Impfungen, Telefonnummer des Ansprechpartners bei der Haftpflichtversicherung und die Adresse eines Tierarztes vor Ort

Für die Fahrt und den Aufenthalt: Transportbox, Maulkorb (wenn nötig), Leine, Hunde-Kissen oder Körbchen sowie Decke und Spielzeug

Für Hygiene und Hunger: Fressnapf, Kot-Tüten, Handtuch, Kamm und Bürste, Futter und Leckerlies

Für die Gesundheit: Reiseapotheke mit den Medikamenten, die das Tier benötigt, Mitteln gegen Reiseübelkeit und Durchfall, Wund- und Desinfektionsspray, Tüchern zum Reinigen der Augen und Pfoten, Zeckenzange und Verbandsmaterial

 

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Düsseldorf erlässt Registrierungs- und Kastrationspflicht für Freigängerkatzen

 

Um das Leid von freilebenden, verwilderten Katzen langfristig zu verbessern, hat nun auch die Stadt Düsseldorf eine Katzenschutzverordnung erlassen. Darin ist geregelt, dass Katzen mit Freigang durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung gekennzeichnet werden müssen. Weiterhin müssen die Freigänger registriert werden. Allerdings in einem eigenen Register der Kommune und nicht ausschließlich im Register von TASSO e.V., so die Vorgabe der Stadt. Dennoch sollten verantwortungsbewusste Katzenhalter ihre Tiere zusätzlich bei TASSO registrieren, rät TASSO-Leiter Philip McCreight. Denn: Kommunale Register helfen nicht bei der Rückvermittlung. Daher bedauert der TASSO-Leiter, dass Düsseldorf mit einem eigenen Register arbeitet. „Es wiegt die Halter in falscher Sicherheit. Viele denken dann, das Tier sei ja registriert und damit sicher. Aber die kommunalen Register können nicht bei der Rückvermittlung helfen. Sie dienen nur dazu, festzuhalten, wer welches Tier in der Stadt hält.“

Kooperation mit TASSO bedeutet weniger Kosten und hat viele Vorteile

Philip McCreight findet den Weg, den die Stadt Darmstadt im vergangenen Jahr gegangen ist besser und sicherer. Sie hat TASSO in ihrer Verordnung als das Register ausgewiesen. „Das bedeutet weniger Verwaltungsaufwand und Kosten für die Kommunen und hat außerdem viele Vorteile für die Halter“, sagt Philip McCreight.„Immerhin betreiben wir mit 7,7 Millionen registrierten Tieren Europas größtes Haustierregister. Geht ein Tier verloren, oder wird eines gefunden, kümmern wir uns um die Rückvermittlung. Dafür ist unsere Notrufzentrale täglich 24 Stunden besetzt. Außerdem ist sowohl die Registrierung als auch unserer Service kostenlos, da sich unser Verein ausschließlich durch Spenden finanziert.“ Dennoch begrüßt Philip McCreight, dass die Stadt Düsseldorf nun Regeln erlassen hat.  „Die neue Regelung der Stadt Düsseldorf ist wichtig, um das Katzenelend zu bekämpfen“, betont er. TASSO setzt sich bereits seit Jahren dafür ein, dass Städte und Gemeinden entsprechende Verordnungen erlassen und kämpft für eine gesetzliche Kastrations-, Kennzeichnungs- sowie Registrierungspflicht. 

TASSO hilft vor Ort 

Um zusätzlich zur Eindämmung des Katzenelends in Düsseldorf beizutragen, stellt TASSO der Tiertafel in Düsseldorf 100 Mikrochips, sogenannte Transponder, zur Verfügung. So erhalten bedürftige Menschen die Gelegenheit, ihre Tiere zu kennzeichnen und zu registrieren. „Das ist für uns eine tolle Unterstützung“, freut sich der Vorsitzende der Tiertafel Düsseldorf e.V., Wolfgang Lemke.  „Davon können viele Katzenhalter profitieren, denen es finanziell nicht so gut geht und die ihre Tiere dennoch schützen möchten.“ 

Warum ist die Katzenschutzverordnung so wichtig?

Mit den neuen Regelungen will die Stadt Düsseldorf das Leid der verwilderten Katzen bekämpfen. In Deutschland leben etwa zwei Millionen Streunerkatzen, weil sie entweder frei geboren, entlaufen, ausgesetzt oder zurückgelassen worden sind. Im Gegensatz zu Wildkatzen können sich Hauskatzen in der „Wildnis“ allerdings nur unzureichend zurechtfinden und selbst versorgen. Das führt dazu, dass viele Tiere schlecht ernährt und ausgezehrt sind. Weiterhin sind die Katzen häufig krank, sie leiden an Infektionskrankheiten, sind von Parasiten befallen und haben unbehandelte Verletzungen. Dieses Elend wird kontinuierlich immer schlimmer, wenn sich die Tiere unkontrolliert vermehren können. 

Nur wenige Katzenbesitzer haben in der Vergangenheit ihre Freigänger kastrieren lassen. So zeugten die Tiere ungehindert weiter Nachwuchs mit Streunern, und haben zur Verschärfung des Problems beigetragen. Die Zahl der Nachkommen von nur einer Katze kann schon nach nur vier Jahren in die Tausende gehen. Deswegen ist es wichtig, dass Freigängerkatzen kastriert werden. Nur so kann dem Katzenelend langfristig ein Riegel vorgeschoben werden. TASSO setzt sich auch in Zukunft dafür ein, dass weitere Städte und Gemeinden entsprechende Verordnungen erlassen. Zusammen mit dem Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt) und VIER PFOTEN hat TASSO Ende 2011 das Bündnis „Pro Katze“ ins Leben gerufen, das regelmäßig Kastrationsaktionen für freilebende Katzen in deutschen Städten durchgeführt.

TASSO rät: Ob Wohnungskatze oder Freigänger – Registrieren Sie hier Ihre Katze bei TASSO, damit sie auch im Verlustfall geschützt ist.

 

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Kein Fundtier müsste im Tierheim bleiben:

Bundesregierung ignoriert Chance auf Kostenersparnis von 27 Millionen Euro

 

Es hätte ein großer Schritt für den Tierschutz werden können: Im Dezember 2015 reichte die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen eine Anfrage bezüglich einer gesetzlichen Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Heimtiere an die Bundesregierung ein. Die Bundesregierung lehnte dies jedoch ab. Begründung: Der bürokratische Aufwand wäre zu groß.

Vorteile für alle Beteiligten

Wir von TASSO können dieses Argument nicht nachvollziehen und kritisieren die Entscheidung der Bundesregierung. Diese wäre als führende Kraft in der EU gut beraten, auch in diesem Bereich ihrer Verantwortung gerecht zu werden und dabei auch ihr Staatsziel Tierschutz zu beachten. Das alleinige Argument des verletzten Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch eine hohe Bürokratie greift nicht und ist klar zu widerlegen. Mehr noch, auf EU-Ebene wurde soeben ein Konzept einer Fachgruppe erstellt, das nachweist, dass eine EU-weite harmonisierte Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht nicht nur notwendig ist, sondern auch wie es funktionieren kann, und dies ohne überbordende Bürokratie. 

Wären alle Hunde und Katzen in Deutschland registriert, würde kein Fundtier länger als ein paar Stunden im Tierheim zubringen. Der Halter wäre anhand der Eintragung in ein zentrales Tierregister sofort zu ermitteln. „Derzeit beträgt die durchschnittliche Verweildauer eines Fundtieres im Tierheim zwölf Tage“,  erklärt Philip McCreight, Leiter von TASSO. „In dieser Zeit leiden sowohl Tierhalter, als auch ihre vermissten Tiere unter der ungewissen Situation. Zudem entstehen pro Tag Kosten von etwa 15 Euro pro Fundtier. Wären alle Hunde und Katzen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei TASSO erfasst, könnten den Tierheimen Kosten in Höhe von rund 27 Millionen Euro pro Jahr erspart werden. Damit hätten auch die Kommunen erhebliche Kostenersparnisse, da sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, sich an den Fundtierkosten der Tierheime zu beteiligen“, so Philip McCreight weiter. Zudem seien mit 7,7 Millionen registrierten Tieren bereits fast die Hälfte aller Hunde und Katzen in Deutschland bei TASSO registriert. Der bürokratische Aufwand bei einer bundesweiten Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht wäre somit nicht übermäßig groß.

22 europäische Länder machen´s vor, und die EU könnte das Thema konkret angehen

TASSO fordert seit Jahren die Einführung einer bundesweiten, gesetzlichen Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen: „In 22 europäischen Nachbarländern, darunter Österreich und die Schweiz, ist die Kennzeichnung und Registrierung seit einigen Jahren gesetzlich vorgeschrieben“, betont Philip McCreight. „Jüngstes Beispiel ist Irland, das die Kennzeichnung und Registrierung gerade auf vorbildliche Weise einführt, dies begleitet durch eine klare gesetzliche Regelung.“ Die Notwendigkeit eines Haustierzentralregisters spiegelt sich, heute mehr denn je ,  in der stetig wachsenden Anzahl von Haustieren wider. TASSO vermittelt alle 10 Minuten ein entlaufenes Tier an seine glücklichen Halter zurück. Das macht mehr als 60.000 Tiere im Jahr.

Internationale Expertengruppe zeigt gangbaren Weg auf

Auch ein bestens europaweit funktionierendes System gibt es bereits: in Europetnet sind 27 Datenbanken aus den unterschiedlichen Mitgliedsländern angeschlossen, private wie solche der öffentlichen Hand. 

Die damit zusammenhängende hochrangige CAROdog Expertengruppe (bestehend aus TASSO e.V., der europäischen Tierärzteschaft (FVE),  dem Europäischen Register-Verbund Europetnet, Vertretern der Transponderindustrie und Mitglied der ISO-Arbeitsgruppen (Planet ID), Tierschutz (Vier Pfoten EU) , dem Mitgliedsland Belgien und Wissenschaft (IZSAM, Teramo) hat soeben nach fünfjähriger Arbeit ein konkretes Konzept zur Einführung und Umsetzung einer EU-weit harmonisierten Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen  vorgelegt. Es wird in der Kurzfassung in wenigen Tagen auch in deutscher Sprache vorliegen und bei TASSO abrufbar sein.

Eine EU-weite Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Heimtieren haben vor knapp einem Monat auch alle Fachreferenten und die Teilnehmer eines EU-weit vielbeachteten Workshops gefordert, der in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg stattgefunden hat.

 

Weitere Informationen zu CAROdog: www.carodog.eu/special-focus-identification-and-registration

 

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Herbstzeit ist Igelzeit:

Igeln richtig über den Winter helfen

 

Drei Viertel aller Igelbabys kommen in den Monaten August und September zur Welt. Daher sind in den Herbstmonaten viele kleine Igel unterwegs, um sich für den bevorstehenden Winterschlaf genügend Fett anzufressen.

TASSO e.V. gibt Tipps, was Tierfreunde tun können, wenn sie einen hilfsbedürftigen Igel finden und wie sie den stacheligen Bewohnern in ihrem Garten am besten über den Winter helfen können.

 

„Igel brauchen mindestens 500 Gramm Körpergewicht, um den Winter sicher überstehen zu können“, erklärt Philip McCreight, Leiter von TASSO. „Solange die Temperaturen deutlich über dem Gefrierpunkt liegen, können die jungen Stacheltiere im Freien selbstständig und ohne fremde Hilfe an Gewicht zulegen.“

Wenn die Kälte Einzug hält und die Nahrungstiere der Igel im Garten seltener werden, können die Menschen zufüttern. „Der Fachhandel bietet für die Fütterung spezielles Igelfutter an. Alternativen sind Katzenfeuchtfutter mit Haferflocken vermischt oder ungewürztes gegartes Rührei und Hackfleisch. Zum Trinken sollte den Tieren frisches Wasser angeboten werden, aber keine Milch, denn die vertragen sie nicht“, empfiehlt die für TASSO tätige Tierärztin Dr. Anette Fach.

Nicht jeder Igel braucht Hilfe. Am besten ist es, die Tiere erst einmal eine Zeit lang zu beobachten. Nur hilfsbedürftige Igel dürfen mitgenommen, gesund gepflegt, sachgemäß aufgezogen und im Frühjahr wieder ausgewildert werden. Hierfür sollte sich der Finder in jedem Fall fachmännische Hilfe holen. Diese findet er bei einer Igelstation (beispielsweise unter www.pro-igel.de) oder alternativ auch beim nächstgelegenen Tierheim oder Tierarzt. 

Bei folgenden Anzeichen ist menschliche Hilfe gefragt:

Das Stacheltier macht insgesamt einen eher kläglichen Eindruck.

Der Igel rollt sich beim Kontakt nicht sofort zusammen.

Das Tier ist auffallend dünn und apathisch oder verletzt.

„Igel eignen sich keinesfalls als Haustiere oder gar Spielgefährten für die Kinder“, warnt Dr. Anette Fach. Man sollte einen Igel grundsätzlich nur dann bei sich zu Hause aufnehmen, wenn bereits ausreichend Sachkenntnis, vor allem zum Thema Fütterung, besteht. In diesem Fall eignet sich eine möglichst zwei Quadratmeter große, ausbruchsichere Unterbringung mit Schlafhaus als Überwinterungsquartier. „Da Igel Einzelgänger sind, kann man die Tiere ohne Probleme alleine überwintern lassen“, weiß die Tierärztin.

Was man sonst noch tun kann:

Den Garten igelfreundlich gestalten.

Trockenes Laub oder Reisig auf einem Haufen gesammelt, bietet den Tieren ein sicheres Zuhause für den Winter.

Auch einen offenen Komposthaufen nutzen die Tiere gerne als Winterbehausung.

Auf den Einsatz von Laubsaugern sollte generell verzichtet werden, da sie neben dem Laub auch die Beutetiere der Igel aufsaugen.

Vorsicht bei aufbewahrtem Kaminholz im Freien: Auch hier könnte sich ein Stacheltier versteckt haben.

Weitere Informationen finden Sie in unserem TASSO-TV-Beitrag "Igel gefunden, was nun?"

 

 

 

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Schwangerschaft und Katzenhaltung

TASSO e.V. klärt auf: Katzen müssen nicht ins Tierheim

 

Werdende Eltern und Katzenhalter stehen im Laufe der Schwangerschaft immer wieder vor der Frage, was mit ihrer Katze passieren soll: Schließlich müsse man überlegen, wohin das Tier, das die werdende Mutter eventuell mit Toxoplasmose infizieren könnte, umziehen könne. Es wird unterstellt, dass der Kontakt zum Schmusetiger prinzipiell eine Lebensbedrohung für das Ungeborene darstelle. „Leider werden aufgrund von Vorurteilen viele Katzen ins Tierheim abgegeben, wenn sich ein Baby ankündigt. Tierheime sind oft überfüllt. Allein auf shelta, dem Online-Tierheim der Tierschutzorganisation TASSO e.V., warten regelmäßig etwa 1.000 Katzen auf ein neues Zuhause“, erklärt shelta-Leiterin Heike Engelhart.

TASSO e.V. erklärt, was zu beachten ist, damit keine Katze ihr Zuhause verlassen muss.

Nicht vom Katzenklo geht die größte Gefahr aus

Als Hauptargument für einen Auszug der Katze wird meist die Gefahr der Ansteckungsgefahr mit der Infektionskrankheit Toxoplasmose genannt. Studien belegen, dass die Hauptquelle des Erregers jedoch rohes beziehungsweise nicht durchgegartes Fleisch, wie Tartar, Steaks, Salami und Mettwurst ist. Auf den Verzehr hiervon sollten Schwangere unbedingt verzichten. Untersuchungen zufolge ist etwa jede dritte Frau im Laufe ihres Lebens mit Toxoplasmose infiziert gewesen. Das Gute an der Sache: Hat die Frau einmal eine Infektion durchgestanden, bildet sie Antikörper und ist in der Regel vor weiteren Ansteckungen geschützt. 

Prinzipiell sind schwangere Katzenhalterinnen gut beraten, wenn sie sich auf Toxoplasmose-Antikörper hin testen lassen. Zwar gehört dieser Bluttest nicht zur routinemäßigen Muttervorsorge, kann jedoch schnell klären, ob die Frau immun ist und somit kein Anlass zur besonderen Sorge besteht. Hat die Schwangere keine Antikörper im Blut, kann sie den Test in regelmäßigen Abständen wiederholen, um eine mögliche Infektion zeitnah zu erkennen und behandeln zu können. In jedem Fall gilt: Besprechen Sie das Thema ausführlich mit Ihrem Gynäkologen.

Hygiene im Umgang mit Katzen ist das A und O

Das Ansteckungsrisiko über den Kontakt zu Katzen ist weitaus geringer als durch den Kontakt und Verzehr mit Rohfleischprodukten. Dennoch müssen Katzenhalter wissen, dass Toxoplasmose-Erreger sich auch im Katzenkot befinden können. Hauptsächlich betroffen sind hiervon Freigänger, die den Parasiten beispielsweise über der Verzehr erlegter Mäuse zu sich nehmen und wieder ausscheiden. Wohnungskatzen sind wahrscheinlich keine Träger der Toxoplasmose, sofern sie nicht mit rohem Fleisch gefüttert werden. 

TASSO-Tipps für schwangere Katzenhalterinnen

Katzen müssen ihr Zuhause nicht verlassen, wenn sich Nachwuchs ankündigt. Wenn folgende Regeln beachtet werden, besteht in der Regel keine Gefahr der Infektion, selbst wenn das eigene Tier Träger der Toxoplasmose ist:

Der Tierarzt kann Katzen auf Toxoplasmose-Antikörper hin testen. Fällt der Test positiv aus, sollte durch eine Kotuntersuchung abgeklärt werden, ob die Katze Toxoplasmen ausscheidet. Auf jeden Fall ist besondere Vorsicht im Umgang mit dieser Katze geboten.

Nach jedem Kontakt mit der Katze sollten sich Schwangere gründlich die Hände waschen.

Schwangere sollten das Säubern der Katzentoilette jemand anderem überlassen. Steht niemand zur Verfügung, tragen sie grundsätzlich Einmalhandschuhe, die sie nach jedem Gebrauch wegwerfen. Anschließend gilt dennoch: Hände waschen.

Schwangere verzichten bei der Katzennahrung idealerweise auf rohes Fleisch.

Werdende Mütter vermeiden den Kontakt zu unbekannten oder kranken Katzen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch Instituts und in der Studie des Labor Enders.

 

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TASSO e.V. warnt:
Achtung Giftköder!

 

Erschreckend, aber leider wahr: Auch in diesem Jahr häufen sich bereits wieder die Giftköderwarnungen und Berichte über vergiftete Hunde.

Giftköder sind mit Gift oder scharfkantigen Gegenständen versehene Wurststückchen oder Hundeleckerlis. Hundehasser legen sie an durch Hunde gut frequentierten Orten aus: in Parks und Hundefreilaufflächen, hinter Büschen und Hecken sowie im hohen Gras.

Seien Sie aufmerksam

Besteht der Verdacht, dass Ihr Hund einen Giftköder aufgenommen hat, müssen Sie schnell handeln. Obwohl die unterschiedlichen Giftstoffe auf verschiedene Arten wirken, verursachen die meisten Köder schon binnen kürzester Zeit erste Vergiftungsanzeichen.„Häufiges und oft erstes Symptom von Vergiftungen ist Erbrechen. Weitere Symptome einer Vergiftung können unter anderem ein übermäßiges Hecheln sowie eine vermehrte Produktion von weißem Speichel, blasse Schleimhäute, veränderte Pupillen sowie eine allgemeine Teilnahmslosigkeit sein“, erklärt TASSO-Tierärztin Frau Dr. Anette Fach.

Bei Rattengift können die ersten Symptome, wie beispielsweise Müdigkeit, Erbrechen, blutiger Durchfall oder auch eine herabgesetzte Körpertemperatur, auch erst nach einigen Tagen erscheinen. Zudem treten zwei bis drei Tage nach der Aufnahme von Rattengift Blutungen auf Schleimhäuten und aus den Körperöffnungen auf. Der Hund verstirbt meist innerhalb von drei bis fünf Tagen an Organversagen. Auch das Insektenbekämpfungsmittel Schneckenkorn wird zum Präparieren von Giftködern genutzt. Aufgrund seines süßlichen Geschmacks wird es von Hunden, aber auch von Katzen gern gefressen. Darüber hinaus nutzen Hundehasser auch die tödliche Wirkung von überdosierten Sedativa für ihre Zwecke: Hat Ihr Hund einen mit Beruhigungsmitteln gespickten Köder geschluckt, kommen die ersten Anzeichen binnen kürzester Zeit. Er beginnt zu torkeln oder verliert das Bewusstsein. Jedoch nicht nur Giftstoffe kommen zum Einsatz. Ebenso können Köder zum Beispiel mit Nägeln oder Rasierklingen gespickt sein. 

Bemerken Sie, dass Ihr Hund an etwas intensiv schnuppert oder bereits an etwas leckt, sollten sie sofort reagieren und das Verhalten unterbinden. Vorsicht ist immer geboten, denn viele Gifte wirken bereits dann, wenn sie nur eingeatmet werden oder das Tier lediglich daran leckt.

Beugen Sie vor

Verlieren Sie Ihren Hund draußen nicht aus den Augen. Eine vertrauensvolle Bindung und ein guter Grundgehorsam bilden eine solide Basis, um den Hund im Zweifelsfall schnell abrufen zu können. Im Idealfall können Sie durch gezieltes Training Ihrem Hund beibringen, nichts vom Boden aufzunehmen. Holen Sie sich Rat bei einem Hundetrainer. Hilfreich ist es auch, den Hund beim Spaziergang ausreichend zu beschäftigen, damit er sich nicht selbst auf die Suche nach interessanten Dingen begibt. Von einer Fütterung des Tieres vor einem Spaziergang ist abzuraten, denn übermäßige Bewegung nach einer Mahlzeit zählt zu den möglichen Risikofaktoren, die eine Magendrehung verursachen. Zudem wird auch ein satter Hund ein gefundenes Leckerli nicht verschmähen.

Haben Sie einen Giftköder gefunden, zeigen Sie den Fund unbedingt bei der Polizei an, denn nur mit Erstattung einer Anzeige kann diese gegen die Täter ermitteln.

Verhindern Sie Unmut

In Hundekot zu treten ist selbst für den größten Tierfreund nicht angenehm. Das rechtfertigt natürlich noch lange nicht, Hunde zu vergiften. Jedoch gibt es extremen Hundehassern Anlass für ihre Giftköder-Anschläge. Wir von TASSO wünschen uns, aber auch allen Hundehaltern und allen, die kein Tier haben, einen rücksichtsvollen Umgang miteinander. Dazu gehört auch, dass Hundekot vom Halter aufgesammelt und in Abfallbehälter entsorgt wird.

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Wenn die Blutsauger kommen – Frühlingszeit ist Zeckenzeit
TASSO e.V. gibt Tipps zur Vorsorge

 

Was wir im Winter ungestört genießen können, wird im Frühjahr regelmäßig zum Hürdenlauf: ein Spaziergang durch Wald und Flur. Ob der Hund über die Wiese tobt oder die Freigängerkatze nach ihrem Rundgang nach Haus kommt: Die Tiere sollten zeitnah nach Zecken abgesucht werden. Denn steigen die Temperaturen regelmäßig auf etwa 7 Grad, erwachen die Parasiten aus ihrer Winterruhe.

Die hungrige Zecke und ihre Taktik

Auf der Suche nach der nächsten Mahlzeit bedienen sich Zecken zweier Strategien. So lauert beispielsweise der Gemeine Holzbock in Wiesen und Sträuchern auf sein Opfer und wartet nur darauf, sich an das vorbeilaufende Tier oder den Mensch heften zu können. Die Braune Hundezecke hingegen gehört zu den Jägern unter den Zecken, die sich aktiv auf die Suche nach einem passenden Wirt macht. Sie ist in allen Mittelmeerländern zu Hause und wird meist aus dem Urlaub mitgebracht. Deutsche Winter überlebt sie zwar nicht, kann jedoch in beheizten Räumen, wie zum Beispiel Wohnungen, fortbestehen und sich schlimmstenfalls auch fortpflanzen.

Hat die Zecke den Sprung auf den Hund oder die Katze geschafft, begibt sie sich auf die Suche nach einer passenden Einstichstelle. Bevorzug werden schwach behaarte, dünnhäutige und gut durchblutete Körperregionen, wie beispielsweise Ohren, Hals, Bauch und Schenkelinnenseiten, sowie die Zehenzwischenräume. Schauen Sie bei der Zeckensuche an diesen Stellen zuerst.

Achtung Infektionsrisiko 

Zwar geht nicht von jeder Zecke eine Gefahr für Gesundheit und Leben aus. Mit der Übertragung von Krankheitserregern muss man aber immer rechnen. Dabei gilt: Je länger die Zecke am Blut des Hundes oder der Katze saugt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass lebensgefährliche Erreger übertragen werden. Aus diesem Grund ist es ratsam, immer beispielsweise einen Zeckenhebel bei sich zu tragen, um schnellstmöglich reagieren zu können. 

Kleiner Biss, großer Schaden: Lyme-Borreliose bei Hunden

Es gibt eine Reihe von Krankheiten, die aufgrund von Zeckenstichen auftreten und oft tödlich verlaufen. Die am weitesten durch Zecken verbreitete Krankheit ist die Lyme-Borreliose, die durch den Gemeinen Holzbock übertragen wird und zumeist bei Hunden auftritt.

Zwar können Hunde ab dem Alter von zwölf Wochen vorsorglich gegen Lyme-Borreliose geimpft werden, ein vollständiger Schutz gegen diese Krankheit lässt sich dadurch jedoch nicht erreichen. Aufpassen sollten Tierhalter in ganz Deutschland, denn zwischen fünf und 35% der Zecken tragen Borrelien in sich. „Wenn sich ein Tier angesteckt hat, bricht die Krankheit nach einer Inkubationszeit von zwei Wochen bis zu fünf Monaten aus und führt unter anderem zu Fieber, Schmerzen und Entzündungen der Gelenke sowie Lähmungen der Beine. Der Verlauf kann beschwerdefrei bis hin zu schwer und sogar tödlich endend sein. Typisches Symptom für eine Borrelien-Infektion ist die sogenannte Wanderröte rund um die Einstichstelle herum. Allerdings kann sie bei Hund und Katze durch das Fell oder eine Hautpigmentierung verdeckt sein, oder auch gar nicht auftreten“, erklärt die für TASSO tätige Tierärztin Dr. Schmidt.

Bereits beim ersten Verdacht muss das Tier unverzüglich dem Tierarzt vorgestellt werden, der entsprechende Tests durchführt. Während der Therapie erhält das Tier etwa 30 Tage lang Antibiotika. Werden nicht alle Bakterien abgetötet, kann die Erkrankung chronisch verlaufen und immer wieder in Schüben auftreten.

Vorbeugung und Nachsorge

Der Tierbedarfsmarkt bietet eine große Fülle an abweisenden und mitunter abtötenden Antizeckenmitteln. Am besten beraten sind Tierhalter jedoch, wenn sie ein Anti-Zeckenmittel beim Tierarzt kaufen, weil die verschiedenen Zeckenarten auch aufgrund ihrer Rezeptoren nicht gleich gut von den Zeckenmitteln abgeschreckt werden und hier eine gute Beratung sehr wichtig ist. Jeder Tierhalter sollte sich umfassend über Wirkung und eventuelle Nebenwirkungen informieren. Auch, wenn es in den Urlaub geht, ist ein Besuch beim Tierarzt ratsam.

Entdeckt der Halter trotz Vorsorge eine Zecke am Tier, muss sie schnellstmöglich entfernt werden. Nutzen Sie hierfür eine Zeckenzange, -karte,  einen Zeckenhebel oder lösen Sie sie mit den Fingern, ohne sie zu quetschen. Um sicher zu gehen, dass Sie das ganze Tier entfernen und nicht etwa der Kopf des Parasiten in der Wunde stecken bleibt, sollten Sie die Zecke nicht herausdrehen, sondern vorsichtig herausziehen. Von Hausmitteln aller Art ist abzuraten.

 

 

 

Presse-Mitteilung...............................................

 

Den Jahreswechsel tiergerecht gestalten
TASSO gibt Tipps für Silvester

 

An Silvester gehen jedes Jahr Millionenbeträge in die Luft. Was für den Menschen ein aufregendes Erlebnis ist, ist für unsere vierbeinigen Mitbewohner oft der reinste Stress. Tiere haben ein weitaus besseres Gehör als wir Menschen und reagieren wesentlich empfindlicher auf Lautstärke. Was für den Menschen also längst noch keine Lärmbelästigung darstellt, wird für das Tier schnell zur Qual. Das zeigt auch die Geschichte von Mischlingshund Packo aus Köhn.

Am Silvestertag ist Packo durch ein Feuerwerk am frühen Abend erschreckt worden und nahm Reißaus. Die ganze Nacht verbrachte sein Herrchen Horst Grewenig mit Suchen und Warten. „Packo muss kurz zu Hause gewesen sein, als wir noch auf der Suche waren“, erinnert sich Horst Grewenig an den Abend. „Eine Blutspur an der Haustür verriet es uns. Der Arme musste verletzt sein!“ Zum Glück war es nicht viel Blut. „Die Nacht war lang, und ich meldete Packo bei TASSO als vermisst und benachrichtigte auch die benachbarten Polizeireviere“, beschreibt Grewenig die Silvesternacht 2013. „Am Vormittag des 1. Januars dann der erlösende Anruf. Packo war gefunden!“ Völlig apathisch suchte er in einer Küche im Nachbarort Zuflucht. Das zuständige Tierheim holte ihn noch am Abend, um ihn so wenig wie möglich der Knallerei auszusetzen. Packo hat den Jahreswechsel mit einem kleinen Loch in der Pfote und einem großen Schrecken überstanden.

Zum Glück war Packo bei TASSO registriert. Lärm, Menschenansammlungen oder andere unvorhersehbare Einflüsse begünstigen, dass Tiere aus der Not heraus das Weite suchen. „Besonders bei unvorhergesehenem Lärm passiert es ganz schnell, dass sich Tiere losreißen und ausbüxen“, erklärt Philip McCreight, Leiter von TASSO. „Wer sein Tier schützen will, registriert es. Wenn es verschwindet, ist die Chance, es zu finden, dadurch am größten.“ Die Kolleginnen und Kollegen in der Notrufzentrale von TASSO arbeiten 24 Stunden am Tag an jedem Tag im Jahr – auch an Silvester und Neujahr. Die Registrierung ist kostenfrei und ganz unkompliziert auch online möglich: www.tasso.net/registrierung

Wer seinen Vierbeiner vor unnötigem Stress schützen möchte, hat mehrere Möglichkeiten:

  • Schließen Sie Fenster und Türen und lassen Sie die Rollläden herunter. Je weniger Licht und Lärm nach innen drängen, umso besser.
  • Bleiben Sie bei Ihrem Tier oder stellen Sie ihm eine andere ihm vertraute Person während des Jahreswechsels an seine Seite.
  • Nehmen Sie Ihrem Tier nicht die Möglichkeit des Hörens. Die Ohren zuhalten oder gar verstopfen führt dazu, dass es sich nur noch mehr aufregt.
  • Beginnen Sie bereits einige Tage vorher mit der Vorbereitung auf die Silvesternacht: Besonders Haltern ängstlicher Hunde raten wir, die Tiere rund um das Feuerwerk beim Gassigehen anzuleinen, da bereits vor und auch nach dem 31. Dezember Knaller gezündet werden könnten.
  • Registrieren Sie Ihr Tier bei TASSO. Wenn es Ihnen entwischt ist die Chance so am größten, dass wir es Ihnen zurückbringen können.
 

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Wie Sie Igeln über den Winter helfen können

 

Drei Viertel aller Igelbabys kommen in den Monaten August und September zur Welt. Im Herbst sind daher sehr viele kleine Igel unterwegs, um sich für den bevorstehenden Winter ein ausreichendes Fettpolster anzufressen.

 

„Igel brauchen mindestens 500 Gramm Körpergewicht, um den Winter sicher überstehen zu können“, erklärt Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO e.V. „Solange die Temperaturen deutlich über dem Gefrierpunkt liegen, haben die jungen Stacheltiere im Freien noch Gelegenheit, an Gewicht zuzulegen.“

Wenn die Nahrungstiere der Igel seltener werden und Sie einen Igel im Garten haben, können Sie zufüttern. „Für die Fütterung von Igeln gibt es im Fachhandel spezielles Igelfutter. Alternativen sind Katzenfeuchtfutter mit Haferflocken vermischt oder ungewürztes gegartes Rührei und Hackfleisch. Zum Trinken bieten Sie frisches Wasser an, aber keine Milch, die vertragen Igel nicht“, empfiehlt Dr. Anette Fach.

Wichtig: Nicht gleich jedes Igelkind anfassen und mitnehmen, sondern die Tiere erst einmal eine Zeit lang beobachten, um herauszufinden, ob sie wirklich menschliche Hilfe brauchen. Ausschließlich hilfsbedürftige Igel dürfen mitgenommen, gesund gepflegt, sachgemäß aufgezogen und im Frühjahr wieder ausgewildert werden. Hierfür sollte sich der Finder Hilfe holen, indem er eine Igelstation (beispielsweise unterwww.pro-igel.de), ein Tierheim oder einen Tierarzt kontaktiert. Macht das Stacheltier einen eher kläglichen Eindruck, rollt sich beim Kontakt nicht sofort zusammen, ist auffallend dünn und apathisch oder verletzt, dann ist menschliche Hilfe nötig. „Bitte nehmen Sie einen Igel aber nur dann für die Überwinterung bei sich zu Hause auf, wenn Sie auch ausreichend Sachkenntnis haben“, warnt Dr. Anette Fach.

Müsse das Tier mit menschlicher Hilfe über den Winter gebracht werden, eignet sich eine möglichst zwei Quadratmeter große, ausbruchsichere Unterbringung, ausgelegt mit Zeitungspapier und einem Schlafhaus. „Igel sind Einzelgänger, Sie können die Tiere also problemlos allein überwintern lassen“, weiß die Tierärztin.

TASSO-Tipp: Helfen Sie Igeln generell beim Überwintern, indem Sie Ihren Garten igelfreundlich gestalten: Trockenes Laub oder Reisig auf einem Haufen gesammelt bietet Igeln ebenso ein sicheres Zuhause für den Winter wie ein offener Komposthaufen. Auf den Einsatz von Laubsaugern sollte generell verzichtet werden, da sie neben dem Laub auch die Beutetiere der Igel aufsaugen. 

In eigener Sache: Es sind noch Plätze frei

TASSO e.V. lädt in Zusammenarbeit mit ausgewählten Experten zu einer Seminarreihe ein:

 

„Tier und Recht“, am 15. November 

„Aktuelle Entwicklungen im Tierschutzrecht 2014“, am 19. November

„Professionelles Schnüffeln - Trailen mit Hunden“, am 27. November

„Auslandstierschutz in der Praxis“, 24. November und 11. Dezember 

 

Näheres und Anmeldung unter www.tasso.net/Veranstaltungskalender

 

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Mama, bitte kauf mir ein Meerschweinchen!

 

Sie sind klein, kuschelig, blicken durch glänzende Knopfaugen und sind so manches Mal der große Wunsch kleiner Kinder: Meerschweinchen. Gerne werden sie als „anspruchslose Einstiegstiere“, wie auch Hamster, Mäuse und Kaninchen, verkauft.

Ob aus Unwissenheit oder Desinteresse: Nicht jeder Halter, vor allem die Erstkäufer, hat sich über die Bedürfnisse dieser Tiere kundig gemacht. Und so fristen Nager und Hasenartige so manches Mal als „Spielzeug“ im Kinderzimmer, ohne Artgenossen und in viel zu kleinen Käfigen, ein trauriges Dasein.

Zudem haben Tierverkäufer in der Vergangenheit die Erwartungen der künftigen Halter viel zu gern entweder schweigend untermauert oder manchmal auch durch falsche Informationen bestätigt. Dieser Missstand soll sich nun ändern: Mit der letzten Neuerung im Tierschutzgesetz sind Verkäufer dazu verpflichtet, den neuen Tierhalter über die wesentlichen Bedürfnisse des jeweiligen Tieres zu informieren. Prinzipiell ist es für alle Beteiligten sinnvoll, wenn Kleintiere aus fachkundiger Haltung stammen.

So bleibt nun zu hoffen, dass beispielsweise die geselligen Meerschweinchen nicht als Einzeltiere in kleinen Käfigen und ohne Freilauf gehalten werden.

Ein wichtiges Signal in Sachen Kleintierhaltung hat die Jury des Hessischen Tierschutzpreis 2014 letzte Woche gesetzt: Umweltministerin Priska Hinz übergab den diesjährigen Tierschutzpreis an den Tierschutzverein „Meerschweinchen in Not e.V.“, der sich seit 13 Jahren in Pflege und Vermittlung der kleinen Nager engagiert. Haben Kinder das Interesse an ihrem Meerschweinchen verloren oder wurde es den menschlichen Erwartungen nicht gerecht, wird es in Tierheime oder Pflegestellen abgegeben. Dabei sind nicht selten Haltungsfehler ursächlich, wenn sich das Meerschweinchen scheinbar gegen den Halter wendet. Mangelnde Bewegung und fehlende soziale Kontakte zu Artgenossen können nicht nur zu Frust, sondern sogar zu ausgeprägten Verhaltensstörungen führen.

In Tierheimen warten unzählige Kleintiere auf ein neues Zuhause. Ein Besuch lohnt immer. Hier bekommt man direkt kompetente Beratung. Auch über unser Online-Tierheim shelta von TASSO werden Nager und Hasenartige vermittelt. Mehr unter www.shelta.net.

 

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Tierschutzorganisation TASSO e.V. begrüßt Beschluss
der Landesregierung zur Katzenkastration

 

Sulzbach, 15. September 2014 – Rund zwei Millionen Streunerkatzen leben schätzungsweise in Deutschland. Jeglicher Witterung ausgesetzt, leiden sie an Hunger und Krankheiten. Verschärft wird das Problem durch unkastrierte Hauskatzen mit Freigang, die sich unkontrolliert mit freilebenden Katzen vermehren und somit das Leid der Tiere vergrößern.

Das Tierschutzgesetz ermächtigt in §13 b die Landesregierungen, den unkontrollierten Freilauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken oder zu verbieten, soweit dies zur Vermeidung erheblicher Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den in dem jeweiligen Gebiet lebenden Katzen erforderlich ist. Durch Rechtsverordnung können die Landesregierungen diese Ermächtigung auf die Städte und Gemeinden des Landes übertragen.

„Mit dem Kabinettsbeschluss am Freitag  hat die Hessische Landesregierung den Städten und Gemeinden die erforderliche rechtliche Grundlage geschaffen, kommunale Katzenkastrationsverordnungen für freilaufende Katzen zu erlassen“,freut sich Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO e.V. „Wir fordern nun die hessischen Kommunen auf, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, um das Katzenelend in Hessen einzudämmen.“

„Aus unserer Sicht sind gesetzliche Regelungen zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Hauskatzen mit Freigang die einzige, alternativlose und wirkungsvolle Maßnahme, um die unkontrollierte Vermehrung der Streunerkatzen und das daraus resultierende Katzenelend tierschutzgerecht und nachhaltig zu bekämpfen“, erklärt Ruckelshaus weiter. „Nach Baden-Württemberg hat Hessen die Verantwortung für seine Katzen übernommen und den Tierschutz im Land gestärkt. Jetzt müssen die anderen Bundesländer diesem Beispiel folgen und die Ermächtigungsgrundlage des § 13 b Tierschutzgesetz entsprechend wahrnehmen.“

 

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Tiere sind kein Abfall – Tierschutzorganisation TASSO e.V. begrüßt hessisches Verbot der Kükentötung

 

Nachdem die nordrhein-westfälische Landesregierung bereits im vergangenen Jahr die Tötung männlicher Eintagsküken von Legehennenrassen untersagt hat, wird diese tierschutzwidrige Praxis nun auch in Hessen verboten. Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. begrüßt dieses Verbot ausdrücklich, da das Töten der Küken keinen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes darstellt, aber dennoch jahrelang von Politik und Justiz geduldet wurde.

„Rund 40 Millionen männliche Eintagsküken aus der Legehennen-Zucht werden jedes Jahr bundesweit nach dem Schlüpfen aussortiert und zerschreddert oder vergast, nur weil sie das falsche Geschlecht haben, und anschließend als Abfall entsorgt“, erklärt Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO. „Der Grund hierfür ist, dass die Zucht von Legehennen einzig und allein auf eine hohe Legeleistung ausgerichtet ist. Da die männlichen Küken keine Eier legen und zu wenig Fleisch ansetzen, sind sie für die Agrarindustrie wertlos.“

„Ministerin Hinz hat hier ein klares Zeichen für den Tierschutz gesetzt, denn Tiere sind kein Abfall, sondern fühlende Lebewesen. Das Töten von Tieren aus reinen Profitgründen ist nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar und ethisch verwerflich“, sagt Mike Ruckelshaus. „Wir freuen uns, dass die grausame Praxis der Kükentötung in Hessen bald ein Ende hat, zumal Alternativen existieren wie beispielsweise die Geschlechtsbestimmung im bebrüteten Hühnerei, die so gut wie anwendungsreif ist, oder das sogenannte Zweinutzungshuhn.“

 

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Ist Ihre Wohnung katzensicher?
Die größten Gefahren für Stubentiger

 

Draußen wie auch in den eigenen vier Wänden lauern viele Gefahren für unsere Katzen. So kann besonders jungen und unerfahrenen Stubentigern ihre Neugier zum Verhängnis werden. Aber auch bei älteren Tieren ist immer noch Vorsicht im Haushalt geboten.

Ungesicherte Fenster und offene Türen
Ungesicherte Fenster können sogar zu tödlich verlaufenden Unfällen führen. Möchte die Katze durch das gekippte Fenster nach draußen gelangen, bleibt sie eventuell im Fensterspalt stecken. Möchte sie sich dann mit ruckartigen Bewegungen befreien, rutsch sie immer tiefer. Die dabei entstehenden Verletzungen können sogar zum Tod führen. Deshalb empfehlen wir, Kippfenster entsprechend zu sichern. Achten Sie auch bei komplett geöffneten Fenstern und Balkonen auf Katzenschutz. Ein Katzennetz oder engmaschiges Gitter lässt sich mit relativ wenig Aufwand anbringen. Denn schon ein vorbeifliegender Schmetterling kann Anlass genug für einen unüberlegten Sprung nach draußen sein.
 
Türen stellen gleich zwei Gefahren dar: Verfügt die Katze über so viel Geschick, dass sie mithilfe eines beherzten Sprunges Türklinken herunterziehen kann, steht der Weg nach draußen offen. Hier kann es hilfreich sein, die Klinken festzustellen. Aber auch aufgrund von Zugluft zuknallende Türen sind für Katzen gefährlich: Sitzt Mieze im Türrahmen, können Pfoten oder Schwanz leicht eingeklemmt werden. 
 
Waschmaschine und Wäschetrockner
Ein großer, kuscheliger Haufen Wäsche ist aus Katzensicht oftmals der ideale Schlafplatz, auch wenn er sich bereits in der Waschmaschine oder im Trockner befindet. Nicht immer sieht man auf den ersten Blick, dass es sich Mieze in der Wäschetrommel zwischen Pullovern und Strumpfhosen bequem gemacht hat. Deshalb achten Sie vor jedem Tastendruck darauf, dass die Trommel wirklich nur Ihre Wäsche beinhaltet.

Heiße Herdplatten
Eine weitere Gefahrenquelle ist die heiße Herdplatte in der Küche. Zum einen strahlt sie von weitem Wärme aus und zieht so manche wärmeliebende Katze magisch an. Zum anderen kann ein Sprung auf den Herd auch aus Versehen geschehen: Erklimmt die Katze die Küchenschränke, muss sie auch wieder nach unten kommen. Verdecken Sie das heiße Kochfeld zum Beispiel mit Kochtöpfen, die Sie mit eiskaltem Wasser füllen.

Pflanzen und Gräser
Katzen knabbern gerne Pflanzen an. Handelt es sich dabei um sogenanntes Katzengras, können Sie bedenkenlos wegsehen. Haben Sie aber Zimmerpflanzen in der Wohnung, informieren Sie sich vorab, ob diese giftig sind. Eine Katze kennt den Unterschied nicht und kann nach der Aufnahme erkranken. Zudem ist es ratsam, auf Blumenuntersetzer, in denen sich Wasser sammelt, zu verzichten. Denn ein Schluck von eventuell sogar Dünger-belastetem Wasser kann zu gesundheitlichen Beschwerden führen.
 
Elektronische Geräte, Medikamente und Plastik
Vor der Lust am Knabbern sind manchmal auch Stromkabel oder Reinigungsmittel nicht sicher. Achten Sie darauf, dass Mieze hierzu keinen Zugang hat. Für den Menschen gängige Medikamente können für Katzen ebenfalls gefährlich sein. Bei Jod sind sich Fachleute uneinig: Weichteilchirurgen renomierter Universitätskliniken greifen bei der Wundbehandlung beispielsweise zur Betaisadonna-Salbe (Jod-Salbe). Wie in allen anderen Fällen, in denen offene Wunden behandelt werden, sollte aber ein Leckschutz angelegt werden.
 
Eine große Freude können Plastik-Einkaufstüten auslösen. Zum einen knistern sie beim Spielen, zum anderen lassen sie sich aus Katzensicht zu einer hervorragenden Höhle umfunktionieren. Hier herrscht jedoch Erstickungsgefahr. Ebenfalls bedenklich ist es, der Katze zum Spielen ein Wollknäuel anzubieten. Neben Strangulationsgefahr lauert hier eine weitere Gefahr: Beim Spielen und Knabbern kann der Wollfaden geschluckt, aber nicht wieder ausgespuckt werden, was zu Schäden der Verdauungsorgane führen kann. Bieten Sie Ihrer Katze lieber entsprechendes Katzenspielzeug an.

Wichtig: Immer wieder hören wir das Argument „Es ist noch nie was passiert“. Bitte bedenken Sie: Es geht immer nur so lange gut, bis es mal schief geht.

 

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Presse-Mitteilung

 

 Weltkatzentag:

TASSO e.V. fordert weitreichenden Schutz für Katzen

 

 

Hattersheim, 7. August 2014 – Den Katzen rund um den Erdball ist am 8. August ein eigener Tag gewidmet: der Weltkatzentag. TASSO e.V. macht zu diesem Anlass auch auf das Elend der vielen Streunerkatzen, die in Deutschland leben, aufmerksam. Und auch den Tieren, die jedes Jahr durch Jäger abgeschossen oder durch Tierversuche zu Tode kommen, gilt das Augenmerk.

 

In Deutschland ist die Katze das Haustier Nr. 1. Allein bei TASSO, dem größten Haustierzentralregister Europas, waren 2013 rund drei Millionen Stubentiger registriert. Sie heißen Kaya oder Luna, und es geht ihnen gut, denn sie haben einen warmen und sicheren Platz zum Schlafen und werden von Frauchen oder Herrchen täglich versorgt. Wenn sie kastriert und gekennzeichnet sind, egal ob Wohnungskatze oder Freigänger, stehen im Verlustfall die Chancen durch die Registrierung gut, wieder nach Hause zu kommen, wenn sie es aus eigener Kraft nicht schaffen.

 

Die Sorgenkinder von TASSO tragen einen ganz anderen Namen: Schätzungsweise rund zwei Millionen Streunerkatzen leben auf deutschen Straßen, immer auf der Suche nach Futter, um den nächsten Tag zu überleben. Sie sind ausgemergelt, schwach und krank. Viele gehen qualvoll zu Grunde, verhungern oder erfrieren. Verschärft wird das Problem durch unkastrierte Hauskatzen mit Freigang. „Viele Halter lassen ihre Katze nicht kastrieren“, erklärt Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO, das Problem. „Schnell haben sie sich mit den Streunerkatzen gepaart und sorgen dadurch für eine unkontrollierte Vermehrung und weiteres Katzenleid. Die einzige nachhaltige und tierschutzkonforme Methode, dagegen anzukommen, ist die Kastration.“

 

Das von TASSO gemeinsam mit dem Bund gegen Missbrauch der Tiere und VIER PFOTEN gegründete Bündnis „Pro Katze“ setzt sich seit Jahren für eine bundesweite gesetzliche Regelung zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Hauskatzen mit Freigang ein. Hierzu hat das Bündnis aktuell die für Tierschutz zuständigen Landesministerien aufgefordert, zum Schutz der Katzen die Ermächtigungsgrundlage nach § 13b Tierschutzgesetz wahrzunehmen und durch Rechtsverordnung auf die Städte und Gemeinden zu übertragen. Die Kommunen erhalten so die Möglichkeit, durch Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsgebote für Hauskatzen mit Freigang das Leid der Streunerkatzen einzudämmen.

 

Grundsätzlich sollten alle Katzen, die ein Zuhause haben, gechippt oder tätowiert und bei TASSO registriert sein. „Katzen laufen zehnmal häufiger weg als Hunde“, weiß Philip McCreight, Leiter von TASSO, aus Erfahrung. „Es reicht also leider nicht aus, nur die Hauskatzen mit Freigang zu kastrieren, sondern auch die Wohnungskatzen.“ Kennzeichnung und Registrierung helfen dabei, dass eine Katze nicht zur Streunerkatze wird, weil sie den Weg nach Hause nicht mehr findet. Die Zahlen belegen es: Vier von fünf Katzen können im Verlustfall ihrem Besitzer nicht mehr zugeordnet werden, weil sie nicht registriert sind.

 

Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Gefahren für Katzen. Beispielsweise werden pro Jahr Zehntausende von ihnen von Jägern erschossen. „Katzen dürfen je nach Bundesland und Jahreszeit außerhalb einer willkürlich festgelegten Schutzzone von 200 beziehungsweise 300 Metern bis zur nächsten Ansiedlung erschossen werden“, erläutert Mike Ruckelshaus. Mit der Aussage: „Hinsichtlich des Stellenwertes, den Haustiere für ihre Besitzer einnehmen, hat sich aber in den vergangenen Jahren ein gesellschaftlicher Wandel vollzogen, der sich auch in der Jagdgesetzgebung niederschlagen muss.“ fordert er ein ausnahmsloses Verbot des Haustierabschusses. Und auch bei Tierversuchen kommen jährlich unzählige Katzen zu Tode. 2012 wurden laut Tierversuchsstatistik 863 Katzen in Deutschland für Tierversuche verbraucht, Tendenz steigend. Mike Ruckelshaus zeigt sich verständnislos: „Es gibt ausreichend alternative Methoden, mit denen man die grausamen Versuche an Tieren ersetzen könnte.“

 

 

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Presse-Mitteilung

 

 

Katze Peggy dank TASSO nach 10 Jahren wieder Zuhause

 

 

Dieburg, 14. Juli 2014 - Zehn Jahre nach ihrem spurlosen Verschwinden konnte die Katzendame Peggy an ihre Besitzerin zurück vermittelt werden. Möglich machte dies die Mikrochip-Kennzeichnung und Registrierung von Peggy beim Haustierregister TASSO e.V.

 

Die heute 12 Jahre alte Langhaarkatze Peggy war im Frühjahr 2004 von einem ihrer Freigänge nicht mehr zurückgekommen. Ihre Halterin Petra Roth aus dem hessischen Dieburg informierte daraufhin TASSO und die Nachbarn, doch die Suche blieb erfolglos. Erst am 17. Juni 2014 - 10 Jahre später - das erste Lebenszeichen von Peggy: „Eine TASSO-Mitarbeiterin rief bei mir an und sagte, dass meine Katze gefunden worden sei. Ich habe das zunächst für ein Missverständnis gehalten“, erinnert sich Petra Roth an den Anruf. „Nach so langer Zeit habe ich nicht an ein Wiedersehen mit Peggy geglaubt - aber als aufgrund der Kennzeichnung und Registrierung klar war, dass es sich wirklich um Peggy handelt, war ich außer mir vor Freude.“

 

Spaziergänger hatten die Samtpfote kurze Zeit zuvor in einem Waldstück in der Nähe von Amorbach - 60 Kilometer von Peggys Zuhause entfernt - gefunden. Da sie einen verwahrlosten Eindruck machte, brachten die Finder sie zur Tierhilfe Miltenberg. Mitarbeiter der Tierhilfe lasen mithilfe eines Lesegerätes die Nummer des Mikrochips in Peggys Hals aus, und über TASSO konnten die Kontaktdaten von Petra Roth ausfindig gemacht werden.

 

„Es grenzt für mich fast an ein Wunder, dass ich unsere Peggy nach so langer Zeit wieder in ihr altes Zuhause zurückholen konnte“, beschreibt Petra Roth ihre Gefühle. „Als ich in Miltenberg eintraf, ist sie auch gleich auf die Transportbox gesprungen und hat unaufhörlich gemaunzt, als wollte sie sagen: Da bist du ja endlich – nimm mich mit!“

 

Abgesehen von einem etwas verfilzten Fell und einer kleinen Verletzung am Auge geht es Peggy gut. „Was genau an jenem Frühlingstag vor 10 Jahren passiert ist, ob sie von jemandem mitgenommen wurde oder sich verlaufen hat, werde ich leider nie erfahren“, bedauert Petra Roth. „Fest steht aber, dass ich meine Samtpfote ohne die Registrierung bei TASSO nie zurückbekommen hätte.“

 

 

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 TASSO e.V. informiert:

Urlaub ohne Tier muss gut vorbereitet sein

 

 

Die Ferienzeit stellt viele Haustierbesitzer vor die Entscheidung, wer sich um ihr Tier während ihres Urlaubs kümmert, oder ob sie es mit den Urlaub nehmen. Doch nicht überall sind Tiere so ohne weiteres willkommen.

 

Knapp 60 Prozent der Deutschen ab 14 Jahren machten 2013 im Ausland Urlaub (Quelle: statista.com). Der Trend setzt sich auch in diesem Jahr fort. In vielen Fällen ist die Einreise der Haustiere aus dem Ausland aber nur unter bestimmten Aspekten erlaubt oder mit hohen Auflagen verbunden. In jedem Fall benötigen die Tierhalter für Hund und Katze beim Grenzübertritt einen blauen EU-Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung dokumentiert und müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Darüber hinaus gelten in einigen europäischen Ländern Einreiseverbote für bestimmte Hunderassen.

 

Wer sein Tier nicht mit in den Urlaub nehmen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, für die Urlaubszeit eine Betreuung für sein Tier zu organisieren. TASSO empfiehlt, das Tier am besten in die Hände von Menschen zugeben, die es bereits kennt.

 

Folgendes sollten Sie beachten:

 

Am besten ist es, das Tier in seiner vertrauten Umgebung zu belassen.

Sollte das nicht möglich sein, sollten Sie so viel Vertrautes wie möglich, beispielsweise Spielzeug, Decken, Kissen, Körbchen, mit zur Betreuung nehmen.

Geben Sie das Tier bereits einen Tag vorher ab. So vermeiden Sie Stress bei Tier und Halter während Ihrer Abreise.

Denken Sie in jedem Fall daran, dass Ihr Tier gechippt und bei TASSO registriert sein sollte. Im Falle des Entlaufens hat Ihre „Urlaubsvertretung“ so die besten Chancen, Ihren Vierbeiner wiederzufinden.

Haltern, die keinen Tiersitter organisieren können, stehen Tierpensionen für die Urlaubszeit zur Verfügung. Bei der Auswahl gilt es genau zu prüfen, ob die Einrichtung die richtige für das eigene Tier ist.

 

Folgendes können Sie tun:

 

Fragen Sie andere Tierbesitzer, Ihren Tierarzt oder Ihren örtlichen Tierschutzverein, ob er/sie eine Einrichtung empfehlen kann.

Wenn Sie sich ohne Empfehlung um eine Tierpension bemüht haben, fragen sie bei Ihrem Tierarzt, ob aus seiner Sicht etwas gegen die Abgabe Ihres Tiers in diesem Hause gibt.

Besuchen Sie die Tierpension im Vorfeld vor Ort. Achten Sie darauf, wie die Tiere dort leben. Haben Sie genügend Auslauf? Gibt es Zugang zu Freiflächen?

Lassen Sie sich den Sachkundenachweis (nach §11 TierSchG) der Tierpension zeigen. Er ist Pflicht und gibt über die Seriosität des Hauses Auskunft.

Vor allem in der Urlaubszeit passiert es vermehrt, dass Tiere von ihren Haltern ausgesetzt werden, weil diese sich nicht rechtzeitig um eine Urlaubsbetreuung gekümmert haben. „Nach §3 Ziffer 3 TierSchG ist es verboten, ein Tier auszusetzen“, erklärt Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO. „Das Aussetzen von Tieren stellt keineswegs ein Kavaliersdelikt dar, sondern ist eine Ordnungswidrigkeit, die nach dem Tierschutzgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet wird.“

 

 

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Presse-Mitteilung 

 

 

Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. rät:

Bei Befreiung von Hunden aus aufgeheizten Autos Zeugen und Polizei hinzuziehen

Wer einen Hund in einem geparkten Auto sieht und eine Notsituation für das Tier erkennt, darf eingreifen. TASSO erklärt, welche Voraussetzungen geschaffen sein müssen und worauf besonders zu achten ist.

Hattersheim, 03.07.2014 – In jedem Jahr gibt es viele warme Tage, die Hund und Frauchen oder Herrchen gleichermaßen genießen. Frühlingshafte 20 Grad reichen aber bereits aus, um das Innere eines Wagens binnen Minuten auf extrem hohe Temperaturen aufzuheizen. Für jeden Menschen sind diese Gradzahlen selbst im Schatten viel zu viel – erst recht für einen Hund. Dennoch lassen viele ihr Tier im Auto zurück. Bereits der kurze Gang zum Bäcker oder in die Apotheke kann für den im Auto geparkten Hund zur Lebensgefahr werden.

„Feuerwehr und Polizei dürfen in solchen Situationen in jedem Fall eingreifen“, erklärt Philip McCreight, Leiter von TASSO. „Auch verantwortungsbewusste Mitmenschen sind ausdrücklich aufgefordert, dabei zu helfen, das Leben des Tieres zu retten.“

 

Folgendes sollten Sie dabei beachten:

Rufen Sie die Polizei oder die Feuerwehr.

Notieren Sie sich alle wichtigen Daten: Datum, Ort, Uhrzeit, Automarke, Farbe und Kennzeichen des Wagens.

Dokumentieren Sie den Vorfall, wenn Sie können, mit Fotos.

Suchen Sie Zeugen, die die Geschehnisse bestätigen können, und notieren Sie sich deren Telefonnummer und Anschrift.

Erstatten Sie zur Sicherheit Strafanzeige wegen Tierquälerei.

Wenn die Situation so eilig ist, dass nicht länger auf das Eintreffen der Polizei oder Feuerwehr gewartet werden kann, darf man den Hund selbst befreien. Dabei gilt es jedoch, äußerste Vorsicht vor allem bei der Beschädigung des Fahrzeugs walten zu lassen. Denn: Bei der Befreiung des Tieres wird unumgänglich fremdes Eigentum beschädigt. Darum ist es ratsam, dem Wagen so wenig Schaden wie möglich zuzufügen und dabei weder Front- noch Heckscheibe, sondern besser ein Seitenfenster einzuschlagen. Rechnen Sie jedoch damit, dass es dazu kommen kann, dass seitens des Fahrzeughalters Strafanzeige erhoben wird. Kommt es dazu, können sich Betroffene auf den rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB berufen. Umso wichtiger ist es, Zeugen für den Vorfall zu haben und die Polizei zu verständigen. Telefonnummer und Anschrift der Zeugen sind wichtig. Der notwendige Polizeieinsatz jedenfalls geht nicht zu Ihren Lasten: Die entstandenen Kosten hat nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (AZ 12 A 10619/05) der Hundebesitzer zu tragen.

 

Plakate und Infokarten zur Aufklärung

Für alle, die mitmachen wollen, über solch leichtfertiges Verhalten aufzuklären, stellt TASSO Plakate und Infokarten bereit, die Tierfreunde beispielsweise auf Parkplätzen an Supermärkten, Zoos oder Vergnügungsparks verteilen können. Das Material ist kostenlos und kann auf der TASSO-Website unter www.tasso.net/Hund-im-Backofen angefordert werden.

 

 

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Presse-Mitteilung

 

Mit dem Hund in den Urlaub: Darauf sollten Sie achten

 

Vor dem Start in den wohlverdienten Sommerurlaub gibt es immer genug zu planen und zu organisieren. Wer mit seinem Hund verreisen will, muss auch dessen Wohlergehen während der Fahrt und am Urlaubsort ganz besonders im Auge haben. Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. gibt Tipps für eine unbeschwerte Reise:

„Ganz wichtig ist die Registrierung des Hundes in unserer Datenbank“,betont Philip McCreight, Leiter von TASSO. Sollte das Tier während der Autofahrt oder am Urlaubsort weglaufen, lässt es sich über die registrierten Angaben schneller wiederfinden und exakt dem Besitzer zuordnen. „Sicherster Weg zur Identifizierung ist der vom Tierarzt unter die Haut des Vierbeiners eingesetzte Transponder mit eindeutiger Kennung“, so McCreight weiter. „Beispielsweise der Minitransponder, der nur etwa so groß ist wie ein Reiskorn.“ Die mit einem speziellen Scanner ausgelesenen Daten könne ein Tierheim oder Tierarzt an TASSO durchgeben, der Verein würde dann sofort den Besitzer per Handy über den Fund informieren. „Dieser Service ist für alle Beteiligten vollkommen kostenlos“, betont er.

Damit es gar nicht erst zum Ausbüxen kommt, empfiehlt der Tierschutzexperte, den Hund nicht nur bei Pausen während der An- und Abreise, sondern auch während der ersten Tage am Urlaubsort nicht ohne Leine laufen zu lassen: „Die unbekannte Umgebung macht manche Tiere so nervös, dass sie die Kommandos ihres Besitzers überhören und aufgeschreckt die Flucht ergreifen.“Dies würde nicht nur dem Hund und seiner Familie den Urlaubsspaß verderben, in der Nähe stark befahrener Straßen oder der Autobahn könne dies auch ganz schlimme Folgen haben, weiß McCreight.

Verantwortungsbewusste Hundebesitzer packen zum Reiseproviant für Kinder und Erwachsene natürlich auch Wasser für den Hund und den passenden Napf. Mit dem Fressen sollte man allerdings vorsichtig umgehen. McCreight: „Dauert die Autofahrt mehrere Stunden, kann dem Hund bei vollem Magen übel werden. Am besten ist es, man füttert ihn vier bis sechs Stunden vor Reiseantritt und dann erst wieder am Urlaubsort. Hunde können diese „Hungerkur“ problemlos ertragen.“

Bei Reisen in Länder der EU zwingend vorgeschrieben sei der EU-Heimtierausweis mit aktuellen Impfdaten, sagt McCreight. Für Tiere, die nach dem 3. Juli 2011 geboren wurden, sei zudem die Kennzeichnung mit einem Transponder notwendig („Chippflicht“). Eine Tätowierung werde bei einer möglichen Kontrolle nicht mehr akzeptiert. „Der Pass enthält neben Angaben zum Halter auch Adresse, Name, Art und Geschlecht des Tieres einschließlich Geburtsdatum, Fellkleid und Daten zu Impfungen.“ Angegeben seien außerdem die Transponder- beziehungsweise Tätowiernummer.

Auf was man sonst noch beim Urlaub mit dem Hund achten sollte, verrät die Checkliste von TASSO:

Vor der Reise:

  • Fahrten und Urlaubsort mit dem Tierarzt besprechen
  • Länderspezifische Vorschriften für bestimmte Hunderassen überprüfen
  • Vorrat an wichtigen Medikamente anlegen
  • Gültigkeit der allgemeinen und länderspezifischen Schutzimpfungen überprüfen und ggf. nachholen
  • Bei Auslandsreisen die Einreisebestimmungen abklären (Botschaft)
  • Wenn notwendig, nur hier erhältliches Futter kaufen
  • Abklären, ob in der gebuchten Unterkunft Hunde überhaupt erlaubt sind

Fürs Gepäck:

  • EU-Heimtierausweis
  • Nummer und Kontaktdaten der eigenen Haftpflichtversicherung und eines Tierarztes im Urlaubsort
  • Transportkorb, Maulkorb (ist in einigen Ländern vorgeschrieben), Leine, Körbchen oder Decke
  • Frisches Trinkwasser in der Flasche, Wassernapf
  • Plastiktüten und Schaufel
  • Futter, Leckereien, Dosenöffner
  • Bürste, Kamm, Handtuch, Spielzeug

Für die Reiseapotheke:

  • Medikamente, die der Hund ständig einnehmen muss
  • Mittel gegen Reisekrankheit und Beruhigungsmittel
  • Mittel gegen Durchfall
  • Wundspray/Desinfektionsmittel
  • Augen- und Ohrentropfen
  • Tücher zum Reinigen von Augen und Pfoten
  • Zeckenzange
  • Verbandmaterial
 

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Todesfalle Auto – Unterschätzte Gefahr bei Sonne und Hitze
Unterstützen Sie jetzt unsere
Aufklärungskampagne „Hund im Backofen“

 

Wir Menschen freuen uns in jedem Jahr, wenn der Sommer Einzug hält. Endlich können wir die Jacke in den Schrank hängen und die Badesachen hervorkramen. Doch sommerliche Temperaturen sind nicht für jeden ein Vergnügen. 
 
Alljährlich sterben Hunde im Auto einen qualvollen Tod, weil ihren Besitzern die Gefahren nicht bewusst sind oder sie zu sorglos mit diesem Thema umgehen. Denn viele Menschen wissen nicht, dass das Auto bereits bei mittleren Temperaturen schnell zur Hitze-Falle wird. „Ein Hund gehört ab 20 Grad Celsius nicht in ein verschlossenes Fahrzeug“, warnt Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation TASSO. „Leider glauben viele Leute immer noch, dass ein wenige Zentimeter geöffnetes Fenster oder ein Parkplatz im Schatten ausreichend sind, um den Hund vor einem Hitzetod zu schützen.“
 
Das Autoinnere kann sich bei steigenden Temperaturen schnell auf über 50 Grad Celsius aufheizen. Wenige Minuten reichen dann schon aus, um einen Hund in eine lebensbedrohliche Situation zu bringen. Denn im Gegensatz zu uns Menschen schwitzen Hunde nicht, sondern regulieren ihren Wärmehaushalt durch Hecheln. Den Wasserverlust muss das Tier durch Trinken ausgleichen. Wenn es diese Möglichkeit nicht hat, steigt die Körpertemperatur an und es kommt zu einem Hitzschlag, weil lebenswichtige Organe nicht mehr ausreichend durchblutet werden.
 
Helfen Sie uns dabei, das zu verhindern und unsere Vierbeiner zu schützen! Fordern Sie jetzt unser kostenloses Aufklärungsmaterial an, das auch Tipps zur ersten Hilfe bei Hitzschlag enthält. Verteilen Sie dieses an andere Hundefreunde, damit noch mehr Menschen die Gefahren erkennen und entsprechend handeln.
http://www.tasso.net/Hund-im-Backofen

 

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TASSO-Tipp: Tierarztbesuch ohne Stress
So können Sie Ihrem Tier helfen, seine Angst zu überwinden

 

Hattersheim, 08.05.2014 – Vielen Tierhalten wird schon bei dem Gedanken an den nächsten Tierarztbesuch Angst und Bange. Die Katze ist beim Anblick der Transportbox plötzlich auf Nimmerwiedersehen verschwunden, und der Hund verkriecht sich in der Praxis am liebsten unter dem nächstbesten Tisch. Die für TASSO tätige Tierärztin Dr. Anette Fach gibt Tipps, wie Tierhalter ihrem tierischen Begleiter die Angst nehmen können, damit  der Tierarztbesuch nicht in einem Nervenkrieg endet.

 „Am wichtigsten ist, dass der Tierhalter selbst ruhig bleibt und so tut, als sei die Situation möglichst normal. Denn negative Stimmungen und die eigene Unruhe übertragen sich vom Menschen direkt auf das Tier“, weiß Dr. Fach.

Besonders bei Katzen beginnt der Stress oftmals schon vor Fahrtantritt. Kleinigkeiten können dabei helfen, die Anspannung von Tier und Halter bereits zuhause zu reduzieren.
Tipps für Katzenhalter:
- wichtig ist eine ausreichend große Transportbox, die sich bequem nach oben öffnen lässt
- die Box grundsätzlich wie ein "normales" Möbelstück in der Wohnung stellen, damit sie ganz ungezwungen beschnuppert und besucht werden kann und nicht erst kurz vor dem Tierarztbesuch aus dem Keller holen
- Leckerlis in der Box suchen und fressen hilft bei der Gewöhnung
- bei ängstlichen Katzen und Tieren, die nicht gerne Autofahren, eine halbe Stunde vor Fahrtantritt beruhigendes Pheromon-Spray in die Transportkiste sprühen

„Hundehaltern würde ich ein "Tierarzttraining" empfehlen. Das bedeutet, dass man Zuhause "Tierarzt spielt", also die einfachen Handgriffe am Hund übt, damit dieser damit grundsätzlich vertraut ist“, rät Dr. Fach.
Tipps für Hundehalter:
- zuhause ins Maul schauen, in die Ohren gucken, die Beine und den Bauch durchtasten etc.
- regelmäßig in die Praxis gehen, ohne dass eine Untersuchung durchgeführt wird, um den Hund mit diesem Ort vertraut zu machen (nur Leckerlis und/oder Streicheleinheit)
- nach Absprache mit dem behandelnden Tierarzt eventuell Beschnuppern des Sprechzimmers und Probesitzen auf dem Behandlungstisch
- da Hunde als Rudeltiere schnell die ihnen vermittelte Stimmung des Rudelchefs übernehmen, ist ein besonnenes Verhalten des Halters besonders wichtig
- das Warten auf eine Angst- oder Beißattacke erhöht die Wahrscheinlichkeit einer solchen Situation

Auch für Kleintiere wie Kaninchen ist der Tierarztbesuch eine ungewohnte Situation. Sie brauchen vor allem Sicherheit.
Tipps für Kleintierhalter:
- nur in einer für diese Tiere geeigneten Box zum Tierarzt transportieren
- ausreichend Platz zum Liegen und genügend Bewegungsfreiheit in der Box
- Einstreu, Heu und wenn möglich eine Trinkflasche bieten eine gewisse Sicherheit
- zur Beruhigung die Box etwas abdunkeln
- Tiere im Wartezimmer nicht zum Streicheln oder Schmusen aus der Box holen

Generell gilt: Je gelassener und souveräner der Halter selbst ist, desto ruhiger ist auch sein Tier.
 

 

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Presse-Mitteilung

 

Tier entlaufen und was nun? 
Die Tierschutzorganisation TASSO gibt Tipps für das richtige Verhalten im Notfall

 

Hattersheim, 15.05.2014 – Über 7 Millionen Haustiere sind bereits mit ihrer Chip- oder Tätowierungsnummer bei TASSO registriert und somit im Verlustfall geschützt. Alle anderen vermissten Tiere können im Ernstfall nur sehr schwer oder gar nicht an die Besitzer zurückvermittelt werden. Leider tritt der Fall der Fälle schneller ein als man denkt: Ein gekipptes Fenster, ein lautes Geräusch oder eine offene Tür, und plötzlich ist der geliebte Vierbeiner verschwunden. Mindestens 300.000 Tiere werden jährlich in Deutschland vermisst. Dennoch wissen viele Tierhalter nicht, wie sie sich in einem solchen Moment am besten verhalten sollten.

„Zuerst einmal ist es wichtig, Ruhe zu bewahren – auch wenn dies in solch einer Situation sehr schwer fällt“, rät Philip McCreight, Leiter von TASSO. „Tierhalter sollten auf die über 30-jährige Erfahrung von TASSO bei der Rückvermittlung vertrauen und sich von unseren Mitarbeitern an der Notrufzentrale leiten lassen.“

Das sind im Verlustfall die wichtigsten Schritte für Tierhalter:
 
1.     Rufen Sie schnellstmöglich in der TASSO Notrufzentrale an: 06190.937300. Unsere Mitarbeiter sind rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen, für Sie erreichbar.
2.     In diesem ersten Telefonat nehmen wir die Vermisstmeldung auf, und leiten sie per E-Mail an unsere ehrenamtlichen Helfer im Umkreis weiter.
3.     Bitte bleiben Sie danach telefonisch immer für uns erreichbar!
4.     Erhöhen Sie die Chance, dass Ihr Tier gefunden wird, indem Sie zusätzlich eine Suchmeldung auf unserer Internetseite aufgeben.
5.     Bitte fertigen Sie keine eigenen Plakate an, sondern bestellen Sie Ihre persönlichen TASSO-Suchplakate auf unserer Homepage. Sollten Sie vor kurzem umgezogen sein, hängen Sie die Suchplakate auch entlang des Weges zwischen alter und neuer Wohnung auf. Falls die Entfernung zu groß ist, informieren Sie die ehemaligen Nachbarn im alten Wohnort. Manchmal versuchen die Tiere, dorthin zurück zu laufen.
 
„Wird das eigene Tier vermisst, möchte man in der Regel alle Kanäle nutzen. Betroffenen, die sich dazu entscheiden, eine eigene Anzeige zu schalten oder einen Aufruf im Radio zu starten, raten wir, unter gar keinen Umständen ihre Telefonnummer preiszugeben. Auch eine Belohnung sollte niemals ausgesetzt werden, denn Betrüger nutzen eine solche Situation schamlos aus“, warnt McCreight vor der Abzocke mit vermissten Tieren. 
 
Tipp: Tierhalter können unsere kostenlosen Leistungen rund um die Rückvermittlung natürlich auch nutzen, wenn ihr Tier vor dem Verlust noch nicht in unserer Datenbank erfasst war. Auch eine nachträgliche Registrierung bietet für die Zukunft Schutz und Sicherheit.
 
Weiterführende Links:

Weitere Tipps für die Suche sowie Suchplakate bestellen und/oder Suchmeldung erstellen:
www.tasso.net/Vermisst-Gefunden

Online-Registrierung:
www.tasso.net/online-registrierung

Schutz vor Abzocke mit vermissten Tieren:
www.tasso.net/Tierschutz/Registrierung/Wie-kann-ich-mich-vor-der-Abzocke-mit-vermissten-r

 

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TASSO-Tipp: Verletztes Haustier gefunden – Das sollten Sie beachten

 

Wenn ein verletztes Fundtier nachts vom Finder zum Tierarzt zur Notfallversorgung gebracht wird, kommt es oftmals zu Diskussionen um die anfallenden Behandlungskosten. Denn generell gilt: Die rechtzeitige Meldung entscheidet darüber, wer die Kosten trägt.

Prinzipiell sind die Behörden für die Versorgung, Unterbringung und die notwendige tierärztliche Behandlung von Fundtieren zuständig. In der tagtäglichen Praxis für Tierärzte ergibt sich jedoch häufig das Problem, dass die Behörden eine Übernahme ablehnen, wenn nicht vor der medizinischen Versorgung eine Fundmeldung durch den Finder erfolgte. Diese Situation bringt die Tierärzte in eine Zwickmühle. Entweder ziehen sie den Finder für die Kostenübernahme heran, der sich bei Auffinden des Halters diese dann von ihm erstatten lassen müsste. Die Alternative ist, dass sie die Behandlung kostenlos durchführen. Beide Möglichkeiten stellen im Ergebnis keine gerechte Lösung dar.

 

Das Gesetz sieht vor, dass der Finder vor dem Gang zum Tierarzt die zuständige Behörde, also das Ordnungsamt oder nachts die Polizei, über den Fund informiert. Da man aber nie abschätzen kann, wie stark das Tier wirklich verletzt ist, empfiehlt es sich, unverzüglich den Tierarzt aufsuchen und eine andere Person zu bitten, gleichzeitig die notwendige Fundanzeige aufzugeben. Damit hat man die Brücke zwischen gesetzlicher Notwendigkeit und Hilfsmaßnahmen für das Tier geschlagen und bleibt später nicht auf den Behandlungskosten sitzen.

 

Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichtes in Götting aus dem Jahr 2010 sind die Kommunen dazu verpflichtet, für die Versorgung von Fundtieren aufzukommen. Dies gilt auch dann, wenn sie diese Aufgabe grundsätzlich einem Tierschutzverein übertragen haben. Grundlage dieser Entscheidung war ein Fall aus dem Südharz. Ein Tierarzt hatte die Stadt Bad Sachsa (Kreis Osterode) verklagt, weil diese sich weigerte, für die Behandlungs- und Unterbringungskosten einer verletzten Katze aufzukommen. Da der Finder beim Tierschutzverein niemand erreicht hatte und die örtliche Polizei zu einem anderen Einsatz unterwegs war, brachte er das Tier zum tierärztlichen Notdienst. Der Tierarzt konnte den Katzenhalter nicht ausfindig machen und machte daraufhin die entstandenen Kosten bei der Kommune geltend. Diese lehnte eine Zahlung jedoch rigoros ab. Der Tierarzt zog daraufhin vor Gericht und bekam Recht. Da die Stadt für die Versorgung des Tieres zuständig sei, musste sie dem Tierarzt rund 2000 Euro zahlen.

 

 

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Niedlich. Todkrank. Verhaltensgestört. – Welpen sind keine Ware!

TASSO geht mit neuen Aufklärungsflyern und -plakaten

weiter gegen den illegalen Welpenhandel vor

 

 

Der Tatort: ein Wochenmarkt irgendwo in Ungarn, Holland oder anderenorts. Alternativ auch ein dunkler Parkplatz in Deutschland. Das Opfer: nur wenige Wochen alt, oftmals krank. Ein Häufchen Elend, meist ohne gültige Papiere und nötige Impfungen. Die Täter: skrupellose Hundevermehrer, denen es nur um das schnelle Geschäft geht.

 

Der Handel mit wehrlosen, viel zu früh von der Mutter getrennten Welpen ist ein äußerst lukratives Geschäft für unseriöse Händler und Hundevermehrer in ganz Europa. Auf Bestellung werden Moderassen aller Art und Größe gezielt für den Markt produziert und auf Märkten, dunklen Hinterhöfen und Parkplätzen verramscht. Besonders im Internet werden immer wieder solche „Wühltischwelpen“ angeboten.

 

Die Hunde sind in der Regel krank und hatten in ihrem kurzen Leben keine Chance auf eine artgerechte Sozialisation. Ob ein Welpe krank oder gesund ist, sieht man ihm auf den ersten Blick leider nicht unbedingt an. Deshalb ist es auch so schwierig, seriöse Anbieter von unseriösen zu unterscheiden. Die Maschen der Welpenproduzenten werden immer dreister. War früher der Preis ein Indikator dafür, dass es sich um ein unseriöses Angebot handelt, so haben die Vermehrer ihre Preise mittlerweile fast auf das Niveau seriöser Züchter angepasst. Auch die Tatsache, dass das Tier gechippt ist, ist kein Garant für ein langes, gesundes Hundeleben.

 

Deshalb gilt: „Augen auf beim Welpenkauf!“ Man sollte die skrupellosen Machenschaften keinesfalls unterstützen, auch wenn das Mitleid mit den Tieren noch so groß ist. Denn jedem gekauften Welpen folgt ein neuer nach. Vertrauen Sie nur seriösen Tierschutzorganisationen (sowohl im Inland als auch im Ausland), Tierheimen und Züchtern. Vorsicht ist besonders bei Angeboten im Internet geboten.

 

So können Sie unsere Aktion „Wühltischwelpen – nein danke!“ aktiv unterstützen: Fordern Sie jetzt unsere kostenlosen neuen Aufklärungsflyer und -plakate zum Verteilen an andere Hundefreunde an und informieren Sie möglichst viele Menschen über das grausame Geschäft der Hundehändler: http://www.tasso.net/wuehltischwelpen. Denn nur wenn es gelingt, die Nachfrage nach Hundewelpen aus unseriöser Zucht zu stoppen, haben wir eine Chance, diesen Schwarzmarkt einzudämmen.

 

 

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 Neues Zuhause für Kater Mika: www.shelta.net macht’s möglich

Online-Tierheim von TASSO bringt Mensch und Tier zusammen

 

Susanne B. aus Velten hatte – genauso wie ihre Eltern – schon immer Tiere. Vierbeiner aus dem Tierschutz aufzunehmen, denen das Leben kaum eine Chance gibt, ist für sie selbstverständlich. So kam neben der Notfall-Katze Speedy im Jahr 2006 kurz darauf Funny dazu – herzlos ausgesetzt vor einer Mülltonne.

 

Als auch die Eltern von Susanne sich wieder nach einem tierischen Begleiter sehnten, suchte die Familie im Online-Tierheim shelta nach einer neuen Katze. Ganz bewusst wurde ein betagtes Notfalltier gesucht und der Umkreis auf 300 Kilometer um den Wohnort festgelegt, weil es in der weiteren Umgebung kein Tierheim gibt. "Es war Liebe auf den ersten Blick", erzählt uns Susanne. Der Devon-Rex-Kater Mika ist inzwischen 13 Jahre alt. „Kuscheln ist für ihn das Allerwichtigste“, so die Familie. Mit den anderen Familienkatzen sowie einem Hund in der Nachbarschaft hat er inzwischen intensive Freundschaft geschlossen und genießt sein neues Leben – sogar auf gemeinsamen Reisen mit seinen Menschen – in vollen Zügen. „Ich würde auf jeden Fall wieder ein Tier aus dem Tierschutz nehmen und zuerst auch bei shelta reinschauen“, beteuert Frau B. und wünscht dem Online-Tierheim alles Gute.

 

Haben auch Sie Ihr Tier über shelta gefunden? Dann freuen wir uns über Ihren Erfahrungsbericht an community@shelta.net

 

 

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 Probleme mit dem ‚stillen Örtchen‘? - Unsauberkeit bei Katzen

 

Katzen genießen den Ruf, unglaublich reinliche Tiere zu sein. Sie betreiben vorbildliche Körperpflege, und auch die Benutzung des Katzenklos bringt Miez sich in der Regel problemlos selber bei. Entsprechend überrascht und ratlos sind viele Menschen, wenn die Katze plötzlich Zimmerecke oder Teppich zur Katzentoilette umfunktioniert. Passiert das, gilt es die Nerven zu bewahren und keine voreiligen Schlüsse zu ziehen, weiß die Hamburger Katzenpsychologin Christine Hauschild. Stattdessen müsse man herausfinden, welche Gründe die Katze für ihr Verhalten habe.

 

Die Ursachen für Unsauberkeit sind vielfältig, und auch wenn nicht viele Menschen darüber sprechen, gehört Unsauberkeit zu den häufigsten Problemverhalten von Katzen. Der erste Weg sollte zum Tierarzt führen, um Harnwegserkrankungen und andere Krankheiten als Ursache auszuschließen bzw. zu behandeln.

 

Katzenpsychologin Christine Hauschild gibt Tipps: Lesen Sie unter www.tasso.net/Unsauberkeit-bei-Katzen, welche Ursachen es für Unsauberkeit bei der Katze geben kann, und was Sie als Katzenhalter dagegen tun können.

 

 

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 Zecken: Gefahr für Mensch und Tier

 

 

Der diesjährige milde Winter lässt vermuten, dass wir uns dieses Jahr auf mehr Zecken einstellen müssen als üblich. Zecken übertragen die mitunter gefährlichen Krankheiten Borreliose und FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis). Ein einziger Stich kann ausreichen, die Krankheit zu übertragen, wenn die Zecke die Bakterien (Borreliose) oder Viren (FSME) in sich trägt.

 

Die Gebiete in Deutschland, die vom Robert-Koch-Institut (RKI) jährlich als FSME-Risikogebiete – siehe auch www.rki.de/fsme-karte – klassifiziert werden, nehmen von Jahr zu Jahr zu, und konzentrieren sich eher auf den süddeutschen Raum. Zecken, die Borreliose verursachen, meist ist es hierzulande die Auwaldzecke, sind hingegen in ganz Deutschland zu finden.

 

Für Hunde und Katzen gibt es über den Tierarzt zu beziehende Mittel wie Halsbänder und Spot on Präparate, sogenannte Repellentien, als Zeckenprophylaxe. Das Mittel sickert dabei ins Unterhautfettgewebe und reichert sich dort an. Beim Stich der Zecke „vergiftet“ sich der Blutsauger und fällt ab. Die Mittel schützen das Tier also nicht vor dem Stich selbst. Ob eine Impfung gegen Borreliose nötig und sinnvoll ist, muss jeder in Absprache mit seinem Tierarzt entscheiden. Menschen können sich übrigens nur gegen FSME impfen lassen, jedoch nicht gegen Borreliose.

 

Bei der Entfernung von Zecken ist darauf zu achten, dass alle Teile der Zecken entfernt werden, also der Kopf nicht hängen bleibt, um Entzündungen zu vermeiden. Am besten hilft eine spezielle Zeckenzange, die so nah wie möglich an der Hautoberfläche angesetzt wird. Keinesfalls sollte Druck auf den Zeckenkörper ausgeübt werden. Das führt dazu, dass die Zecke ihren Mageninhalt und Speichel und damit, sofern vorhanden, die Erreger in den Körper des Tieres abgibt. Dann wird die Zecke vorsichtig und – so die Empfehlung des RKI – gerade aus der Haut gezogen. Keinesfalls sollte man Öl oder Klebstoff zu Hilfe nehmen.

 

Grippeähnliche Symptome, Schlappheit, Müdigkeit und Hinken sowie Gelenkschmerzen können ein Hinweis auf eine Infektion sein. Zecken übertragen beim Hund auch die gefürchteten Krankheiten Babesiose (Hundemalaria) und Ehrlichiose.

 

Mehr zu Borreliose & Co finden Sie auf www.tasso.net/Service/Wissensportal/Medizin

 

Im Zweifelsfall ist es ratsam, das Tier einem Tierarzt vorzustellen.

 

 

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Kater Pauli und das alles entscheidende Suchplakat 
Familie Müllers ganz persönliche TASSO-Erfolgsgeschichte:

 

In einer Nacht im November vergangenen Jahres schrak Kater Paulis Frauchen Mareike Müller plötzlich aus dem Schlaf auf. Katzengeschrei hatte sie geweckt. Doch bei einem Blick aus dem Fenster war nichts Auffälliges zu erkennen. Am nächsten Morgen dann der Schock: Nur einer der beiden Kater der Familie kam nach Hause. „Ich wusste sofort, dass etwas passiert war", beschreibt Mareike Müller ihre Gefühle. Schnell alarmierte ich TASSO und ließ Pauli als vermisst melden. In den kommenden Tagen hängte ich in der näheren Umgebung TASSO-Suchplakate auf, suchte in der Nachbarschaft, fragte bei den  zuständigen Behörden nach, sobald ein totes Tier gefunden wurde. Nichts!"
 
Pauli blieb wie vom Erdboden verschluckt. Die Anspannung war der ganzen Familie anzumerken. Jeden Sonntag ließen die Müllers ihren Kater zusätzlich über die Zeitung suchen und schalteten sogar über das lokale Radio eine Suchmeldung. Auch die Briefträger, Müllabfuhr- und Lieferdienstfahrer beteiligten sich an der Suche und wurden mit TASSO-Suchplakaten ausgestattet. Silvester kam und ging, und Pauli war immer noch nicht wieder Zuhause. Die Hoffnung schwand immer mehr...
 
Lesen Sie hier, wie Paulis Geschichte weitergeht:
www.tasso.net/Vermisst-Gefunden/Erfolgsstories/Kater-Pauli

 

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Neu: Aktionsgemeinschaft „Wühltischwelpen - nein danke!“ 
jetzt mit eigener Facebookseite 
Ihr Like auf facebook gegen den unseriösen Welpenhandel

 

 

Die 2010 von TASSO ins Leben gerufene Initiative „Wühltischwelpen – nein danke!“ hat in den letzten Jahren nicht nur unter Hundebesitzern sondern auch bei Verbänden und Organisationen regen Zuspruch gefunden. So haben sich neben dem Gründungsmitglied Verband für das Deutsche Hundewesen in den letzten Jahren auch die Tierschutzorganisationen Bund gegen Missbrauch der Tiere, Vier Pfoten, das Hundemagazin Dogs, die Gesellschaft für Tierverhaltensmedizin und –therapie sowie die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz der Initiative angeschlossen. Dank der Partner und der kontinuierlichen Öffentlichkeitsarbeit wurde einerseits Druck auf unseriöse Händler und die Politik ausgeübt, zudem wurden potentielle Welpenkäufer für das Thema sensibilisiert.

 

Gemeinsam sorgen die Partner der Aktionsgemeinschaft durch Aufklärung und Kampagnen für mehr Transparenz in den mafiaähnlichen, kaum mehr zu durchschauenden Strukturen der Welpenvermehrer und -händler.

 

Die bisherigen Aktionen werden nun seit 18. Februar 2014 medial durch eine eigene Seite auf facebook flankiert. Innerhalb von nur zehn Tagen hatte die Seite bereits über 15.000 Fans. Unter https://www.facebook.com/wuehltischwelpen.de hat die Diskussion und Unterstützung bereits intensiv begonnen. Unterstützen auch Sie den Kampf gegen die Welpenmafia mit einem Like auf facebook, um die Seite noch bekannter zu machen und potentielle Welpenkäufer über das wichtige Thema des illegalen Welpenhandels zu informieren. Nur durch eine möglichst weite Verbreitung und Aufklärung kann der illegale Welpenmarkt bekämpft werden.

 

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Nach der Flutkatastrophe:
Aktion „Trockene Pfoten“ von TASSO hilft beim Wiederaufbau 
Wir spenden 1,- Euro für Ihr schönstes Sommerfoto 
 

 

Die hochsommerlichen Temperaturen lassen die Schreckensbilder der gerade mal ein paar Tage alten Flutkatastrophe schon beinahe vergessen. Doch für die Opfer der Überschwemmung ist noch lange nicht alles vorbei. Die Aufräumarbeiten sind in vollem Gang. Viele Tierheime stehen vor dem Nichts, weil Gebäude und Zwinger einfach von der Flut weggespült wurden. Etliche Tiere sind notdürftig untergebracht.

Mit dem schönsten Sommerfoto Ihres Tieres können Sie im Rahmen der TASSO-Aktion "Trockene Pfoten" jetzt unmittelbar helfen! Für jedes eingesandte Bild spendet TASSO 1,- Euro an Tierheime, die durch die Flut in Not geraten sind.
 
Eine Liste der Tierheime, die unsere Hilfe am dringendsten brauchen, finden Sie auf www.tasso.net/Trockene-Pfoten. Dort können Sie auch gerne zusätzliche Hilfe leisten. Tierheime können sich in die Liste eintragen.
 
Laden Sie hier das Sommerbild Ihres Tieres hoch, und helfen Sie so den Flutopfern: www.tasso.net/Sommer-Fotoaktion

Einsendeschluss ist der 30. Juni 2013. Nach der Aktion veröffentlichen wir eine Auswahl der eingesandten Fotos auf unserer Internetseite.

 

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Guter Zweck: Altes Handy einschicken und Gorillas helfen
TASSO unterstützt Aktion von Pro Wildlife

 

Besser kann man sein altes Handy nicht los werden: Der Handyrecycler Teqport sammelt für Pro Wildlife Althandys. Für jedes Handy fließen bis zu 200 Euro zum Schutz der Gorillas an Pro Wildlife.

Zum Hintergrund:
Für die Herstellung von Mobiltelefonen wird das Erz Coltan benötigt. 15 Prozent des weltweiten Vorkommens liegen im Kongo, ausgerechnet um den Kahuzi-Biega-Nationalpark, in dem einige hundert Gorillas beheimatet sind. Während des Handy-Booms zu Beginn des Jahrtausends drangen tausende Menschen in den Nationalpark ein, um dort Coltan abzubauen. Als einzige Nahrungsquelle diente den Minenarbeitern das Fleisch einheimischer Wildtiere. Besonders Gorillas sind eine leichte aber begehrte Beute. Handy-Hersteller können kaum überprüfen, ob sie Coltan aus dem Gorilla-Gebiet im Kongo oder aus anderen Abbaugebieten beziehen.

Machen Sie mit, und schützen auch Sie die Gorillas! Wer sich von seinem alten Handy trennen und etwas für den Artenschutz tun möchte, findet unter www.prowildlife.de/Handyaktion einen Vordruck, mit dem man sein Mobiltelefon portofrei einschicken kann. 

 

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TASSO - Presse-Mitteilung 

 30. April 2013

 

Urlaub mit dem Hund in Dänemark:  Das Risiko reist mit

 

 

Hattersheim, 30.04.2013 (profact) – Eigentlich gilt Dänemark als hundefreundliches Land.

Seit drei Jahren allerdings entscheiden sich immer mehr urlaubsfreudige Hundebesitzer

gegen unseren nördlichen Nachbarn. Besonders in den vergangenen Monaten ist die Zahl

der Stornierungen drastisch gestiegen, so Experten. Grund sei die seit dem 1. Juli 2010

geltende Novellierung des Hundegesetzes, die die Zucht, Haltung und Einfuhr von 13

Hunderassen verbietet (siehe unten). Außerdem droht einem Hund die Todesstrafe, wenn

er einen anderen Hund oder einen Menschen schwer verletzt. Darauf weisen die

Tierschutzorganisationen TASSO e. V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. (bmt)

und VIER PFOTEN sowie der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) hin. Nach

aktuellen Informationen des dänischen Tierschutzvereins „Fair Dog“ sind bereits rund

1400 Hunde dem Gesetz zum Opfer gefallen.

"Dänemark manövriert sich als Urlaubsland für Hundebesitzer immer mehr ins Abseits",

sagt Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO. "Tiere der verbotenen

Kategorien, die nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden, werden umgehend getötet",

warnt Ruckelshaus. Dabei werde die Rassezugehörigkeit entgegen den Einwänden des

dänischen Kennel Clubs  „ohne kynologischen Sachverstand“ von dänischen Polizisten

bestimmt, ergänzt Udo Kopernik vom VDH. "Hat ein Welpe oder Junghund Ähnlichkeit

mit einer Rasse aus dem Index, bedeutet das für ihn Lebensgefahr." Der Fachmann

appelliert deshalb an Besitzer von Mischlingen, bei der Einreise nach Dänemark unbedingt

einen Herkunftsnachweis mitzuführen, beispielsweise vom Tierheim. "Daraus muss klar

hervorgehen, dass die Eltern des Hundes nicht zu den indizierten Rassen gehören,

beziehungsweise, wenn ein Elternteil einer der verbotenen Rassen angehört, dass er vor

dem 17. März 2010 angeschafft wurde." Im Gesetz werde allerdings nicht geregelt, in

welcher Form der Nachweis zu erbringen sei, so Kopernik. Das Risiko reise deshalb immer mit.

Aber selbst friedliche und "gesetzeskonforme" Hunde befinden sich in Dänemark  laut

Birgitt Thiesmann von VIER PFOTEN in Lebensgefahr. Und zwar durch das dänische Feld-

und Weggesetz von 1872 (mark- og vejloven). Es erlaubt Privatleuten, freilaufende Hunde

und Katzen auf ihrem Grundstück zu erschießen. Zuvor müsse der Besitzer des Vierbeiners

allerdings gewarnt werden, so Thiesmann. Ist dieser nicht bekannt, genüge auch eine

Anzeige in der örtlichen Tageszeitung. Petra Zipp vom bmt: "Inzwischen entledigen sich

beispielsweise Landwirte häufig durch pauschale Anzeigen ihrer individuellen

Informationspflicht. Deutsche Hundebesitzer, die in Dänemark ihren Urlaub verbringen,

erfahren normalerweise nichts von den Warnungen", sagt sie. "Es herrscht zwar ein

Leinenzwang an den Stränden vom 1. April bis zum 30. September und in den Wäldern

ganzjährig, an den sich aber viele nicht halten. Sollte ein Hund beim freien Herumlaufen auf

ein Privatgrundstück gelangen, für das Warnungen veröffentlicht wurden, riskiert er

somit sein Leben."

Was Sie wissen sollten: In Dänemark verbotene Rassen (Zucht, Haltung und Einfuhr)
Pitbull Terrier, Tosa Inu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino,

Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Ovtcharka, Kaukasischer

Ovtcharka, Südrussischer Ovtcharka, Tornjak und Sarplaninac.

Laut dem Dänischen Außenministerium gilt noch eine Ausnahmeregelung für Hunde der

betreffenden Rassen, die  vor dem 17. März 2010 angeschafft wurden. Sie dürfen weiterhin

nach Dänemark mitgebracht werden, müssen auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen

aber an einer maximal 2 m langen Leine geführt werden. Der Hund muss auch einen sicher

verschlossenen Maulkorb tragen. Diese Übergangsordnung gilt jedoch nicht für Pitbull Terrier

und Tosa Inu, da diese bereits vor Inkrafttreten der neuen Regeln ab 1. Juli 2010

verboten waren.

 

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TASSO   -    TIER-REGISTRIERUNG

 

Horror: Tier entlaufen - so schützen Sie sich davor.

Die Registrierung von Haustieren ist für ein Tier so wichtig, wie die Kfz-Versicherung für den Autofahrer.

Informieren Sie sich über die Vorteile einer Registrierung bei TASSO:

 

http://www.tasso.net/Tierschutz/Registrierung

 

Wühltischwelpen - nein Danke! - Nein zum Handel mit Billigwelpen

 

NEIN zum illegalen Welpenhandel. Jeder Kauf unterstützt das Leid der Hunde.

Lesen Sie hier warum:

 

 

http://www.tasso.net/Tierschutz/Wuhltischwelpen 

 

 

TASSO AKTUELL:

  

http://www.tasso.net/Tierschutz/Hund-im-Backofen

 

Helfen Sie mit Tierleben zu retten!

Aktion: "Hund im Backofen" auch 2010

Unwissenheit oder Gedankenlosigkeit vieler Tierhalter führt dazu, dass immer noch Hunde im Sommer im Auto sterben müssen. Sie werden im verschlossenen Auto zurück gelassen, während Herrchen oder Frauchen „mal eben schnell“ einkaufen gehen oder sich im Freizeitpark vergnügen.
Den wenigsten Tierhaltern ist bewusst, dass schon wenige Minuten bei 20 Grad Celsius ausreichen: das Auto wird zur tödlichen Falle! Das Argument „nur kurz“ zählt ebenso wenig wie das zwei Zentimeter geöffnete Fenster Kühlung bringt.
Unter dem Motto „Hunde gehören im Sommer nicht ins Auto“ hat TASSO 2009 eine deutschlandweite Aufklärungsaktion gestartet. Innerhalb kürzester Zeit haben sich unzählige Tierfreunde bei uns gemeldet. Bereits 7.000 Menschen sind im Einsatz. Sie verteilen unsere kostenlosen Informationskarten und Plakate in Hundeschulen, Supermärkten, Geschäften, Freizeitparks. Wir hoffen, so gemeinsam vielen Hunden ein grauenhaftes Schicksal ersparen zu können. Die Aktion ist auch in diesem Sommer wichtig. Helfen Sie mit, Hunden einen qualvollen Tod im Auto zu ersparen.

4. Okt. 2012 - TASSO-Newsletter

 

Welttierschutztag am 4. Oktober:
Was bringt die bevorstehende Novellierung des Tierschutzgesetzes?

 

Seit 10 Jahren hat Deutschland den Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Tierschützer stellen in Anbetracht der bevorstehenden Novellierung des Tierschutzgesetzes die Frage, ob dieses Gesetz in der Lage ist, Tiere wirklich zu schützen. Am Mittwoch, den 17. Oktober 2012 befasst sich der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung mit Fragen zur Novellierung des Tierschutzgesetzes.
TASSO und der Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt) kritisieren an der geplanten Novellierung des Tierschutzgesetzes unter anderem die geplante neue Erlaubnispflicht für die Einfuhr, Verbringung oder Vermittlung von Tieren aus dem Ausland. In der Konsequenz würde der ethisch motivierte Auslandstierschutz dem gewerblichen Handel mit Tieren gleichgesetzt. Dagegen regt sich seit geraumer Zeit Widerstand seitens Tierschützer und Tierschutzorganisationen. Die Novellierung hätte fatale Folgen für alle Tierheime, Tierschutzorganisationen und Tierschutzvereine.  "Kommt es zur Verabschiedung des Entwurfs, würde das eine Gleichstellung des seriösen Tierschutzes mit unseriösen Hundehändlern bedeuten.“ so Philip McCreight von TASSO.

"Solange Hunde auf den Straßen Süd- und Osteuropas ein erbarmungswürdiges Leben führen, staatlich bestellte Hundefänger Jagd auf sie machen und die gefangenen Tiere unter entsetzlichen Bedingungen in Auffangstationen verenden, werden wir diesen Tieren zur Seite stehen", sagt die Vorsitzende des bmt, Petra Zipp.

Gemeinsam mit dem Bund gegen Missbrauch der Tiere hat TASSO schon vor Jahren die Kampagne "Wühltischwelpen – Nein Danke" gestartet und über 50.000 Unterschriften an Bundesministerin Ilse Aigner überreicht. Bisher offensichtlich umsonst. Der Anhörung am 17. Oktober wird sowohl der bmt als auch TASSO beiwohnen.

 

29. Mai 2012 - TASSO-Newsletter

 

TASSO warnt vor Reisen nach Dänemark
Privatpersonen dürfen freilaufende Haustiere auf ihrem Grundbesitz erschießen

 

Ein 140 Jahre altes Gesetz sorgt seit Wochen in Dänemark für kontroverse

Diskussionen in der Öffentlichkeit. Das Feld- und Weggesetz von 1872

(mark- og vejloven) erlaubt es dänischen Grundstückseigentümern, also

Privatpersonen, unter bestimmten Voraussetzungen, freilaufende Hunde und Katzen auf

ihrem Grundstück zu erschießen. Die ersten Fälle von erschossenen Haustieren gibt es bereits.

Da dieses Gesetz auch deutsche Touristen mit ihren Hunden betrifft, hat TASSO die

aktuellen Vorfälle in Dänemark zum Anlass genommen, die Dänische Botschaft in Berlin um

eine Stellungnahme zu den umstrittenen Regelungen zu bitten. Die politische Absicht einer

raschen Änderung des Gesetzes ist dem insgesamt eher substanzlosen Antwortschreiben der

Botschaft jedoch nicht zu entnehmen.

"Angesichts der geltenden Rechtslage kann Hundehaltern gegenwärtig nur von einem

Urlaub in Dänemark abgeraten werden, denn niemand kann mit Sicherheit ausschließen,

dass der eigene Vierbeiner zufällig ein fremdes Grundstück betritt oder überquert", sagt

Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher bei TASSO. "Die dänische Regierung sollte

nun umgehend eine Novellierung dieses feudalherrschaftlich anmutenden Gesetzes

vornehmen, denn sonst wird das Image Dänemarks als hundefreundliches Ferienland

langfristig großen Schaden nehmen."

Weitere Informationen und die Antwort der dänischen Botschaft auf unsere Anfrage finden

Sie unter www.tasso.net/Daenemark 

 

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27. März 2012 - TASSO-Newsletter

 

EU beschließt Einschränkungen beim Haifischfang

 

Haifischflossen gelten vor allem in Asien nach wie vor als Delikatesse. Für die

Gourmetfreuden wurden den lebenden Tieren bisher auf hoher See die Flossen

abgeschnitten und die so verletzten Tiere wieder ins Meer zurück geworfen, wo sie nach

einem langen und qualvollen Todeskampf verendeten. Nach einem Beschluss der

EU-Landwirtschaftsminister müssen künftig gefangene Haie aus EU-Gewässern komplett

mit Flossen an Land gelangen. Seit Jahren besteht zwar ein Verbot, Haien auf See die

Flossen abzutrennen und danach wieder ins Meer zu werfen, allerdings war es erlaubt, die

Kadaver und die Flossen getrennt an Land zu bringen. Mit dem neuen Verbot ist diese Lücke

nun hoffentlich geschlossen. Das Verbot muss vom EU-Parlament noch bestätigt werden.

Ungeachtet des gefassten Beschlusses werden jährlich weltweit schätzungsweise

100 Millionen Haie für ein unnötiges Luxusprodukt wie Haifischflossen-Suppe getötet.

Darüber hinaus gerät hierdurch das ökologische Gleichgewicht der Meere aus den Fugen.

Schon jetzt sind fast alle Haifischarten massiv in ihrem Bestand bedroht.

 

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5. Janauar 2012 - TASSO-Newsletter

 

Großbritannien lockert Einreisebestimmungen für Haustiere:
Neue Regelungen seit 1. Januar 2012

 

Innerhalb der Europäischen Union ist das Reisen mit Hunden und Katzen seit

Anfang 2012 leichter. Am 1. Januar 2012 sind für die Einreise von

Haustieren nach Großbritannien vereinfachte Einreisebestimmungen in Kraft

getreten. Nach den dann geltenden Änderungen der Haustier-

Reiseverkehrsregelung (Pet Travel Scheme) können Hunde und Katzen, die mit

einem Mikrochip gekennzeichnet sind sowie über eine gültige Tollwutimpfung und

einen EU-Heimtierausweis verfügen, nun auch nach Großbritannien einreisen.

Der bislang vorgeschriebene Tollwut-Antikörpertest und die Zeckenbehandlung

entfallen nach den neuen Regelungen. Somit verkürzt sich die Wartezeit

zwischen Tollwutimpfung und Einreise von vorher bis zu sieben Monaten auf 21

Tage nach der Tollwutimpfung. Ob die bisher gültigen Vorschriften zur

Behandlung gegen Bandwürmer ebenfalls abgeschafft werden, steht derzeit noch

nicht fest.

Ausführliche Informationen zu den geänderten Bestimmungen finden Reisende

auf der Internetseite des Britischen Ministeriums für Umwelt, Ernährung und

Landwirtschaft (DEFRA) unter 
www.defra.gov.uk/wildlife-pets/pets/travel/
und der Britischen Botschaft
http://ukingermany.fco.gov.uk/de/visiting-uk/pet-travel-scheme/.

Weiterhin bestehen bleibt hingegen das Einreiseverbot für sogenannte

„gefährliche Hunde“. Das britische Recht spricht hier allerdings von „Hundetypen“

und nicht von Rassen. Das Verbot gilt für die „Hundetypen“ Pitbull Terrier,

Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasileiro und Hunde, die die

entsprechenden körperlichen Eigenschaften und Verhaltensmerkmale aufweisen.

Ausführlichere Informationen finden Sie auf der DEFRA-Website unter dangerous dogs
www.defra.gov.uk/wildlife-pets/pets/dangerous/.

 

 

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15. Dezember 2011 - TASSO-Newsletter

 

Nur noch 71.300 Unterschriften fehlen!
8hours-Kampagne steht kurz vor sagenhaften 1 Million Unterschriften

 

Noch nie gab es so viele Unterschriften gegen den oft tagelangen, qualvollen 

Transport von Schlachttieren. Die deutsche Tierschutzorganisation Animals Angels hat

diese Kampagne, die TASSO von Anfang an unterstützt hat, ins Leben gerufen, um zu

bewirken, dass lebende Tiere, die für die Schlachtung vorgesehen sind, in Zukunft

niemals länger als acht Stunden transportiert werden dürfen. Ziel der 8hours-Kampagne

ist es, 1 Million Unterschriften zu sammeln. Dieses Ziel steht jetzt kurz bevor. Um bei den

Verantwortlichen in der Europäischen Union die Forderungen durchzusetzen und um die

Schallgrenze von 1 Million Unterschriften zu erreichen, ist die Kampagne bis zum 5. Januar

2012 verlängert worden.

Noch einmal appellieren wir im Interesse der Tiere an Sie, mit Ihrer Stimme tierquälerischen

Langstreckentransporten von Schlachttieren unter meist unsäglichen Bedingungen ein Ende

zu bereiten. Die Chance ist zum Greifen nah! Stimmen Sie für eine einmalige Kehrtwende,

die den Tieren viel Leid ersparen kann.

Ihre Stimme wird hier gebraucht: www.8hours.eu 

 

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29. November 2011 - TASSO-Newsletter

 

Hundehandel in deutschen Tierheimen:
Behörden zwingen Tierschutzorganisationen zum Tierhandel!

 

 

In den vergangenen Monaten wurden immer mehr Tierheime, die Hunde aus dem

Ausland vermitteln, von den Veterinärbehörden gezwungen, eine Genehmigung für den

gewerblichen Handel mit Tieren zu beantragen.

Während Politik und Verwaltung nichts gegen unseriöse und kriminelle

Hundehändler unternehmen, geraten seriöse Tierschutzorganisationen vermehrt in den

Dschungel der Behördenwillkür. Dabei werden vielfach ehrenamtlich arbeitende

Tierschutzorganisationen, die im Rahmen ihres Auslandstierschutzes Kastrationsaktionen

durchführen und Hunde nach Deutschland vermitteln, mit Hundehändlern faktisch

gleichgesetzt.

Um für die Zukunft Rechtssicherheit zu haben, haben TASSO e.V., der Bund gegen

Missbrauch der Tiere e.V. (bmt) und der Europäische Tier- und Naturschutz e.V. (ETN)

ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, mit dem Ziel das Vorhaben der Behörden zu prüfen.

Das Gutachten des auf Tierschutz spezialisierten Rechtsanwaltes Konstantin

Leondarakis kommt zu dem Ergebnis, dass Tierschutzorganisationen keine

Handelsgenehmigung benötigen, da sie keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen.

Tierschutzorganisationen, die zur Beantragung einer solchen Genehmigung gezwungen

wurden, wird empfohlen, Widerspruch oder Klage einzureichen.

TASSO, bmt und ETN haben das Gutachten inzwischen an die für Tierschutz zuständigen

Minister der Länder geschickt und fordern gemeinsam bundesweit einheitliche

Regelungen für die Verbringung von Hunden nach Deutschland.

"TASSO sieht in der Hilfe für die Straßenhunde im Ausland einen elementaren Beitrag

zum Tierschutz und zur Humanität in einem modernen und geeinten Europa", sagt Philip

McCreight, Leiter der TASSO-Zentrale. "Die unbedingte Notwendigkeit eines

länderübergreifenden Tierschutzes zeigt sich aktuell vor dem Hintergrund der

massenhaften Tötungen von Straßenhunden in der Ukraine im Vorfeld der

Fußball-EM 2012 und der Verabschiedung eines Hundetötungs-Gesetzes in Rumänien."

Das Gutachten finden Sie unter www.tasso.net

 

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12. August 2011 - TASSO-Newsletter

 

Allergien beim Tier - das sollten Sie wissen

 

In den Industrieländern sind Allergien schon seit Jahrzehnten auf dem Vormarsch. Man

geht zurzeit in der Humanmedizin davon aus, dass alle 10 Jahre Allergien beim Menschen

um 50-100% zunehmen. Eine ähnliche Entwicklung ist leider auch in der Tiermedizin,

speziell bei Hunden, zu beobachten. Doch was sind Allergien überhaupt? Eine Allergie ist

eine Überempfindlichkeitsreaktion des Körpers auf bestimmte Stoffe (Allergene). 

Allergien können in drei Gruppen eingeteilt werden: 1. die Umweltallergie auf Auslöser wie

Hausstaubmilben, Schimmelpilze, Gräser oder Pollen; 2. die Flohspeichelallergie; 3. die

Futtermittelallergie oder -unverträglichkeit.

Das Hauptsymptom einer Allergie ist Juckreiz. Zusätzlich treten meistens

Hautveränderungen auf.  Die Veränderungen der Haut werden oft durch zusätzlich

vorliegende Infektionen mit Bakterien oder Hefepilzen verschlimmert und kompliziert.

Auch Atemwegssymptome wie Augen- oder Nasenausfluss, Niesen oder Husten können

auftreten. Bei Futtermittelallergien liegen oft auch Symptome des Magen-Darm-Traktes

wie wiederkehrende Durchfälle vor.  Allergien können oft nur im Ausschlussverfahren anderer

Erkrankungen diagnostiziert werden.

Zur Behandlung stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Idealerweise würde man

das auslösende Allergen einfach meiden bzw. bei der Fütterung weglassen.

Bei Hausstaubmilbenallergie ist dies beispielsweise aber nicht machbar. In solchen

Situationen kann man mit  Medikamenten, die das Immunsystem beeinflussen wie

z. B. Kortison (Vorteil: billig, oft sehr gut wirksam;  Nachteil: schlimme Nebenwirkungen

wie z. B. Lebererkrankungen möglich; gerade bei Futtermittelallergien oft schlecht wirksam)

oder auch Zyklosporin (Vorteil: weniger Nebenwirkungen als Kortison; Nachteil: deutlich

teurer als Kortison) arbeiten. Was für den jeweiligen Patienten in Frage kommt, ergibt sich

aus dem Gespräch mit dem Tierarzt.

Als weitere Behandlungsoption bei Allergien gibt es die sogenannte allergenspezifische

Immuntherapie (ASIT). Hierbei wird mit der Injektion von steigenden

Allergenkonzentrationen versucht, das Immunsystem des betroffenen Tieres unempfindlich

gegenüber den Allergenen zu machen. Die ASIT ist immer eine lebenslange Therapie.

Der Erfolg stellt sich oft erst nach 12-14 Monaten ein. Bei fast drei Viertel aller Patienten

ist diese Therapieform erfolgreich. Erfolg heißt hier, dass mindestens eine Verbesserung

der klinischen Symptome erreicht wird. Grundsätzlich kann man Allergien nicht heilen.

Wichtig ist daher das Ziel, die Allergie gut zu managen und das Tier möglichst beschwerdefrei

zu bekommen.

Weitere Informationen über medizinische Themen rund ums Tier finden Sie in unserem

Wissensportal unter www.tasso.net/Service/Wissensportal/Medizin.

 

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6. Mai 2011 - TASSO-Newsletter

 

Vorsicht bei Reisen nach Dänemark:
Regeln für die Einreise mit dem Hund

 

Am 1. Juli 2010 wurde die Liste der verbotenen Hunde in Dänemark erweitert.

Die neuen Regeln gelten auch für Touristen, die ihre Tiere nach Dänemark einführen.

Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen sind in Dänemark verboten,

wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden:

1) Pitbull Terrier
2) Tosa Inu
3) Amerikanischer Staffordshire Terrier
4) Fila Brasileiro
5) Dogo Argentino
6) Amerikanische Bulldogge
7) Boerboel
8) Kangal
9) Zentralasiatischer Ovtcharka
10) Kaukasischer Ovtcharka
11) Südrussischer Ovtcharka
12) Tornjak
13) Sarplaninac

Hintergrund des Verbots ist, dass die oben genannten Hunderassen als gefährlich

eingestuft werden. Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen.

Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den

Zeitpunkt der Anschaffung.

Es gilt folgende Übergangsregelung für Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor

dem 17. März 2010 angeschafft haben: Die Hunde können weiterhin nach Dänemark

mitgebracht werden, aber sie müssen auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer

maximal 2 m langen Leine geführt werden. Der Hund muss auch einen sicher

verschlossenen Maulkorb tragen. Diese Übergangsordnung gilt jedoch nicht für Pitbull

Terrier und Tosa Inu, da diese bereits vor Inkrafttreten der neuen Regeln verboten waren.

Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt.

Weiterhin sind alle Hundebesitzer seit dem 1. Juli 2010 verpflichtet, für eine Kennzeichnung

und Registrierung des Hundes zu sorgen, bevor dieser 8 Wochen alt ist.

Sollte ein Hund (egal welcher Rasse) eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden

verursachen oder, falls es andere Gründe zu vermuten gibt, dass der Hund für die

Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen

sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden.

Für alle Hunde gelten in Dänemark folgende Bestimmungen: An den Stränden besteht vom

1. April bis 30. September die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen. In Wäldern besteht

ganzjährig die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen. (Quelle: Dänisches Außenministerium)

 

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2. Mai 2011 - TASSO-Newsletter

 

Aktion Tiergesundheit:
20 Euro Zuschuss für eine tierärztliche Untersuchung im Mai

 

Haustiere sind ihren Besitzern lieb und teuer. Laut Erhebungen des Zentralverbandes

Zoologischer Fachbetriebe Deutschland geben die Deutschen für ihre Tiere über 3,7

Milliarden Euro pro Jahr aus. Tendenz steigend. Vor allem Premiumfutter wurde 2010

verstärkt nachgefragt. Wenn es um die Tiere geht, ist den Deutschen Qualität offensichtlich

wichtig. Nur an einem wird gespart: an der Gesundheitsvorsorge. 8 Millionen Katzen und 5

Millionen Hunde leben in Deutschland. Bei weitem nicht alle sehen den Tierarzt zur Vorsorge.

Daher hat der Tiernahrungshersteller Hill's gemeinsam mit dem Bundesverband

Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) die "Aktion Tiergesundheit" ins Leben gerufen

. Im Aktionszeitraum Mai wird die Vorsorgeuntersuchung beim Tierarzt mit 15.000

Gutscheinen à 20 Euro bezuschusst. Der Gutschein kann unter www.aktiontiergesundheit.de 

runtergeladen und ausgedruckt werden. Nach der tierärztlichen Untersuchung einfach vom

Tierarzt abstempeln lassen und an Hill's schicken.

"Tierschutz hat im weitesten Sinn auch etwas mit Tiergesundheit zu tun!", freut sich Philip

McCreight von TASSO über diese Initiative. "Die Gesundheitsvorsorge unserer Haustiere

ist leider ein oft vernachlässigtes Thema, obwohl sie wie bei uns Menschen wichtig ist."

 

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5. April 2011 - TASSO-Newsletter

 

Übergangsfrist für Tätowierung läuft aus -
Ab 3. Juli 2011 besser mit Chip über die Grenze

 

Wer ab dem 3. Juli 2011 mit seinem Hund, seiner Katze oder seinem Frettchen ein

EU-Land besuchen will, muss nicht nur für vorgeschriebene Impfungen gesorgt haben und

den EU-Heimtierausweis mit sich führen; das Tier sollte dann auch gechipt sein.

2003 hatte das Europäische Parlament mit der Verordnung 998/2003 die eindeutige

Kennzeichnung von Haustieren beim Grenzübertritt verlangt. Die bisher gültige,

achtjährige Übergangsfrist für die Tätowierung als Alternative zum Chip bei Reisen in die

Länder der EU läuft am 3. Juli 2011 ab. Ab diesem Zeitpunkt muss jedes nach diesem

Zeitpunkt geborene Tier beim Grenzübertritt gechippt sein. Für Tiere, die bereits tätowiert

sind, gilt keine nachträgliche Chippflicht. 

TASSO e.V. empfiehlt allerdings dringend, sich nicht auf die neuen Bestimmungen zu

verlassen, sondern das Tier zu chippen. Den wenigsten Beamten dürften die Feinheiten der

Bestimmung geläufig sein.

 

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23. März 2011 - TASSO-Newsletter

 

NEIN zur Fristverlängerung für Kosmetik-Tierversuche!

 

Geplant war, dass es ab 2013 in der EU keine an Tieren getestete Kosmetik mehr gibt.

Dies wurde in der 7. Änderung der Kosmetik-Richtlinie beschlossen. Jetzt will die

Europäische Kommission diesen Termin verschieben. Das bedeutet den Tod für tausende

Kaninchen, Ratten, Meerschweinchen und Mäuse.

Seit 2004 sind Tierversuche für Kosmetika und seit 2009 der Verkauf von an Tieren

getesteten Kosmetik-Rohstoffen und Endprodukten verboten. Mit dem Verkaufsverbot

soll verhindert werden, dass Firmen ihre Tierversuche einfach in Drittländern vornehmen und

dann die Produkte in die EU einführen.

Für einige Ausnahmefälle durften  Tierversuche außerhalb der EU durchgeführt und die so

getesteten Produkte noch bis März 2013 in der EU verkauft werden. Die EU-Kommission

will diesen Termin nun um mindestens 10 Jahre verschieben. 10 Jahre Tests an vielen

unschuldigen Tieren.

Bitte stimmen Sie auf der Seite www.aerzte-gegen-tierversuche.de gegen diese geplante

Fristverlängerung und für das Leben! Auf der Seite der „Ärzte gegen Tierversuche“

können Sie sich auch ausführlich zu den Hintergründen des Protestes informieren. 

 

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19. März 2011 - Presse-Mitteilung

 

Das tut Hunden und Katzen gar nicht gut -
TASSO e.V. gibt Tipps für verantwortungsvolle Tierhalter

 

Hattersheim, 04.03.2011 (profact) – Ob etwas für den tierischen Organismus schädlich ist,

hängt – wie beim Menschen - vielfach von der Menge ab. So gelten Zwiebeln

und Knoblauch durch die enthaltenen Schwefelverbindungen zwar als antibakteriell, doch

N-Propyldisulfid und Allylpropylsulfid sind für Hunde giftig. „Schon eine mittelgroße Zwiebel

oder eine Knoblauchknolle können eine Zerstörung der roten Blutkörperchen in Gang

setzen und einen kleinen Hund ernsthaft schädigen, bis hin zum Nierenversagen“, warnt

Dr. med. vet. Anette Fach, Tierärztin im hessischen Oberursel. Ähnlich sieht es bei den so

harmlos erscheinenden Weintrauben und Rosinen aus. Das US-amerikanische „Animal

Poisons Control Center“ (ASPCA) und das britische Institut „Veterinary Poisons Information“

haben  herausgefunden, dass bei einem 20 Kilo schweren Hund rund 232 Gramm Trauben

zu Vergiftungserscheinungen führen. Nach Angaben der britischen Wissenschaftler könnte

der Verzehr von etwa 14 Gramm Rosinen pro Kilo Körpergewicht einen Hund töten.

Das wäre bei einem 20 Kilo schweren Hund etwas mehr als ein halbes Pfund.

Nicht weniger gefährlich für die Vierbeiner ist das Theobromin in Schokolade, hier sind sogar

schon Todesfälle bekannt geworden. „Die giftige Dosis liegt bei kleinen Hunden wie

Yorkshire-Terriern bereits bei einer Tafel Zartbitterschokolade“, erklärt Dr. Fach. Unbedingt zu

verhindern sei der Verzehr von rohem Schweinefleisch. Das könne den Aujeszky-Virus

enthalten, eine Infektion ende fast immer tödlich.

Katzen sind im Vergleich zu Hunden bekanntlich deutlich wählerischer, was ihr Fressen angeht

. Schon der Hauch eines für sie unangenehmen Geruchs kann sie vom Fressnapf vertreiben.

Dennoch gelten für sie die gleichen Gefahrenquellen wie für Hunde. Zwiebeln und Knoblauch

sind auch für Katzen gefährlich, ebenso Schokolade, Weintrauben, Rosinen und rohes

Schweinefleisch. Aufgrund ihres in der Regel geringeren Körpergewichts sind Katzen

gegenüber Hunden deutlich gefährdeter bei der Verwendung ätherischer Öle. Das oft

gepriesene Teebaumöl beispielsweise ist für Katzen das reinste Gift. Denn im Gegensatz zu

Hunden lecken Katzen regelmäßig ihr Fell. Wurde Teebaumöl zum Beispiel zur Bekämpfung

von Parasiten aufgetragen, gelangt es so in den Verdauungstrakt der Katze und kann dort

zum Tode führen. Gefährlich sind auch Insektizide, die beispielsweise unverschlossen im

Keller oder in der Garage aufbewahrt werden. Neugierige Katzen könnten bei ihren S

treifzügen daran lecken und sich vergiften. Aber selbst im Haus lauern Gefahren, zum

Beispiel Desinfektionsmittel in Bad und Toilette. Verantwortungsvolle Tierhalter sollten aber

nicht nur verhindern, dass ihr Tier mit giftigen Stoffen in Berührung kommt, sondern auch

ein wachsames Auge auf ihren Liebling haben: Viele Vergiftungen zeigen sich an Symptomen

wie Durchfall, Erbrechen, Müdigkeit oder Lethargie. Dann heißt es, sofort zum Tierarzt und

die Möglichkeit einer Vergiftung abklären lassen!

 

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15. März 2011 - TASSO-Newsletter

 

Etappensieg in Rumänien:
Kurzfristiges Moratorium der Tötung erreicht –
Danke an alle, die geholfen haben

 

Am  7. März sollten die Abgeordneten vom rumänischen Oberhaus über den Gesetzesentwurf

zur Tötung von Straßenhunden befinden. Aufgrund des großen Protestes vieler Tierfreunde

aus dem In- und Ausland wurde der Entwurf zwar besprochen aber nicht beschlossen. Mit 70

Ja-Stimmen zu 37 Nein-Stimmen und bei 5 Enthaltungen wurde die Gesetzesvorlage an die

Fachkommission zur Überarbeitung zurückgeschickt. Diese hat nun 3 Wochen Zeit. "Zeit, die

wir Tierschützer jetzt unbedingt nutzen müssen", sind sich Philip McCreight, Leiter der

Tierschutzorganisation TASSO e.V., und seine Mitstreiter vom Bund gegen Missbrauch der

Tiere, ETN und Vier Pfoten sicher.

Auch die Fernsehauftritte und Proteste von Prinzessin Maja von Hohenzollern vor Ort

haben in Rumänien mediales Echo gefunden. Ebenso will sich die Europäische Union

einschalten, um das Massaker zu verhindern.

Philip McCreight dankt allen engagierten Tierfreunden für diesen kurzfristigen tollen Protest

für die Straßenhunde. "Wir wissen, dass wir uns auf die Menschen, die unsere

Tierschutzarbeit über den Newsletter und andere Medien verfolgen, immer verlassen können."

 

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5. März 2011 - TASSO-Newsletter

 

In nur 72 Stunden könnten die Straßenhunde Rumäniens
kein Recht mehr auf Leben haben:

Wir brauchen jetzt den Protest aller Tierfreunde!

 

"Ihr braucht gar kein Futter mehr zu schicken, ab Dienstag werden hier ohnehin alle Hunde

getötet". Das waren die völlig resignierten Worte einer befreundeten rumänischen

Tierschützerin in einem kleinen rumänischen Ort, als sie von dem Vorhaben der

Regierung erfuhr, das Töten der Hunde wieder zu legalisieren.

In vielen Städten des Landes kämpfen der Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt), der ETN,

Vier Pfoten und TASSO seit Jahren für die Straßenhunde. Soll jetzt alles umsonst gewesen sein?

Die Fakten:
Am Montag, den 7. März 2011, wird ein neuer Gesetzentwurf zu Streunerhunden im Plenum

des rumänischen Parlaments in Bukarest beraten. Am Dienstag wird darüber abgestimmt.

Das Ziel der Regierung ist es, das seit 2 Jahren bestehende Tötungsverbot für

Straßenhunde wieder aufzuheben. Die jahrelangen Bemühungen von Hunderten von

Freiwilligen, Organisationen und die ersten sichtbaren Fortschritte im Tierschutz in diesem

Land würden damit mit einem Schlag zunichte gemacht.

Die Hintergründe:
Die Europäische Union hat sich eindeutig für Tiere als fühlende Lebewesen bekannt.

Gemäß Artikel 13 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gilt

ein allgemeines Handlungsprinzip auch für die Mitgliedsstaaten.

Die derzeitig geltende Rechtslage in Rumänien verbietet das Töten gesunder Tiere!

Sie fördert den Ansatz des “catch, neuter and release” (Fangen, Kastrieren und

Wiederfreilassen). Eine Methode, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur T

ollwutkontrolle entwickelt wurde. Diese ist nicht nur die einzige ethisch akzeptierte

europäische Methode, die dem Prinzip der verantwortlichen Haltung von Tieren folgt,

sondern sie entspricht inzwischen auch wissenschaftlich dem neuesten Stand der Forschung

zu nachhaltigen Lösungsstrategien gegen die Überbevölkerung von Hunden in Europa.

Das Schicksal der Hunde:
Wenn das Vorhaben der Regierung, alle Straßenhunde gnadenlos umzubringen, nächste

Woche tatsächlich realisiert wird, wird Rumänien einen großen Rückschritt an

Menschlichkeit erleben. Grausamkeit und Brutalität gegen streunende Tiere und

unermessliches Leid im gesamten Land werden dann an der Tagesordnung sein.

Die Städte und Kommunen erhalten mit dem neuen Gesetz von der Regierung einen Freibrief

zur sofortigen Tötung aller Hunde in den städtischen Tierheimen und zur Jagd mit

organisierten Brigaden auf alle Straßenhunde.

Das Schicksal hunderttausender unschuldiger Hunde wird von einer einzigen Person und

dessen persönlicher Sichtweise abhängen, dem Bürgermeister. Diese Entscheidung über

Leben und Tod würde zudem nicht kontrolliert, weder was den Inhalt der jeweiligen Regelung

betrifft noch den Vollzug.

Tierschutzorganisationen wurden im Gesetzesvorschlag eher als hinderlich denn als hilfreich

bewertet.
 
Rumänien braucht dringend Rechtssicherheit und ein Gesetz, um die Situation de

r Straβenhunde im humanen Sinne zu regeln. Der vorliegende Gesetzentwurf darf

daher im Interesse der Tiere und der rumänischen und europäischen Bürger

am Dienstag nicht das Plenum im rumänischen Parlament passieren.

Bitte protestieren Sie mit uns!

Hier finden Sie einen Musterbrief zum Faxen oder Mailen:

www.tasso.net/Tierschutz/Aktionen/Strassenhunde

Bitte verteilen Sie diesen Newsletter im Internet und an Freunde

und Bekannte sowie über die gängigen Social-Media-Netzwerke.

 

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25. Februar - TASSO-Newsletter

 

Erste niederländische Tier-Polizisten nehmen Dienst auf -
Was halten Sie von einer deutschen Tier-Polizei?

 

In den Niederlanden sind seit kurzem die ersten Tier-Polizisten im Einsatz. So meldete die

Deutsche Presseagentur, dass zukünftig insgesamt 500 Beamte ausschließlich

Tiermisshandlungen auf den Grund gehen sollen. Eine Notrufnummer mit passendem

Werbespruch gibt es für die Streifenwagen der neuen Polizisten auch:

„Een, een, vier – red een dier“. Auf Deutsch: "114, rette ein Tier“. Ausgestattet sind die

Beamten mit Pfefferspray und Schlagstock.

Die „Dierenpolitie“ kommt jedoch nicht bei jedem gut an: Niederländische

Tierschutzorganisationen kritisieren, dass diese Maßnahme bei der tierlieben

niederländischen Bevölkerung zwar sicherlich auf große Zustimmung stieße, das

eigentliche Problem jedoch nicht der Mangel an Kontrolle sondern die zu niedrigen

Strafmaße und Kapazitäten der Gerichte bei Tierquälerprozessen seien. Trotz

dieses Problems sieht der Leiter der Tierschutzorganisation TASSO, Philip McCreight, keinen

Grund für eine generelle Ablehnung der Tier-Polizei. Er würde sich über eine deutsche 

Variante freuen: „Durch den Einsatz einer Tier-Polizei könnte man Missständen viel

schneller nachgehen. Bislang sind die direkten Eingriffsmöglichkeiten beispielsweise bei

Tierquälerei durch zu viel Bürokratie sehr begrenzt und die Wege lang. Spezielle

Tier-Polizisten würden hier sicherlich eine schnellere Hilfe ermöglichen."

Ganz neu ist die Idee der Tier-Polizisten in Europa nicht. Auch in England setzen sich schon

seit Jahren Inspektoren der „Royal Society for the Prevention of Cruelty to Animals“ gegen

Tier-Misshandlungen ein.

TASSO-Umfrage: Sind Sie für die Einführung einer Tier-Polizei in Deutschland?

Hier geht es zu unserer Umfrage: www.tasso.net/Tierschutz/Umfrage

 

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8. Februar 2011 - TASSO-Newsletter

 

„Wühltischwelpen – nein Danke!“
Das haben wir dank Ihrer Hilfe 2010 erreicht.
Die ersten Ergebnisse der Aktion

 

Ein Hund zum Schleuderpreis von ein paar Euros, egal wie es dem erst wenige Wochen

alten, von der Mutter getrennten Tier dabei geht: Das war der Anlass zu der Ende

2009 von TASSO, ETN und bmt gestarteten Kampagne "Wühltischwelpen – nein Danke!".

Die Profitgier der Händler steht hier an erster Stelle. Die Gesundheit und das Wohlergehen

des Tieres spielen keine Rolle. Bereits 2010 hat die Kampagne erste Früchte getragen. Die Presse hatte großes Interesse an Berichterstattungen: Insgesamt wurde fast jede Woche ein Artikel über die

Wühltischwelpen publiziert, und auch in mehreren Fernsehsendern wurde teils mit

versteckter Kamera das bis dahin verschwiegene Thema öffentlich gemacht.

Fast 400 Betroffene haben sich auf www.tasso.net/Tierschutz/Aktionen/Wuhltischwelpen

gemeldet und ihre Erfahrungsberichte eingestellt, Tausende Menschen haben bei TASSO

Informationsmaterial angefordert. Im Sommer 2010 organisierten die drei o. g.

Tierschutzorganisationen die erste Demonstration gegen einen der größten Welpenhändler in

Deutschland. Über 100 Menschen hatten sich für einen Aufmarsch zusammengefunden,

um ihren Unmut zu bekunden. Viele fühlten sich von dem Welpenhändler betrogen. 
Im Herbst erfolgte dann das erste deutschlandweite Treffen Betroffener. Es wurden

Erfahrungen ausgetauscht und Ideen entwickelt, wie man möglichst flächendeckend

aufklären kann. Um die Politik zum Handeln aufzufordern, wurde eine Petition beim

Deutschen Bundestag eingereicht. Über 32.000 Stimmen konnten dank der Hilfe von

Tierfreunden gesammelt werden. Noch hat der Petitionsausschuss nicht darüber

entschieden, ob man der Forderung der Tierschutzorganisationen, den gewerblichen Handel

zu verbieten, nachkommen wird. Wir sind gespannt und werden auch 2011 für die Rechte

der Tiere kämpfen. Dabei hoffen wir auch auf Ihre Unterstützung.

 

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4. Februar 2011 - TASSO-Newsletter

 

„8hours“ – Kampagne zur Beendigung langer Tiertransporte
Bitte mitmachen!

 

Jedes Jahr werden Millionen Tiere quer durch Europa transportiert. Schweine sterben

an Hitze und Kälte, Pferde brechen völlig erschöpft zusammen, Schafe verdursten.

Das größte Problem ist die Dauer der Transporte. Die derzeitige Gesetzgebung erlaubt

Transporte von mehreren Tagen über mehrere tausend Kilometer. Tiere werden aus den

unterschiedlichsten Gründen über die ganze Welt transportiert. So müssen Kälber von

Deutschland nach Spanien 25 Stunden durchhalten, Schafe auf dem Weg von Spanien

nach Griechenland 3 Tage, Pferde von Weißrussland nach Sardinien 5 Tage, und der

Bullentransport von Deutschland in den Libanon dauert sogar bis zu 8 Tagen.

(Quelle: Animals' Angels).

Viele Tierschutzvereine fordern schon seit Jahren eine zeitliche Begrenzung von

Tiertransporten und eine bessere Versorgung der Tiere auf dem Transport.

Animals' Angels hat jetzt die Kampagne „8hours“ ins Leben gerufen, um die maximale

Transportdauer von 8 Stunden zu stärken.

Machen Sie mit: Fordern Sie eine maximale Dauer von Tiertransporten von 8 Stunden!

Auf www.8hours.eu können Sie die Petition „8hours“ unterstützen und erfahren mehr

zum Thema.

 

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1. Februar 2011 - TASSO-Newsletter

 

Ministerin Aigner will Brandzeichen abschaffen

 

Der seit Jahren gängige Heißbrand (Schenkelbrand) zur Kennzeichnung von Pferden

ist mit größten Schmerzen für die Pferde verbunden: 800 Grad brennen für einige

Sekunden auf der Haut der Tiere und verursachen Verbrennungen bis dritten Grades. 

Das sei, so Agrarministerin Aigner, die sich in letzter Zeit herber Kritik aus der Öffentlichkeit

gegenüber sah, nicht mehr zeitgemäß.

Der Bundesrat hatte die Regierung bereits im vergangenen Jahr aufgefordert, den

Schenkelbrand zu verbieten. Die Ministerin will sich jetzt für die Abschaffung dieser

barbarischen Kennzeichnung einsetzen. Warum man so viele Jahre wider besseren

Wissens an dieser tierschutzwidrigen Methode festhielt, liegt auf der Hand:

"Ein Brandzeichen ist ein Statussymbol. Damit lässt sich für Insider sofort der Besitzer eines

Tieres erkennen. In einigen Fällen sind die Brandzeichen gleichzeitig das Familienwappen.

Dieses Privileg geht manchen Züchtern über den Tierschutz", so Philip McCreight,

Leiter der Tierschutzorganisation TASSO. Das Vorhaben, den Heißbrand abzuschaffen,

ist sehr zu begrüßen.

 

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28. Januar 2011 - TASSO-Newsletter

 

Neu: TASSO Mitglied bei Europetnet

 

Seit Januar 2011 ist TASSO nun auch Mitglied bei Europetnet (EPN). Der europäische

Dachverband der Tierregister mit Sitz in Brüssel, dem mittlerweile 53 Tierregister

in Europa angeschlossen sind, ermöglicht in Sekundenschnelle, dass das Register gefunden

wird, bei dem ein Fundtier gemeldet ist. Somit wird die Suche nach einem verlorenen

und bei TASSO registrierten Tier für den Tierhalter noch effektiver. Tierheime, Tierärzte

und Behörden, die EPN zur Recherche nach dem Besitzer eines verlorenen Tieres nutzen,

können nun auch Tiere identifizieren, die bei TASSO registriert sind. Für Tierhalter

bedeutet das eine noch größere Sicherheit bei Reisen mit dem Vierbeiner ins Ausland.

Die Suche ist wie auch bei petmaxx.com, der Metasuchmaschine, der TASSO von Anfang an

angeschlossen ist, denkbar einfach. Man tippt die Transpondernummer des Tieres auf

www.europetnet.com ein und erhält die Information, bei welchem Register das gefundene

Tier gemeldet ist. Danach wird das Register kontaktiert, und die Suche nach dem Halter

beginnt. Persönliche Tier- und Halterdaten werden weder bei EPN noch bei petmaxx.com

gespeichert. "Die Vernetzung der großen Tierregister ist die Zukunft der Rückvermittlung.

Deswegen macht ein Beitritt bei EPN auch für TASSO durchaus Sinn", so Philip

McCreight, der in EPN auch große Chancen für gemeinsame europäische Tierschutzziele

sieht. "Reisen, der Umzug ins Ausland und eine immer größer werdende Mobilität der

Menschen bringt es zwangsläufig mit sich, dass ein Tier auch im Ausland entläuft.

Die größtmögliche Sicherheit, das Tier schnell wiederzufinden, besteht in zentralen,

internetbasierten Suchmöglichkeiten, wie EPN sie mit seinen derzeit über 41 Millionen

abfragbaren Transpondernummern bietet", so McCreight weiter.

 

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26. Januar 2011 - TASSO-Newsletter

 

Katzenelend in Deutschland

 

Es passiert vor unserer Tür. Nur weil man sie nicht sieht, heißt das nicht, dass sie nicht da

sind: Tausende herrenlose Katzen jeden Alters fristen in Deutschland ein jämmerliches,

erbärmliches Dasein, gerade eben zwischen Leben und Tod. Futter, medizinische Versorgung

, Zuwendung – es fehlt diesen Tieren an allem. Und dieses Elend vermehrt sich mangels

Kastration viermal im Jahr.
 
Was die Straßenkatzenproblematik in Deutschland betrifft, herrschen ähnliche Zustände

wie man sie von den Straßenhunden in Europa kennt. Nur, dass die Straßenkatzen

Deutschlands versteckt auf Bauernhöfen, in Kellern, Hinterhöfen oder Fabrikkasernen leben.

Noch.

Bei der hohen Popul­ationsdichte und der immensen Vermehrungsrate können die

Tierschutzvereine das Problem auf Dauer unmöglich allein lösen. Für jede Katze, die die

Tierschützer mit geringen finanziellen Mittel kastrieren, kommen jährlich mehrere Dutzend

neue Katzenbabys nach. Die Politik gibt diesen freilebenden Katzen den Stempel

"herrenlos" und schon ist sie nicht mehr für die Versorgung der Tiere verantwortlich.

Eine Lösung wäre wie in Paderborn eine Katzenschutzverordnung mit einer Kastrationspflicht.

Noch können sich die Verantwortlichen auf Kommunal- und Landesebene zu dem Thema

"Katzenkastration" nicht durchringen. Für TASSO ist allerdings ganz klar: Kastration von

Straßenkatzen ist Tierschutz. Und der muss gelebt werden.

 

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21. Janaur 2011 - TASSO-Newsletter

 

Grauwale schon bald vom Aussterben bedroht?

 

Vor der russischen Insel Sachalin soll eine weitere, dritte Bohrplattform entstehen.

Naturschützer befürchten, dass die damit verbundenen seismischen

Messungen die ohnehin vom Aussterben bedrohte Grauwalpopulation enorm stören könnten.

Die in der südwestlichen Beringsee beheimatete, kleinere der beiden Grauwalpopulationen

zählt nur noch zirka 130 Exemplare, davon nur 30 Weibchen. Laut Experten bestehe die

Gefahr, dass die Tiere durch den Lärm der Bodenuntersuchungen vertrieben und dann an

Unterernährung leiden würden. "Schon wenn nur ein paar Weibchen sterben, kann dies das

Ende dieser Art bedeuten", so der WWF-Experte Alexej Knischnikow. Die flache Lagune

von Sachalin sei überlebenswichtig für die Grauwale. Dort lernen die Kälber von ihren Müttern

, wie sie am Meeresboden nach Nahrung suchen. Der Westpazifische Grauwal galt lange

aufgrund des Walfangs als ausgestorben. Erst in den 1980er Jahren wurde er durch russische

Wissenschaftler vor der Küste Sachalins wiederentdeckt.  

 

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18. Janaur 2011 - TASSO-Newsletter

 

Hessische Jäger töten 1.833 Katzen und 31 Hunde
Tierschützer fordern Verbot des Haustierabschusses

 

In den Jagdjahren 2008/2009 und 2009/2010 haben hessische Jäger insgesamt 1.833

Katzen und 31 Hunde getötet. Dies gab das Hessische Umweltministerium in der

Antwort auf eine Landtagsanfrage (Drucksache 18/2699) der Abgeordneten Ursula Hammann

(Bündnis 90/Die Grünen) bekannt.

Mike Ruckelshaus, Leiter der Landesgeschäftsstelle Hessen des Bundes gegen Missbrauch de

r Tiere e. V. (bmt), betont allerdings, dass dies nur die offiziellen Zahlen seien. Die

Dunkelziffer liegt nach seinen Schätzungen weitaus höher. Hunde und Katzen gelten nicht als

jagdbare Tiere im Sinne des hessischen Jagdrechtes, dürften aber im Rahmen des so

genannten Jagdschutzes getötet werden, führt er weiter aus und hebt dabei hervor:

"Diese gesetzlichen Regelungen zum Haustierabschuss sind unverhältnismäßig und gehen

weit über das hinaus, was zum Schutz von Wildtieren notwendig ist." So dürften Katzen je

nach Jahreszeit außerhalb einer willkürlich festgelegten Schutzzone von 500 bzw. 300 Metern

bis zur nächsten Ansiedlung erschossen werden. Hunde dürften getötet werden, wenn sie

im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung von Begleitpersonen Wild nachstellten, obwohl die

Hessische Hundeverordnung bereits jetzt drastische Sanktionen gegen wildernde Hunde und

deren Halter vorsehe, so der Tierschützer.

"Hinsichtlich des Stellenwertes, den Haustiere für ihre Besitzer einnehmen, hat sich in den

vergangenen Jahren ein gesellschaftlicher Wandel vollzogen, der sich auch in der

Jagdgesetzgebung niederschlagen muss", bekräftigt Ruckelshaus und fordert ein

ausnahmsloses Verbot des Haustierabschusses.

Vor dem Hintergrund der 2012 anstehenden Novellierung des Hessischen

Jagdgesetzes verweist Ruckelshaus auf andere Bundesländer, die schon heute dem

gewandelten Verhältnis des Menschen zum Mitgeschöpf Tier und dem Staatsziel Tierschutz

Rechnung tragen. So hat sich z. B. die saarländische Landesregierung aus CDU, FDP

und Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die Belange des

Tierschutzes bei der Jagdgesetzgebung zu berücksichtigen und den Abschuss von

Hunden und Katzen zu verbieten. Nur Hessen scheint an überholten Privilegien festzuhalten. 

 

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14. Januar 2011 - TASSO-Newsletter

 

Kein rechtlicher Anspruch auf ein
Umgangsrecht mit dem Familientier!

 

Immer wieder werden auch Haustiere zu Scheidungsopfern, und es stellt sich die Frage, ob

einem der Eheleute nach der Scheidung ein Besuchs- oder Umgangsrecht z. B. für den

gemeinsam angeschafften Hund zusteht. Mit dieser Frage musste sich jüngst auch das

Oberlandesgericht Hamm beschäftigen und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es einensolchen Anspruch nicht gibt (OLG Hamm, Az II-10 WF 240/10, Beschluss vom 25.11.2010).

Ein Umgangsrecht kennt das Bürgerliche Gesetzbuch nur für Kinder, nicht jedoch für Tiere.

Gemäß § 1626 BGB gehört zum Wohle des Kindes in der Regel der Umgang mit beiden

Elternteilen. Das Gericht hat klar gestellt, dass dies nicht auf Tiere entsprechend anwendbar

ist. Derjenige, der nach einer Scheidung den ehemals gemeinsamen Hund oder die Katze

besuchen möchte, tue dies aus eigenen emotionalen Bedürfnissen und nicht zum Wohle

des Tieres. Diese Situationen seien nicht vergleichbar.

"Schon das OLG Bamberg hat 2003 ein gesetzliches Umgangsrecht für einen Hund verneint

.

Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern, wenn nicht das Gesetz geändert wird

und auch für Haustiere ein Umgangsrecht ausdrücklich aufgenommen wird", so Ann-

Kathrin Fries, Rechtsanwältin für Tierrecht. "Anders sieht es jedoch aus, wenn die Eheleute

z. B. in einem Ehevertrag ein Besuchs- oder Umgangsrecht für den Fall der Trennung

bzw. der Scheidung miteinander vereinbart haben", so Fries weiter. Allen Tierfreunden

kann daher zum Wohl des Tieres nur geraten werden, für den Fall der Fälle eine schriftliche

Vereinbarung zu treffen.

 

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11. Januar 2011 - TASSO-Newsletter

 

Vorsicht vor Welpenhändlern:
Kamerun-Masche nach wie vor aktuell

 

Immer wieder lassen sich unseriöse Welpenhändler neue Tricks einfallen, um mit dem

Leid von Hundewelpen und der Unwissenheit von Käufern Geld zu verdienen. Aktuell

werden auf diversen Tierportalen Tiere angeboten, die es gar nicht gibt. Das erinnert an die

"Kamerun-Masche", bei der Menschen, die einen Hund oder eine Katze suchen, sich auf

eine Anzeige im Internet melden und dann sukzessive immer wieder Geld für das

gewünschte Tier überweisen müssen, da es sich angeblich in Quarantäne befindet, Papiere

benötigt oder am Flughafen festsitzt. Das angebotene Tier gibt es in Wirklichkeit überhaupt

nicht. Bis man hinter die Masche kommt, hat man unter Umständen schon einige hundert

Euro überwiesen.

TASSO rät dazu, bei Anzeigen im Internet besonders skeptisch und aufmerksam zu sein.

Natürlich gibt es auch seriös arbeitende Organisationen, die ihre Tiere im Internet

anbieten. Ebenso sind nicht alle Privatanzeigen unseriös. Dennoch ist Vorsicht geboten,

wenn man die anbietende Organisation nicht kennt. Bei Privatanbietern sollten unbedingt

mehrere Besuche vor Ort erfolgen.

Ein sicheres Indiz für Unseriösität ist schlechtes Deutsch in der Anzeige, mehr als 3 Rassen

bei einem Anbieter, unsaubere Verhältnisse beim Anbieter vor Ort, Ausreden bei der

Frage nach dem Muttertier, kein Kaufvertrag, keine Fragen seitens des Anbieters bezüglich

der Lebenssituation des Käufers.

 

Bitte informieren Sie sich ausführlich auf unserer Internetseite

www.tasso.net/Tierschutz/Aktionen/Wuhltischwelpen zum Thema

"Wühltischwelpen – nein Danke" und lesen Sie auch die vielen Erfahrungsberichte von

Betroffenen. Boykottieren Sie unseriöse Händler und besuchen Sie Ihr Tierheim in der

Nähe, wenn Sie ein Tier suchen.

 

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8. Januar 2011 - TASSO-Newsletter

 

"Das hat er noch nie gemacht"
Ein Leben ohne Hundehaftpflicht

 

Die Folgen aus der Einstellung "Ich brauche keine Hundehaftpflichtversicherung"  erlebt die

TASSO-Anwältin Ann-Kathrin Fries leider nur zu häufig in ihrer Kanzlei. Eine ihrer

Mandantinnen ist Halterin eines kleinen Mischlingsrüden. Da er bisher nie etwas angestellt

oder Ärger mit Artgenossen hatte, hat die Mandantin auf eine Versicherung für ihn

verzichtet. Vor kurzem hat der Hund jedoch die Nachbarin heftigst in die Hand gebissen.

Zwei Finger wurden so stark in Mitleidenschaft gezogen, dass die Dame operiert und eine

Woche stationär behandelt werden musste. Insgesamt war sie vier Wochen

krankgeschrieben. Im Raume standen nun verschiedene Forderungen. Die Nachbarin hat

Schmerzensgeld und Schadenersatz  wie zum Beispiel Fahrtkosten ins Krankenhaus und zur

Reha, Eigenanteil an der Physiotherapie, Notfallgebühr, Anwaltskosten usw. eingeklagt.

Der Arbeitgeber der Nachbarin hat angemeldet, dass er die geleistete Lohnfortzahlung

erstattet haben möchte und die Krankenkasse fordert die gesamten Behandlungskosten

zurück. Mehrere tausend Euro Forderung stehen jetzt im Raum, die zu einem Großteil aus

der privaten Tasche der Mandantin bezahlen werden müssen. Mit einer

Haftpflichtversicherung wäre ihr das erspart geblieben.

Die beliebte Schuldfrage hat damit nichts zu tun. Wenn es sich nicht um ein Nutztier

handelt, haftet der Haustierhalter also selbst dann, wenn ihn gar keine Schuld trifft!

Dennoch muss die Schuldfrage geklärt werden, nämlich die Mitschuld des Verletzten.

In der Praxis kommen die Gerichte in den seltensten Fällen zu einer Entscheidung

"ganz oder gar nicht". In der Regel wird die Schuld des Verletzten bewertet und die

Haftungsquote dementsprechend angepasst.

TASSO-Tipp:
Alle Hundehalter sollten eine entsprechende Haft­pflichtversicherung abschließen, die

Schäden, die ihre Tiere verursachen, übernimmt. Achten Sie dabei auf einen

möglichst umfassenden Schutz und eine hohe Deckungssumme von z. B. 10 Millionen Euro,

um im Falle eines Falles nicht am falschen Ende gespart zu haben.

 

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31. Dezember 2010 - Presse-Mitteilung

 

Silvester-Feuerwerk:
So nehmen Sie Ihren Tieren den Stress
TASSO gibt Tipps für den lauten Jahreswechsel

 

Hattersheim, 28.12.2010 – Wenn es die Deutschen zu Silvester wieder so richtig

krachen lassen, verkriechen sich auch wieder Zehntausende von Hunden und Katzen

ängstlich unterm Sofa. Tiere haben schließlich ein bedeutend empfindlicheres Gehör

als der Mensch, für sie sind explodierende Raketen und Böller echter Stress. Die

Tierschutzorganisation TASSO e.V. gibt Tipps für verantwortungsvolle Tierhalter:

  • Zitternde Tiere nicht trösten, das bestärkt sie nur in ihren Ängsten
  • Keine Ohren verstopfen, das regt sie nur noch mehr auf
  • Angstlösende Medikamente vom Tierarzt helfen unmittelbar, "menschliche"
  • Beruhigungsmittel wie Baldrian sind angeblich wirkungslos
  • Manche Tierhalter schwören auf alternative Präparate wie Homöopathika
  • (Phosphorus) oder Bach-Blütenextrakte (Rescue), deren Wirkung ist aber nicht
  • wissenschaftlich nachgewiesen
  • Die Tierhalter dürfen selber keine Angst vor dem Knallen haben, das würde sich
  • auf ihre Tiere übertragen
  • Haustiere während des Feuerwerks auf keinen Fall allein lassen
  • Bestehen „Fluchtmöglichkeiten“ – beispielsweise durch eine geöffnete Haus- oder
  • Terrassentür – Hunde unbedingt anleinen und Katzen in eine Transportbox setzen

Philip McCreight, Leiter der TASSO-Zentrale: "Wer ängstliche Tiere besitzt, sollte eines auf

keinen Fall tun: Selber mitknallen. Dies wäre ausgesprochen verantwortungslos."

Weitaus sinnvoller sei es, die Vorhänge zu schließen und Fernseher, Radio oder den

CD-Player auf eine etwas höhere Lautstärke zu stellen. "Für mich ist der Silvesterlärm

ohnehin unsinnig, teuer und akustische Umweltverschmutzung", ergänzt McCreight.

 

 

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29. Dezember 2010 - TASSO-Newsletter

 

Meerestiere der Ostsee durch Plastikmüll gefährdet

 

Rund 20.000 Tonnen Plastikmüll gelangen nach Schätzungen des Naturschutzbund

Deutschland e.V. Jahr für Jahr allein in die Nordsee. Die Verschmutzung durch

Plastikabfall  findet sich in erster Linie entlang der großen Schifffahrtslinien, die ihren Müll

so auf einfache Weise entsorgen. Vorsichtige Schätzungen von Forschern gehen davon

aus, dass der Meeresboden der Nordsee mit 600.000 Kubikmetern Müll belastet ist.

Durchschnittlich 700 Plastikteile befinden sich auf je 100 Metern Küstenlinie. Nach Ansicht

von Forschern sind die nicht abbaubaren Plastik-Kleinstpartikel das größte Problem für den

Menschen, da sie über die Meerestiere auch in die menschliche Nahrungskette gelangen

können.

Für die Tiere ist die Verschmutzung der Weltmeere eine unendliche Qual. Meeresvögel

verhungern, weil sie den Plastikmüll mit Nahrung verwechseln und ein ständiges

Sättigungsgefühl verspüren. Robben, Seehunde und Schweinswale verbluten qualvoll,

weil der Plastikmüll Magen und Darm perforiert.

Die Antinea Foundation bereist im Rahmen ihres Projektes "Changing Oceans Expedition"

zwischen 2009 und 2018 alle Weltmeere, um den Zustand der Verschmutzung zu

dokumentieren. Die so gesammelten Fakten werden hoffentlich Grund genug  für

umfassende, globale Maßnahmen gegen die immer größere Verschmutzung 

unserer Meere sein. Weitere Informationen unter http://www.antinea-foundation.org/

 

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22. Dezember 2010 - Presse-Mitteilung

 

Gegen das Aussetzen von Haustieren hilft nur die Registrierungspflicht

Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO appelliert an Politiker:

Mit Chip und Registrierung ist der Besitzer fast immer eindeutig feststellbar

 

 

Der Mischlingshund lag in hohem Schnee und zitterte vor Kälte, die Katze war vollkommen

durchnässt. Nur weil sie rechtzeitig von Mitarbeitern des Tierheims Nürnberg versorgt

wurden, haben die beiden Tiere überlebt. Ein Paar hatte beim Spaziergang den Hund

an einem abgelegen Zaun des Tierheims entdeckt, die Katze steckte in einer Tasche neben

einem Glascontainer. Polizisten brachten das entkräftete Tier ins Tierheim. Wem die

beiden Vierbeiner gehören, lässt sich nicht feststellen …

„Immer häufiger kommt es vor, dass sich Besitzer von Haustieren durch einfaches

Anbinden oder Abstellen ihrer Verantwortung entziehen“, berichtet Philip McCreight von

der Tierschutzorganisation TASSO e.V., die Europas größtes Haustierzentralregister betreibt.

„Es ist für sie ja auch völlig gefahrlos: Ist das Tier nicht bei uns oder bei einer anderen

Haustierdatenbank registriert, lässt sich der Besitzer nicht ermitteln.“ McCreight

plädiert deshalb an Politiker, die allgemeine Registrierungspflicht endlich auf die

Tagesordnung zu setzen. So wie es die Schweiz schon vor Jahren gemacht hat.

„Seit 2007 müssen dort alle Hunde eindeutig und fälschungssicher markiert und registriert

sein“, erklärt der Tierschützer. „Damit sollen Beißunfälle besser aufgeklärt,

Seuchen schneller erkannt und bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden

der Besitzer schneller ermittelt werden.“ Welpen müssten spätestens mit drei Monaten

einen Chip erhalten, dessen Nummer zusammen mit den Daten des Besitzers registriert

wird. „Das Aussetzen von Hunden ist in der Schweiz seitdem erheblich zurückgegangen“,

sagt McCreight. „Alle Service-Leistungen von TASSO sind übrigens kostenlos. Tierbesitzer

müssen somit für die Registrierung bei uns nichts zahlen.“

 

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12.2010 - TASSO-Newsletter

 

Fleisch und Ei um jeden Preis? Wie Tiere für uns leiden

 

Weltweit ernähren zirka 21 Milliarden Nutztiere mit insgesamt mehr als 265 Millionen

Tonnen Fleisch 7 Milliarden Menschen. Für Deutschland heißt das: 3,5 Millionen Rinder,

56 Millionen Schweine, 500 Millionen Hühner, 7,5 Millionen Puten, 21 Millionen Mastkaninchen

– die meisten aus sogenannter Intensiv-Tierhaltung. Das bedeutet, auf engstem Raum,

unter unnatürlichsten Bedingungen möglichst viele zusammengepferchte, meist kranke und

verhaltensgestörte Tiere, vollgepumpt mit Medikamenten.

Masthühner werden in wenigen Tagen auf enorme Gewichtszunahme vor allem des

Brustmuskels gemästet. Das hat zur Folge, dass sich der Körperschwerpunkt verlagert

und Gelenke, Sehnen und Knochen in Mitleidenschaft gezogen werden. Dazu kommen

Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Bei den Schweinen und Rindern sind neben den Haltungsbedingungen die tierschutzwidrigen

Tötungsmethoden inakzeptabel: 175.000 Rinder und 500.000 Schweine werden jährlich

in Deutschland vor dem Schlachten nicht ordnungsgemäß betäubt und erleben den Tod bei

vollem Bewusstsein und in Todesangst.

1 Billion(!) Fische werden weltweit pro Jahr durch den Fang massiv gequält und

getötet. Auch Aquakulturen bieten da keine Alternative: Die Fische drehen sich auf engstem

Raum ständig im Kreis, verletzen sich an Artgenossen. Durch die hohe Besatzdichte wird

das Immunsystem geschwächt, Krankheiten sind vorprogrammiert.

(Quellen u.a.: Albert Schweitzer Stiftung)

Wir alle wissen: Die Veränderung für ein besseres Leben der Tiere hängt einzig und allein

von unserem Verhalten ab. Jedes zweite Mal auf Fleisch zu verzichten und Produkte aus

Massentierhaltung zu vermeiden, verbessert die Lage der Tiere enorm. Was halten Sie

von Fleischverzicht? Machen Sie bei unserer TASSO Umfrage mit und

sagen Sie uns Ihre Meinung auf www.tasso.net/tierschutz/umfrage

 

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12.2010 - TASSO-Newsletter

 

Neue EU-Tierversuchsrichtlinie: Bestimmen Sie mit, wie es weiter geht!

 

 

12 Millionen Tiere in Europa! Davon allein im Jahre 2009 2,8 Millionen Tiere in

Deutschland! Das ist die erschreckende Anzahl an Tieren, die in deutschen Versuchslaboren

ihr Leben lassen und leiden. Die neue EU-Richtlinie zum „Schutz der für Versuche und andere

wissenschaftlichen Zwecke verwendeten Tiere“ - kurz Tierversuchsrichtlinie -

macht es möglich. Diese Richtlinie, die am 9. November 2010 in Kraft trat, sollte da

s Leben von Tieren eigentlich schützen. Stattdessen wird sie in ihrer jetzigen Fassung

Tierversuche eher verwalten als verhindern.

Trotz aller Bemühungen seitens der Tierschützer haben die Interessen der

Tierversuchslobby verstärkt Eingang in die neue EU-Richtlinie gefunden. So ist der rein

zweckfreien Grundlagenforschung, also der Forschung ohne jeden medizinischen Zweck,

nach wie vor Tür und Tor geöffnet, eine ethische Abwägung der Versuche bei der

Genehmigung entfällt. Versuche an Affen, einschließlich Menschenaffen, sind erlaubt.

Tierversuchsfreie Methoden müssen nicht bei Vorhandensein angewandt werden, sondern

erst, wenn sie offiziell anerkannt sind, was in aller Regel viele Jahre dauert.

Die EU-Mitgliedsstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht

umzusetzen. Dies ist eine einmalige Chance, konkrete Verbesserungen im Sinne des T

ierschutzes zu erreichen. Die bundesweite Vereinigung „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“ will

in Zusammenarbeit mit TASSO Druck auf die Politik ausüben, um eine möglichst

weitreichende Verschärfung des deutschen Tierschutzrechts zu erzielen. 

Unterstützen auch Sie die aktuelle Kampagne "2,8 Millionen Gründe für eine verschärfte

Umsetzung der Tierversuchsrichtlinie“ von „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“ und TASSO.

Bestellen Sie hier die Aktions-Postkarte und senden Sie sie an die

Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner. Je mehr Postkarten das Ministerium erhält,

desto größer die Chance für die Tiere.

 

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16.11.2010 - TASSO-Newsletter

 

Sagen Sie jetzt NEIN zum Welpenhandel!
Helfen Sie den Hunden und unterzeichnen Sie noch heute unsere Online-Petition

In wenigen Tagen endet die Mitzeichnungsfrist

 

Tierfreunde sagen eindeutig "Nein!" zum skrupellosen Handel mit Hundewelpen in

Deutschland. Das beweist die aktuelle Petition von Bund gegen Missbrauch der

Tiere (bmt), TASSO und Europäischer Tier- und Naturschutz (ETN) eindrucksvoll.

Mehr als 18.000 Tierfreunde haben seit der Einstellung der Petition auf der Seite des

Deutschen Bundestages oder auf der Homepage von TASSO gegen das mit dem Handel

verbundene Hundeleid und die Geldgier der Händler protestiert. Der Petitionsausschuss

des Deutschen Bundestages wird nach Ablauf der Mitzeichnungsfrist am 25. November 2010

über die Petition beraten.

Auch Bündnis 90/Die Grünen haben das Thema „Welpenhandel“ in einem Antrag an den

Bundestag aufgegriffen. Ziel ist hier, die Notlage der deutschen Tierheime nicht

zusätzlich durch die Flut von Billigwelpen zu verschärfen.

Die Politik ist durch die Wühltischwelpen-Kampagne und die Bundestags-Petition der dre

i großen Tierschutzorganisationen auf den unseriösen Welpenhandel aufmerksam geworden.

Jetzt muss die Bedeutung des Themas durch kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit und

politisches Engagement der Tierschützer unterstrichen werden.

Bitte unterzeichnen Sie auch weiterhin die Petition – je mehr Stimmen wir haben, desto

größer ist der öffentliche Druck auf den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.

 

Unterzeichnen können Sie weiterhin über www.tasso.net.

 

Verbreiten Sie den Newsletter großflächig, vor allem in den gängigen Social Media

Netzwerken und in Foren! Jeder Hund, den wir so vor skrupellosen Händlern retten können,

ist den Einsatz wert!

 

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05.2010 / TASSO-Newsletter

 

Die "Graue Tiertafel":
Ein Projekt für zwei- und vierbeinige Senioren

 

"Niemand soll allein bleiben, nur weil er alt ist." Unter diesem Motto hat die Tiertafel

Deutschland das Projekt Graue Tiertafel ins Leben gerufen. Ziel ist es, ältere Menschen

und ältere Tiere zusammenzubringen und somit neue Partnerschaften für einen

gemeinsamen Lebensabend zu schaffen. "Ältere Menschen haben so gut wie keine

Chance, ein Tier aus dem Tierheim oder vom Züchter zu bekommen, das zu ihnen passt.

Geht der Mensch zuerst, bleibt die Sorge um den Verbleib des geliebten Tieres", so 

Claudia Hollm, Vorstand der Tiertafel und Initiatorin des Projektes. "Mit der Grauen

Tiertafel ist ein völlig neues Konzept entstanden, dass der Entwicklung in unserer

Gesellschaft mehr als gerecht wird", so Philip McCreight von TASSO e.V. So kümmert sich

die Tiertafel um eine Zielgruppe, die immer größer wird. Und das sowohl beim Zwei- wie auch beim Vierbeiner.

Weitere Informationen unter: graue@tiertafel.de oder www.tiertafel.de