Tierversuchsfreie Kosmetik
September 2010
Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes
Alle in der Kosmetik-Positivliste genannten Kosmetikhersteller haben die Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes in vollem Umfang erfüllt. Das bedeutet:
1) Abgabe einer rechtsverbindlichen Erklärung, dass
a) keine Tierversuche für Entwicklung und Herstellung der Endprodukte durchgeführt werden,
b) keine Rohstoffe verarbeitet werden, die nach dem 1.1.1979 im Tierversuch getestet wurden. Hierbei ist ausschlaggebend, dass die Substanzen vor dem 1.1.1979 auf dem Markt waren -
unabhängig davon, ob sie vor diesem Zeitpunkt im Tierversuch getestet wurden. Substanzen, die nach diesem Zeitpunkt auf den Markt kamen, dürfen nicht im Tierversuch getestet worden sein.
Allerdings können weder wir noch die in der Positivliste aufgeführten Hersteller verhindern, dass eine synthetische Substanz, die vor dem 1.1.1979 bereits auf dem Markt war, oder ein natürlicher
oder essbarer Rohstoff später noch, nach dem Stichtag 1.1.1979, von Dritten im Tierversuch getestet wurde und wird. Sofern sie mit dem betreffenden Unternehmen in keiner Verbindung stehen, ist es
den in der Positivliste aufgeführten Herstellern daher gestattet, die betreffende Substanz auch weiterhin zu verwenden,
c) keine Rohstoffe Verwendung finden, deren Gewinnung mit Tierquälerei (z.B. Bärengalle) oder Ausrottung (z.B. Moschus, Schildkrötenöl) verbunden ist oder für die Tiere eigens getötet wurden
(z.B. Cochenille, Seidenpulver). Rohstoffe, die von toten Tieren gewonnen werden, dürfen nicht verwendet werden (Firmen, die mit * gekennzeichnet sind, erfüllen derzeit noch nicht diese
Richtlinienänderung). Rohstoffe von lebenden Tieren (z. B. Milch, Eigelb, Lanolin, Bienenwachs, Honig usw.) sollen bevorzugt aus ökologischer Tierhaltung entsprechend der EG-Bioverordnung
stammen,
d) keine wirtschaftliche Abhängigkeit zu anderen Firmen besteht, die Tierversuche durchführen oder in Auftrag geben (z.B. Pharmaindustrie).
2) Abgabe einer detaillierten Rohstoffliste mit Lieferantenangabe.
3) Vollständige Angabe der Inhaltsstoffe aller Produkte auf der jeweiligen Verpackung oder in den Katalogen.
4) Sollte ein Hersteller bewusst falsche Angaben machen, so droht ihm eine Vertragsstrafe bis zu 10.000 Euro.
Kosmetik-Positivliste: Hersteller hier zu finden: --> KLICK
Die nachfolgend genannten Kosmetikhersteller haben die Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes in vollem Umfang erfüllt.
° Produkte bzw. Produktserien sind vegan (ohne jegliche tierische Inhaltsstoffe).
* Diese Firmen erfüllen derzeit noch nicht die neue Richtlinie in Bezug auf die Verwendung von Inhaltsstoffen von toten Tieren; das heißt, die Firmen verwenden beispielsweise noch Gelatine,
Gallenflüssigkeit oder Klauenöl (siehe unter „Richtlinien“ 1c).
Der Deutsche Tierschutzbund wird die Angaben der Hersteller immer wieder überprüfen. Wir sehen uns den VerbraucherInnen, die heute tierversuchsfreie Kosmetik verwenden möchten, und vor allem den
Tieren, die heute noch für kosmetische Präparate leiden und sterben müssen, in höchstem Maße verpflichtet. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass die Positivliste auch in Zukunft Veränderungen
erfährt.
Zur Durchsetzung der Interessen derjenigen, die jetzt und in Zukunft Kosmetik ohne Tierversuche herstellen möchten, haben sich einige Firmen zu einem „Internationalen Herstellerverband gegen
Tierversuche in der Kosmetik e.V.“ (IHTK) zusammengeschlossen.
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Kosmetik-Positivliste: Läden und Vertriebsfirmen hier zu finden: --> KLICK
Die nachfolgenden Läden und Vertriebsfirmen bieten ausschließlich Kosmetika von Herstellerfirmen an, die in der Kosmetik-Positivliste des Deutschen Tierschutzbundes verzeichnet sind.
Zur Durchsetzung der Interessen derjenigen, die jetzt und in Zukunft Kosmetik ohne Tierversuche herstellen möchten, haben sich einige Firmen zu einem „Internationalen Herstellerverband gegen
Tierversuche in der Kosmetik e.V.“ (IHTK) zusammengeschlossen.
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Die mit Häschen-Emblem gekennzeichneten Hersteller werben im Handel mit dem vom IHTK vergebenen Markenzeichen.
Tierfreunde2000Düsseldorf e.V.






