TASSO - NEWS
TASSO-Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland
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Wenn der gemeinsame Weg zu Ende ist –
Die Bestattung eines Haustieres
Meine kleine Tierschutz-Hündin ist quietschfidel. Nicht einmal fünf Jahre ist sie alt und ich hoffe, dass sie mich noch viele, viele Jahre begleiten wird. Dennoch weiß ich, dass immer etwas passieren kann. Deswegen habe ich mir um das Unangenehmste Gedanken gemacht: Was passiert mit ihr, wenn sie eines Tages (hoffentlich in ganz weiter Ferne) stirbt? Ich weiß, dass ich außer mir sein werde vor Trauer, wenn ihr etwas zustößt. Das ist dann nicht der richtige Moment, um mich panisch zu informieren, welche Möglichkeiten ich habe. Deswegen habe ich Pläne geschmiedet und weiß, was mein Wunsch für den Ernstfall sein wird. Das Nachdenken darüber ist nicht schön, aber schließlich verdient meine fellige Freundin, dass ich mich diesem Thema stelle. So kann ich vermeiden, dass ich überstürzte Entscheidungen treffe, die ich später vielleicht bereue. – Gedanken einer TASSO-Mitarbeiterin zum Tode ihres Haustiers.
Im Folgenden stellen wir einige Optionen vor, die Tierhalter nach dem Tod ihres geliebten Vierbeiners für dessen Bestattung haben.
Der eigene Garten
Eine schöne Möglichkeit bietet sich denjenigen, die einen eigenen Garten besitzen. „Die gesetzliche Regelung erlaubt es, Heimtiere auf einem ‘dem Tierhalter gehörenden Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze‘ zu begraben“, weiß die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. In der „Durchführungsverordnung zum Tierische Nebenprodukt-Beseitigungsgesetz“ sind die Voraussetzungen zu finden. Dort ist auch geregelt, dass das Tier nicht an einer ansteckenden Krankheit gestorben sein darf und dass der Körper des verstorbenen Tieres mit einer ausreichenden, mindestens aber 50 cm starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube, bedeckt sein muss. Daher ist es beim heimischen Begräbnis wichtig, die Grube tief genug auszuheben. Einen Meter tief sollte sie schon sein.
Beim Tierarzt lassen
Wenn das Haustier beim Tierarzt gestorben ist, informiert dieser die Halter sicherlich gerne über die verschiedenen Möglichkeiten. In der Regel bieten Tierärzte an, sich um den Körper des verstorbenen Tieres zu kümmern. Das bedeutet allerdings, wenn nichts anderes vereinbart wurde, dass der Leichnam zur kommunalen Tierkörperbeseitigungsgesellschaft gebracht wird. Dort wird der Körper des Tieres dann zu Tierfett oder Tiermehl verarbeitet. Das kostet zwischen 20 und 30 Euro. Der Halter kann sein Haustier auch selbst dorthin bringen und vor Ort Abschied nehmen. Viele Menschen möchten ihren geliebten vierbeinigen Freund jedoch auf eine persönlichere feierliche Art und Weise bestatten.
Eine Urne mitnehmen
Dazu besteht beispielsweise die Möglichkeit, Hund, Katze oder Pferd in einem Tierkrematorium einäschern zu lassen. Die Kosten sind sehr unterschiedlich und variieren je nach Größe und Gewicht des Tieres. Sie hängen auch davon ab, ob es alleine oder zusammen mit anderen verbrannt wird. Wird es alleine kremiert, sind die Kosten deutlich höher (im Durchschnitt rund 300 Euro). Dafür kann der Halter die Asche seines tierischen Freundes jedoch später mit nach Hause nehmen.
Letzte Ruhestätte Tierfriedhof
Im Trend liegen seit einigen Jahren auch Tierfriedhöfe. In vielen Städten gibt es bereits diese letzte Ruhestätte speziell für Haustiere. Eine schöne wenngleich teure Lösung. Schon für die Beisetzung fallen einige hundert Euro an, hinzu kommt die Miete für das Grab sowie eventuell für die vorherige Kremierung. Vereinzelt gibt es sogar schon Friedhöfe, auf denen sich Menschen gemeinsam mit ihren Tieren begraben lassen können, zum Beispiel in Essen. Dort können verstorbene Hunde und Katzen bestattet werden, und wenn Herrchen oder Frauchen sterben, wird ihre Urne neben der des Tieres begraben. Weitere Informationen zur gemeinsamen Bestattung finden Sie in unserem früheren Newsletter.
Für welchen Weg Sie sich auch entscheiden – wir wünschen allen, die sich dieser schweren Situation stellen müssen, viel Kraft!
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Sichern Sie sich ab –
die Haftpflichtversicherung ist ein Muss für Tierhalter
Ob ein angenagter Stuhl im Hotelzimmer, ein verursachter Sturz oder gar eine Bissverletzung: Führt ein Haustier einen Schaden herbei, haftet sein Halter dafür. Auch wenn er nicht schuld hat oder noch nicht einmal dabei war. Das regelt § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Kosten eines solchen Schadens können ganz schnell immens werden. Bei einem vom Haustier verursachten Autounfall, bei dem Menschen verletzt oder gar getötet werden, können beispielsweise schnell enorme Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche entstehen, die einen Tierhalter unter Umständen „in den Ruin“ treiben können. Wenn dieser nicht versichert ist.
Die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries rät daher unbedingt dazu, sich abzusichern. „Vielen Hundehaltern ist bereits bewusst, wie wichtig eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ist, je nach Bundesland, in dem der Hund gehalten wird, ist eine solche Versicherung ohnehin Pflicht. Katzenhalter wissen jedoch häufig nicht um die gesetzliche Schadenersatzpflicht“, weiß die Rechtsanwältin aus ihrer praktischen Tätigkeit. Das liege wahrscheinlich darin begründet, dass es nur für Hunde und Pferde spezielle Versicherungsangebote gibt, zum anderen aber auch darin, dass viele Menschen unterschätzen, wie schnell auch von einer Katze ein großer Schaden verursacht werden kann. Ein Beispiel dafür ist der vom Landgericht Bielefeld am 21.03.2012 entschiedene Fall, wo ein Katzenbiss in die Hand letztlich zu einer Operation und einem Krankenhausaufenthalt führte. Neben dem Schadensersatz musste auch ein Schmerzensgeld gezahlt werden (Az. 21 S 38/11).
Für Pferde- und Hundehalter sind eigene Haftpflichtversicherungen, mit denen sich die Halter für entstehende Schäden absichern können, ratsam. Schäden durch Katzen oder Kleintiere sollten im Idealfall in der bereits bestehenden Privathaftpflichtversicherung mitumfasst sein. Hat der Tierhalter keine Versicherung abgeschlossen, haftet er mit seinem gesamten privaten Vermögen.
TASSO-Tipp: Sorgen Sie lieber vor und sichern Sie sich selbst und Ihr Tier für den Ernstfall ab. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine bestimmte Versicherungsgesellschaft empfehlen können.
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Stachelige Gartenbewohner –
So helfen Sie Igeln richtig über den Winter
Es raschelt im Laubhaufen, dann erscheint ein kleines braunes Wesen und huscht schnell ins Gemüsebeet. Es ist Herbstzeit und in unseren heimischen Gärten sind wieder fleißig die Igel auf Futtersuche. Damit ein Igel in den Winterschlaf gehen kann, muss er sich zunächst ein gründliches Fettpolster anfressen. Das schaffen die stacheligen Tierchen in der Regel alleine, ohne dass wir Menschen eingreifen müssen. Mit einigen kleinen Taten können wir ihnen das Leben jedoch ein wenig erleichtern.
Laubnest für den Winter
Ein erster Schritt wäre es, den Garten für Igel zugänglich zu machen. Durch kleine Nischen in den Zäunen kommen die Tiere sicher in den Garten und können dort ausgiebig nach Futter suchen. Ebenfalls hilft es, wenn Menschen jetzt auf den Einsatz von Laubsaugern verzichten, da damit auch die Futtertiere der Igel aufgesaugt werden. Seien Sie auch vorsichtig beim Laub zusammenfegen und richten Sie gemütliche Laubhaufen in einer geschützten Ecke im Garten ein. Dort oder im Komposthaufen können sich die Stacheltiere zurückziehen und ihr Winternest bauen, in dem sie schlafen, bis das Frühjahr sie weckt.
Etwas Vorsicht ist bei Begegnungen zwischen Haustieren und Igeln geboten. Denn Igel sind häufig mit Flöhen befallen. Die Expertenkommission für Parasitenbehandlungen bei Haustieren ESCCAP empfiehlt daher, falls es zu einem Kontakt gekommen ist, die Tiere danach anschließend umgehend auf Flohbefall zu untersuchen und gegebenenfalls zu behandeln. „Weiterhin können Igel auch Magendarmparasiten haben, die auf Haustiere übertragen werden können“, weiß die für TASSO tätige Tierärztin Dr. Anette Fach. Haustier und Igel zuliebe sollte daher kein direkter Kontakt stattfinden.
Zusätzliches Futter brauchen gesunde Igel nur selten. Sie finden in der Regel genug in unseren Gärten. Damit die Tiere den Winter sicher überstehen, sollten Igeljunge etwa ein halbes Kilo wiegen, bevor der Frost einsetzt. Auch die Erwachsenen brauchen entsprechende Energiereserven, um gut überwintern zu können. Kommt der Frost sehr früh, können Tierfreunde Igel unterstützen und etwas zufüttern. Dafür bietet der Fachhandel spezielles Igelfutter an. „Zusätzlich kann Katzenfeuchtfutter mit Haferflocken vermischt oder ungewürztes gegartes Rührei und Hackfleisch angeboten werden. Zum Trinken sollte den Tieren frisches Wasser bereitgestellt werden, aber keine Milch, denn die vertragen sie nicht“, empfiehlt Dr. Anette Fach.
Igel sind keine Haustiere
Igel benötigen nur selten menschliche Hilfe. Wenn sie einen kläglichen Eindruck machen, sollten Tierfreunde sie zunächst eine Weile beobachten, bevor sie eingreifen. Da die Tiere besonders geschützt sind, dürfen nur wirklich hilfsbedürftige Igel mitgenommen, gesund gepflegt, sachgemäß aufgezogen und im Frühjahr wieder ausgewildert werden. Hierfür sollte sich der Finder in jedem Fall fachmännische Hilfe holen. Diese findet er bei einer Igelstation (beispielsweise unter www.pro-igel.de) oder alternativ auch beim nächstgelegenen Tierheim oder Tierarzt. Auf Unterstützung angewiesen sind die Tiere dann, wenn sie eindeutig verletzt, auffallend dünn sind, apathisch wirken und sich bei Kontakt nicht sofort zusammenrollen. Keinesfalls sollte ein Igel als Haustier gehalten oder als Spielgefährte für Kinder herhalten müssen.
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TASSO-Serie „Mit dem Hund sicher durch das ganze Jahr“
Teil 3: Der Herbst – Piksende Wegbegleiter und Spaziergänge im Dunkeln
In den Wäldern und Parks ist bereits deutlich sichtbar, dass der Sommer seinen Abschied verkündet hat. Die Blätter sind gefallen, Kastanien und Eicheln säumen wieder den täglichen Spaziergang. Auch im Herbst haben unsere Hunde besondere Ansprüche, denen wir gerecht werden müssen.
Die herbstlichen Tücken
Der zu heiße Asphalt ist Geschichte, nun bestehen die gemeinen Gefahren für empfindliche Hundepfoten in spitzen Kastanienschalen und harten Laubstücken. Prüfen Sie daher nach jedem Spaziergang die Pfotenballen Ihres tierischen Begleiters. Es kann auch schon mal vorkommen, dass Sie noch während der Gassirunde einen spitzen Kastanienstachel entfernen müssen.
Schon seit einigen Wochen sind neben Zecken und Flöhen auch wieder weitere Plagegeister unterwegs: die Grasmilben. Ihre Larven befallen im Spätsommer und Herbst vor allem Hunde und Katzen und machen ihnen jede Menge Ärger. Einige Tiere reagieren sehr empfindlich auf die Bisse. Oft hilft es schon, wenn Sie Ihrem Vierbeiner nach dem Rennen durch hohes Gras die Pfoten und Beine kurz abwaschen. Wenn Ihr Hund sich jedoch verstärkt schleckt und Sie sich Sorgen machen, suchen Sie vorsichtshalber den Tierarzt Ihres Vertrauens auf.
Sehen und gesehen werden
Zum Bedauern der meisten Menschen wird es nun auch wieder früher dunkel und viele Spaziergänge werden künftig in der Finsternis stattfinden. Sorgen Sie unbedingt dafür, dass Ihr Hund gesehen wird. Auch schon bei kleinen Runden besteht große Gefahr durch Autos oder andere motorisierte Fortbewegungsmittel. Auch Radfahrer könnten Ihren Vierbeiner schnell übersehen. Der Tierbedarfshandel bietet mittlerweile jede Menge Ausstattung an. Die Angebotspalette reicht von leuchtenden Halsbändern, über reflektierende Leinen und Geschirre bis hin zu Regenmänteln mit Reflektoren. Vergessen Sie sich selbst nicht: Auch Sie sollten in der Dunkelheit sichtbar sein. Stecken Sie zudem für unterwegs eine kleine Taschenlampe ein, wenn Sie für einen Spaziergang im Wald oder Feld die beleuchteten Bereiche verlassen. Dann sehen Sie besser, Sie werden besser gesehen und Sie finden bei der Entsorgung die Hinterlassenschaften Ihres tierischen Freundes in der Dunkelheit leichter wieder.
Vorsorge ist die halbe Miete
Vergessen Sie auch im Herbst niemals die TASSO-Marke an Halsband oder Geschirr. Ein interessantes Geräusch wie die Bewegung eines Wildtieres oder ein intensiver Geruch können besonders bei Hunden mit ausgeprägtem Jagdtrieb in einem ungünstigen Fall schon ausreichen, um das Weite zu suchen. Um auf Nummer sich zu gehen, sollten Sie Ihren Hund im Dunkeln an der Leine lassen, vor allem dort, wo Verkehr herrscht. So gut er auch hört und so hell er in der Dunkelheit auch leuchten mag – es kann immer jemanden geben, der ihn übersieht.
Haben Sie auf Ihrer Gassirunde einen Hund ohne sichtbare TASSO-Marke gesehen? Sprechen Sie sein Frauchen oder Herrchen doch mal darauf an, ob er bereits bei TASSO registriert ist. Denn egal ob Frühling, Sommer, Herbst oder Winter: Mit der Registrierung bei TASSO erhält jedes Tier den größtmöglichen Schutz davor, nie wieder nach Hause zu finden.
Mit Ihrer Spende an TASSO schenken Sie Fellnasen-Glück!Rund fünf Millionen Hunde haben dank TASSO das Glück, in ein sicheres und liebevolles Zuhause zurückkehren zu können, wenn sie einmal entlaufen sind. Denn sie sind bei TASSO registriert. Mehr als 30.000 glücklichen Hunden konnte TASSO helfen, als sie im vergangenen Jahr nicht mehr den Weg zurück nach Hause gefunden haben. Denn TASSO ist die Organisation, die Mensch und Tier zusammenbringt. Lesen Sie mehr über unser Engagement für Hunde auf unseren Internetseiten und erfahren Sie dort, wie und wo wir uns für sie einsetzen. Setzen Sie noch heute ein Zeichen, indem Sie mit einer Spende den Hunden in Not helfen, denen ein Stück vom tierischen Glück fehlt. Für Ihr Vertrauen in unsere Arbeit und Ihre Unterstützung schon heute unser herzlichster Dank!
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Auf in den Herbsturlaub –
Die TASSO-Tipps für lange Autofahrten mit dem Hund
Kaum sind die Sommerferien vorbei, stehen schon fast wieder die Herbstferien vor der Tür. Für Viele sind diese Tage eine willkommene Gelegenheit, noch einmal zu verreisen. Da es im Herbst entspannter zugehen soll, entscheiden sich viele Familien für Urlaub im eigenen Land oder in den direkten Nachbarländern. Statt dem Flugzeug wird dann häufig das Auto als Transportmittel gewählt und der geliebte Familienvierbeiner ist selbstverständlich mit von der Partie. Doch was brauchen Hunde bei langen Autofahrten? Wie lange darf es für Bello und Co. dauern? Was sollte unbedingt an Bord sein?
Das ist wichtig vor Beginn der großen Fahrt
Grundsätzlich fahren die meisten Hunde zum Glück gerne Auto. Gehen Sie bei längeren Reisen vor Fahrtantritt eine große Runde mit Ihrem Hund. Powern Sie Ihren Vierbeiner kräftig aus, dann kann er während der Fahrt entspannt vor sich hin schlummern und langweilt sich nicht. Es gibt jedoch auch Hunde, die aus verschiedenen Gründen empfindlich reagieren. Damit diese nicht leiden, sollte das Autofahren vor einer langen Reise trainiert werden. Wird dem Hund schnell schlecht, sollte einige Tage vor der Fahrt Rücksprache mit dem Tierarzt gehalten werden. Zudem hilft es, das Tier vor Fahrtantritt nicht zu füttern. Hunde können einige Stunden problemlos auf Futter verzichten. Nicht verzichten können sie hingegen auf Flüssigkeit. Daher sollte vor allem an warmen Tagen immer ausreichend Wasser zur Verfügung gestellt werden. Bieten Sie Ihrem tierischen Begleiter in jeder Pause einen Schluck an.
Pausen und Bewegung
In der Regel wird empfohlen, alle zwei Stunden Rast zu machen. Das sollte jedoch jeder Halter individuell nach den Bedürfnissen seines Hundes entscheiden. Einige Tiere brauchen früher eine Auszeit, andere schlafen so tief und fest, dass sie noch ein wenig länger aushalten. Laufen Sie während einer Rast auch immer ein Stück mit Ihrem vierbeinigen Begleiter, damit dieser seine Geschäfte verrichten kann und Bewegung hat. Denken Sie daran, Kotentsorgungstüten ins Reisegepäck zu packen. Achten Sie beim Ein- und Aussteigen grundsätzlich auf die Sicherheit Ihres Tieres und leinen Sie es unbedingt an. Für den Ernstfall sollte Ihr Hund auch während einer Pause die TASSO-Marke tragen. Achtung! Auch auf dem Rastplatz gilt: Lassen Sie Ihren Hund bei warmen Temperaturen nicht alleine im Fahrzeug zurück. Schon eine lange Schlange vor den Sanitätsanlagen, weil zum Beispiel zeitgleich eine Reisegruppe ebenfalls Pause macht, reicht, um Ihren Liebling in arge Bedrängnis zu bringen. Weitere Informationen zum Thema „Hund im Backofen“ finden Sie hier: www.tasso.net/hund-im-backofen
Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für Ihre Anfahrt zum Urlaubsort. Dann haben Sie die Ruhe, regelmäßig Pausen zu machen. Fahren Sie vielleicht auch einfach mal von der Autobahn ab und gehen Sie mit Ihrem Hund ein Stück über Feldwege. Rasthöfe sind häufig nicht nur laut und gefährlich, sondern auch oft unsauber, weil überall Müll und Essensreste liegen. Wenn Sie eine lange Tour vor sich haben, unterbrechen Sie diese doch mit einer Übernachtung unterwegs. Das ist weniger anstrengend für Ihr Tier und auch Sie können eine neue Umgebung erkunden.
Richtig sichern für die Fahrt
Achten Sie immer darauf, dass Ihr Tier während der Fahrt ausreichend gesichert ist. Es ist gesetzlich vorschrieben, den Vierbeiner – im Gesetz als Ladung bezeichnet – im Auto so zu transportieren, dass von ihm keine Gefahr für die Mitfahrer ausgeht. Damit auch Ihr tierischer Liebling sicher fährt, gibt es verschiedene Transportmöglichkeiten. Die sicherste, wenn auch sperrigste, ist eine fest installierte Hundebox, die quer zur Fahrtrichtung hinter den Rücksitzen platziert wird. Weitere Informationen zum Transport im Auto finden Sie hier.
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TASSO-Tipp: Was braucht eine demente Katze?
Die Präzision von Rufus Sprüngen lässt nach. Immer häufiger verfehlt der grau-getigerte Kater sein Ziel. Immer öfter steht er orientierungslos im Raum und vor allem nachts schreit er häufig hilf- und ziellos. Rufus hat Demenz. Diese kognitive Dysfunktion tritt auch immer häufiger bei unseren Haustieren auf. Durch gutes Futter, entsprechende Pflege und gute medizinische Versorgung werden unsere Stubentiger heutzutage manchmal recht alt. Dementsprechend treten auch typische Krankheiten des Alters bei ihnen auf.
Wie lässt sich das Leben der dementen Katze erleichtern?
„Wichtig ist auf jeden Fall, dass zunächst eine sichere Diagnose gestellt wird“, sagt die für TASSO tätige Tierärztin Dr. Anette Fach. Der Tierarzt kann den Gesamtzustand der Katze beurteilen und andere Krankheiten ausschließen. „Meist beginnt eine Demenz schleichend. Katzenhalter sollten ihre Tiere aufmerksam beobachten und kleine Veränderungen im Verhalten ernst nehmen.“
Diese Symptome könnten auf eine Demenz hinweisen
Nächtliches grundloses Schreien, manchmal auch tagsüber
Plötzliche Unsauberkeit
Falsche Wahrnehmung des Raumes, häufiges Verfehlen von Zielen beim Springen
Verwirrtheit bzw. desorientiertes Verhalten, häufig direkt nach dem Aufwachen
Verändertes Verhalten, plötzliche Probleme mit im Haushalt lebenden Artgenossen oder neue Ängste
Eine Demenz ist bei Katzen ebenso wie beim Menschen nicht heilbar, lässt sich jedoch mit Medikamenten in einem gewissen Rahmen behandeln. Die Behandlung sollte genauestens mit dem Tierarzt abgesprochen werden.
Doch wie können Sie Ihrer Katze darüber hinaus das Leben im Alltag erleichtern? Gewohnheit ist hier der Schlüssel zum Katzenglück. Am besten bleibt stets alles wie es ist. Ein umgestelltes Sofa kann bei einem dementen Tier schnell zu Stress führen. Zusätzlich sollten noch einige zusätzliche Katzenklos bereitgestellt werden, denn die Tiere vergessen häufig, wo ihr stilles Örtchen steht. Auch ein leichter Zugang zur Toilette wird der Katze helfen. Stellen Sie ruhig weitere Futter- und Wassernäpfe in der Wohnung auf, so wird das Tier immer wieder daran erinnert, zu essen und zu trinken.
Trainieren und Spielen macht auch mit Demenz Spaß
Eine demente Katze kann trotz ihrer Krankheit noch gefordert werden. Haben Sie früher Clickertrainig mit Ihrem Tier gemacht? Dann setzen Sie dies mit leichten Übungen fort. Auch demente Katzen spielen noch gerne mit ihren Menschen. Probieren Sie aus, was Ihrem Tier Spaß macht. Gemeinsames Spielen hält nicht nur den Kopf fit, sondern stärkt auch die Bindung zum Halter.
Feste Abläufe und beständige Strukturen helfen dementen Katzen im Alltag ungemein. War das Tier früher ein Freigänger, sollten Sie jedoch darüber nachdenken, es dennoch im Haus zu behalten, oder es nur in den gesicherten Garten zu lassen. Denn ein dementes Tier wird nicht mehr zuverlässig nach Hause finden, kann Gefahren draußen nicht mehr erkennen und ihnen ausweichen. Natürlich ist es für ein Tier, das die Freiheit gewöhnt ist, eine Umstellung. Bieten Sie ihrem Freigänger im Ruhestand daher zu Hause ausreichend Abenteuer und Abwechslung, es ist zu seinem Besten.
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Die schwere Suche nach einer neuen Wohnung
„Seit mehr als zwei Jahren suche ich eine neue Wohnung.“ In Sabrina Falkes E-Mail-Postfach stapeln sich die Absagen. Schon mehr als 40 Mal haben die Vermieter „Nein!“ gesagt zu der jungen Frau in Festanstellung und ihrer kleinen Hündin Lady.
Mit Haustier eine Mietwohnung zu finden ist schwer. Viele Tierhalter kennen das. Die erste Hürde ist, dass überhaupt ein Tier zur Familie gehört. Noch schwieriger als mit einer Katze ist die Suche mit einem Hund. Ist der Hund dann auch noch groß, ist es fast unmöglich, einen Vermieter von sich und seinem Tier zu überzeugen. TASSO-Mitarbeiterin Sabrina Falke kennt das. Obwohl Lady mit nur knapp vierzig Zentimetern Schulterhöhe und nicht mal acht Kilogramm wirklich eine kleine und sehr ruhige Vertreterin ihrer Art ist und ihr Frauchen jeden Tag zur Arbeit begleiten darf, blieb die Suche von Sabrina Falke bislang erfolglos. „Eine bezahlbare Wohnung im Main-Taunus-Gebiet zu finden ist ohnehin schwer. Ich habe aber das Gefühl, dass es mit Hund nahezu aussichtslos ist“, sagt sie niedergeschlagen.
Meist scheitert die Wohnungssuche schon vor der Kontaktaufnahme. Denn in den meisten Inseraten wird eine Tierhaltung noch immer kategorisch ausgeschlossen. Dabei ist ein Tierhaltungsverbot in einem Mietvertrag mittlerweile rechtlich gar nicht mehr wirksam, weil ein Mieter dadurch unangemessen benachteiligt wird. „Weder die Kleintierhaltung noch die Hunde- und Katzenhaltung darf pauschal verboten werden, das hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden“, weiß die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. Das bedeutet im Umkehrschluss allerdings noch lange nicht, dass Vermieter die Haltung von Hunden und Katzen immer erlauben müssen. „Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs muss der Vermieter immer eine Einzelfallabwägung der Interessen aller Beteiligten vornehmen. Hierbei muss er unter anderem auch beachten, dass die Hunde- und Katzenhaltung mittlerweile zum Leben dazugehört. Nur wenn bei dieser Abwägung ein berechtigtes Interesse des Vermieters an einem Verbot herauskommt, ist die Ablehnung im Einzelfall möglich.“
Für Wohnungssuchenden ist das nur ein schwacher Trost, denn wenn der Vermieter nicht an jemanden vermieten möchte, der ein Tier hält, kann ihn niemand dazu zwingen. Im Zweifel wird er sich einfach ohne Angabe von Gründen für einen anderen Mieter entscheiden. Gerade auf dem derzeit sehr angespannten Wohnungsmarkt dürfte es an Interessenten nicht fehlen.
Doch was kann man als Wohnungssuchender tun? „Es ist gut nachvollziehbar, dass Mieter in der Not ihre Hunde oder Katzen verschweigen oder verleugnen. Rechtlich kann man aber nur dazu raten, von Anfang an mit offenen Karten zu spielen, insbesondere wenn es gleich mehrere Tiere sind. Das ist nicht nur fair, sondern auch rechtlich korrekt. Es sollte nicht verschwiegen oder verneint werden, wenn ein Hund oder eine Katze einzieht, da eine solche arglistige Täuschung den Vermieter zur Anfechtung und Kündigung des Mietvertrages berechtigen könnte. Auch wenn schon ein Mietverhältnis besteht und ein Hund oder eine Katze einziehen soll, sollte das unbedingt mit dem Vermieter abgesprochen werden, wenn die Haltung nicht ausdrücklich im Mietvertrag erlaubt ist. Am besten ist eine schriftliche Vereinbarung.“ Langfristig bleibt also nur Geduld zu haben und ehrlich zu sein. Und zu hoffen, dass sich die ablehnende Haltung vieler Vermieter durch positive Erfahrungen und vorbildliche Tierhalter schrittweise ändert.
Natürlich gibt es auch Wohnungseigentümer, die damit einverstanden sind, dass Mieter mit Tieren einziehen und gute Erfahrungen damit gemacht haben. Dass Katzen die Wände zerkratzen und Hunde den ganzen Tag lang bellen, sind schließlich absolute Ausnahmen, die aber leider dazu geführt haben, dass Tierhalter, die eine Wohnung mieten möchten, schlechte Chancen haben. Auch wenn Sie derzeit nicht auf der Suche nach einer Wohnung sind, seien Sie dennoch stets ein vorbildlicher Tierhalter und ein freundlicher Mieter, mit dessen Vierbeiner es keine Konflikte gibt. So wird sich ihr Vermieter vielleicht auch später wieder dafür entscheiden, an Tierhalter zu vermieten.
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Was tun bei einem Insektenstich?
Plötzliches Aufjaulen, fluchtartiges Davonlaufen. Erst nach einigen Metern kommt Pepe wieder zum Stehen.
Die Rute ängstlich zwischen die Beine geklemmt, dreht sich der junge Hund aufgeregt im Kreis, versucht an seinen Rücken heranzukommen und schaut hilfesuchend zu Herrchen. Viele Hundehalter kennen diese Situation. Aber auch Katzenhaltern dürfte das schmerzhafte Aufjaulen ihres Tieres nach einem Insektenstich nicht fremd sein. Gerade im Hochsommer werden unsere tierischen Begleiter immer wieder von Wespen, Bienen und Co. gestochen.
Doch was sollten wir als Halter tun? Wie können wir helfen? Wann sollte es zum Tierarzt gehen?
„Grundsätzlich ist nach einem Stich nicht sofort ein Tierarztbesuch notwendig“, sagt die für TASSO tätige Tierärztin Dr. Bettina Schmidt. „In der Regel reicht es, das Tier zu beruhigen, zu prüfen, ob der Stachel noch in der Haut steckt und diesen gegebenenfalls vorsichtig zu entfernen. Anschließend kann die Stelle mit einer kalten Kompresse oder mit Eiswürfeln gekühlt werden“, rät die Tierärztin.
In den folgenden Tagen sollten die Halter ein Auge auf die Stelle haben, denn wenn die Vierbeiner vermehrt daran lecken oder kratzen, könnte sich der Stich entzünden. Innerhalb weniger Tage ist die unangenehme Zeit dann meist ausgestanden.
Anders sieht es aus, wenn das Tier Kreislaufprobleme hat, blasse Schleimhäute, erschöpft ist oder sich erbricht. „Diese Symptome weisen darauf hin, dass eine allergische Reaktion vorliegt. In diesem Fall sollte schnellstmöglich ein Tierarzt aufgesucht werden.
Ebenso wenn das Tier ins Maul oder in den Hals gestochen wurde. Durch die Schwellung kann dann Atemnot auftreten“, sagt Dr. Bettina Schmidt.
Vor allem Katzenhalter sind natürlich nicht immer dabei, wenn ihre Samtpfote gestochen wird. Ist das Tier plötzlich unruhig, leckt oder kratzt es sich an einer bestimmten Stelle? Zeigt es Schmerzen bei Berührungen oder sind Schwellungen aufgetreten?
Dann könnte es sein, dass der Vierbeiner mit den Folgen eines fiesen Stiches zu kämpfen hat.
TASSO-Tipp: Häufig von Insekten verletzt werden vor allem junge und übermütige Hunde. Um das Risiko zu minimieren, sollten Tierhalter ihren Hunden von klein auf untersagen, nach Fliegen zu jagen.
Denn der Hund unterscheidet nicht, ob er eine Fliege oder eine Wespe schnappt. Im Zweifel kann das schlimm ausgehen.
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Bitte, verschenk mich nicht! |
Plutos Start ins Leben war viel versprechend. Von seiner Mutter und seinen Geschwistern aus ging es
sofort in ein warmes, kuscheliges Zuhause. Und als am Abend die Kinder ins Wohnzimmer stürmten, flossen sogar Freudentränen. Doch schnell wurde alles anders. Der Weihnachtsbaum war kaum entsorgt,
schon verloren die Kinder die Lust an langen Spaziergängen durch Schnee und Matsch und am gemeinsamen Training. Die Erwachsenen übernahmen nur widerwillig die Aufgaben, die ihre Kinder zu
erledigen versprochen hatten. Statt großer Freude herrschte nun Frust, die Erziehung blieb auf der Strecke, Pluto wurde ein ungestümer und unerzogener Junghund. Bis seine Menschen eines Tages
aufgaben. Nur ein Jahr später wartet der junge Hund nun hinter Tierheimgittern verzweifelt auf eine Familie, die ihm das bietet, wonach er sich so dringend sehnt: ein Zuhause für
immer.
Plutos Geschichte steht beispielhaft für viele Schicksale, denn leider werden nach wie vor häufig
Tiere zur Weihnachten verschenkt. Besonders zu Weihnachten möchten Eltern ihre Kinder glücklich machen und ihnen etwas ganz besonders schenken. Schnell werden da die Bedenken kleingeredet oder
über Bord geworfen, und ein Tier kommt ins Haus.
Die TASSO-Bitte: Verschenken Sie keine Tiere, und machen Sie andere Menschen darauf aufmerksam, dass es nicht im Sinne der
Tiere ist, ein Weihnachtsgeschenk zu sein. Erklären Sie auch Ihren Kindern ruhig und vernünftig, warum es zu Weihnachten kein Haustier geben wird.
Auch ohne eigenes Haustier ist der Kontakt zu Tieren möglich und auch wichtig für Kinder. Vielleicht
können die jungen Tierfreunde im Tierheim aushelfen oder regelmäßig Nachbarn oder Verwandte mit Haustieren besuchen, um auf diese Art erste, intensivere Kontakte zu Haustieren haben zu
können.
Falls eine Familie mit dem Gedanken spielt, ein Haustier aufzunehmen, ist es wichtig, dass diese
Entscheidung gründlich durchdacht, in Ruhe und gemeinsam mit allen Beteiligten getroffen wird. Und auch dann sollte damit lieber bis nach Weihnachten gewartet werden. Die stressige
Vorweihnachtszeit ist nicht der richtige Zeitpunkt für eine so große Veränderung, und viele Tierschutzorganisationen und Tierheime vermitteln in der Weihnachtszeit bewusst keine Tiere, um Hunden,
Katzen und Kleintieren zu ersparen als „ausgediente Geschenke“ eines Tages wieder abgegeben zu werden.
Der TASSO-Tipp für alle, die sich für tierischen Familienzuwachs entschieden haben: Nutzen Sie doch die besinnlichen
Tage, um sich gründlich Gedanken über das Bevorstehende zu machen. Erstellen Sie gemeinsam Listen, auf denen Sie festhalten, was Sie alles für ihren tierischen neuen Freund benötigen. Legen Sie
fest, wer welche Aufgaben übernehmen wird, und bereiten Sie sich gemeinsam vor. Wenn im neuen Jahr wieder etwas Ruhe eingekehrt ist, kann die Suche nach Ihrem vierbeinigen Freund losgehen.
Schauen Sie sich dann vor allem auch in Tierheimen oder in unserem Online-Tierheim shelta um. Dort warten tauende Tiere auf ihre eigene liebevolle Familie. Eine, die ihnen nach reichlicher
Überlegung ein Zuhause für immer bieten kann.
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Vierbeiner an Bord – Hunde im Auto richtig sichern
Egal ob eine lange Urlaubsreise ansteht oder nur eine kurze Fahrt zur Hundewiese. Sobald der Hund im Auto mitfährt, muss er richtig gesichert werden. Schließlich will kein Hundehalter, dass seinem tierischen Liebling etwas passiert, falls er stark bremsen muss, oder es sogar einen Unfall gibt. Dass die Tiere gesichert werden müssen, steht auch im Gesetz. Dort gelten Hunde allerdings als „Ladung“, und es ist vorgeschrieben, dass diese ausreichend befestigt wird. Geschieht das nicht, wird ein Bußgeld fällig. Aber was ist schon ein Bußgeld im Vergleich zu dem, was auf uns zukommt, wenn wir, unsere Mitfahrer oder unser tierischer Liebling verletzt werden?
Auf keinen Fall darf der Hund daher im Auto frei umherlaufen. Sogar wenn er still ist, ruhig liegt und den Fahrer in der Regel nicht ablenkt: Schon bei einer Bremsung aus etwa 30 Stundenkilometern wird das nicht gesicherte Tier zum gefährlichen Geschoss, kann sich schwer verletzen und wird letztlich auch für die Menschen im Auto zur Lebensgefahr.
Doch welche ist die richtige Sicherung für die Fahrt im Auto? Wer sich auf der Suche nach der Antwort durchs Internet klickt, wird schnell enttäuscht. Die perfekte Lösung gibt es offenbar nicht. Alle Systeme haben Vor- und Nachteile. Es liegt im Ermessen des Halters, welchen Kompromiss er einzugehen bereit ist.
Ein kleiner Überblick über die gängigsten und sichersten Systeme
Das sicherste für Mensch und Tier ist die Transportbox: Eine auf die Größe des Tieres angepasste, sicher im Fußraum oder Kofferraum platzierte und gut befestigte Box ist optimal. Durch die großen Außenflächen entwickeln sich keine punktuell hohen Kräfte, die dazu führen, dass zum Beispiel die Rücklehnen durchbrochen werden und der Hund durch das Auto geschleudert wird. Die Box sollte so viel Platz bieten, dass der Hund aufrecht sitzen, sich umdrehen und hinlegen kann. Der ADAC empfiehlt zudem nach einem umfangreichen Test, die Box im Kofferraum parallel zur Fahrrichtung direkt an der Lehne der Rücksitze zu platzieren, oder – bei einem kleinen Hund – sie in den Fußraum vor die Rücksitze zu stellen.
Allerdings hat diese Lösung auch Nachteile. Das Auto muss groß sein, die Box nimmt viel Platz weg, vor allem dann, wenn der Hund mal nicht mitfährt. Außerdem sind Boxen teuer, unhandlich und nur dann sicher, wenn sie richtig platziert werden. Dennoch: Das Verletzungsrisiko für Tier und Mensch ist mit einer Box am geringsten.
Stabile Anschnallsysteme können guten Schutz bieten
Ebenfalls häufig genutzt werden Anschnallsysteme. Diese empfiehlt der ADAC jedoch nur bedingt. Der Autoclub kritisiert, dass die Geschirre reißen können und dass die Tiere zu viel Bewegungsfreiraum haben und so zur Gefahr werden. Von den beiden getesteten Systemen ist nur das besonders stabile Exemplar geeignet, den Menschen vor Verletzungen durch den Hund zu schützen, bei dem anderen brachen Karabinerhaken. Die Auto-Experten raten daher, massive Systeme zu nutzen, die fest im Gurtschloss beziehungsweise mit den Isofix-Haken auf der Rückbank verbunden werden. Weiterhin sollte die Länge der Gurte knapp bemessen sein, damit das Tier bei einer Bremsung nicht durch das Auto katapultiert wird. Auch wenn die Menschen im Auto so einigermaßen sicher sind, besteht für das Tier nach wie vor eine Verletzungsgefahr, weil es je nach Länge des Gurtes gegen die Sitze geschleudert werden kann.
Für kleinere Vierbeiner sind auch spezielle Hunde-Autositze geeignet. Zwar ist die Befestigung im Fahrzeug nicht so ganz einfach, und das Tier muss an das Geschirr gewöhnt werden, dann aber ist der Hund auf der Autofahrt gut geschützt.
Der Markt bietet nahezu für alle Bedingungen eine Lösung. Nicht alle Möglichkeiten schützen allerdings Hund und Insassen. TASSO rät daher: Lassen Sie sich im Fachhandel ausgiebig beraten, und entscheiden Sie sich im Interesse Ihres Tieres und Ihrer Mitfahrer für eine sichere Lösung.
Mehr zum Thema finden Sie auch auf der Homepage des ADAC.
Wir wünschen allzeit eine gute Fahrt mit Ihrem Vierbeiner!
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Was tun, wenn ein Vierbeiner in Gefahr ist – Aktion „Hund im Backofen“ von TASSO e.V.
Es ist ein Thema, das uns leider jeden Sommer aufs Neue begleitet, denn noch immer lassen viele Hundehalter ihre Tiere an warmen Tagen im Auto zurück. In diesem Jahr sind deutschlandweit deshalb schon mehrere Hunde im Auto einen grausamen Tod gestorben. Erst am vergangenen Sonntag mussten in Bensersiel an der Nordseeküste zwei Hunde aus völlig überhitzten schwarzen Autos gerettet werden. Unsere TASSO-Experten geben Tipps, wie Tierfreunde im Ernstfall helfen können.
Zum Hintergrund: Schon ab Temperaturen von 20 Grad Celsius kann ein Auto zur tödlichen Gefahr für einen Hund werden. Das Fahrzeuginnere heizt sich binnen weniger Minuten auf extreme Temperaturen auf. Der Hund versucht, sich durch Hecheln Kühlung zu verschaffen, dabei verbraucht er allerdings sehr viel Wasser. Wenn er dieses Wasser nicht wieder aufnehmen kann, besteht die Gefahr eines Hitzschlages, an dem ein Hund sterben kann. Im Schatten parken, die Fenster etwas herunter zu lassen oder ein Schälchen Wasser ins Auto zu stellen reicht nicht aus, um die Sicherheit des Tieres zu gewährleisten. Auch „nur mal kurz etwas im Supermarkt zu besorgen“ kann für das Tier schon tödlich enden.
Es gibt einige Anzeichen dafür, dass ein Hund einen Hitzschlag hat. Dazu gehören Unruhe, eine weit herausgestreckte Zunge, Taumeln und eindeutige Erschöpfung. Ein Tier, das Symptome eines Hitzschlages zeigt, muss so schnell wie möglich von einem Tierarzt behandelt werden. „Feuerwehr oder Polizei dürfen in solchen Situationen in jedem Fall eingreifen“, erklärt Philip McCreight, Leiter von TASSO e.V. „Aber auch verantwortungsbewusste Mitmenschen sollten sich für das Leben des Tieres einsetzen.“
Was ist zu tun?
Steht das Auto auf einem Supermarktparkplatz o.ä., lassen Sie den Halter ausrufen.
Rufen Sie die Polizei oder die Feuerwehr.
Notieren Sie sich alle wichtigen Daten: Datum, Ort, Uhrzeit, Automarke, Farbe und Kennzeichen.
Dokumentieren Sie den Vorfall mit Fotos.
Suchen Sie Zeugen, die die Geschehnisse bestätigen können, und notieren Sie sich deren Telefonnummer und Anschrift.
Erstatten Sie zur Sicherheit Strafanzeige wegen Tierquälerei.
Nur wenn die Situation für den Hund lebensbedrohlich ist und so eilig ist, dass Sie nicht länger auf Polizei oder Feuerwehr warten können, dürfen Sie den Hund selbst befreien. Dabei gilt es jedoch, äußerste Vorsicht walten zu lassen. Denn: „Um das Tier zu befreien, müssen Sie fremdes Eigentum beschädigen“ gibt die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries zu bedenken. Um so wenig Schaden wie möglich zu verursachen, sollte daher das Seitenfenster eingeschlagen werden. Bei so einer Rettung müssen Sie aber leider damit rechnen, dass der Fahrzeughalter Strafanzeige gegen Sie wegen Sachbeschädigung erstatten wird. „In diesem Fall können sich Betroffene auf den rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB berufen“, erklärt Ann-Kathrin Fries. Umso wichtiger ist es, Zeugen für den Vorfall zu haben und die Polizei zu verständigen.
Wenn das Tier befreit wurde
Wenn das Tier schließlich befreit wurde, sollte es entsprechend versorgt werden. Die für TASSO tätigte Tierärztin Dr. Anette Fach rät: „Bringen Sie das Tier in den Schatten, und kühlen Sie es vorsichtig für mindestens 30 Minuten ab. Beginnen Sie mit nasskalten Umschlägen, und arbeiten Sie sich von den Pfoten über die Beine, das Hinterteil und den Rücken bis zum Nacken hoch. Das Wichtigste ist eine langsame Abkühlung. Keinesfalls darf der Hund mit eiskaltem Wasser übergossen werden. Danach müssen Sie das Tier zeitnah in einem gekühlten Auto zum Tierarzt bringen. Eine weitere Hitzebelastung sollte unbedingt vermieden werden. In der Tierarztpraxis sollte man sich sicherheitshalber anmelden, damit auch ein Tierarzt einsatzbereit ist. Die Behandlung beim Arzt besteht aus Infusionen, Medikamenten und eventuell auch Sauerstoffzufuhr.“
Kostenloses Informationsmaterial finden Sie unterwww.tasso.net/hund-im-backofen
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Die TASSO-Checkliste für einen sicheren und gut vorbereiteten Urlaub mit Vierbeiner
Wenn in einigen Wochen die Ferien beginnen, steht bei vielen Familien auch wieder der Sommerurlaub an. Für Tierhalter stellt sich dann die Frage, ob ihr Haustier sie in den Urlaub begleiten wird oder lieber zu Hause betreut werden soll. Katzen, die ein starkes Revierverhalten haben, verlassen ihr Zuhause eher ungern und kommen gut damit klar, in ihrer gewohnten Umgebung betreut zu werden. Der Hund als Rudeltier will seine Familie sicher gerne begleiten, wenn der geplante Urlaub es zulässt. In vielen Hotels und Ferienunterkünften ist es bereits gestattet, den Hund mitzubringen. Dennoch braucht eine gemeinsame Reise viel Vorbereitung und auch damit am Urlaubsort alles glatt geht, gibt einiges zu beachten.
Auf jeden Fall sollte Ihr Hund vor der Reise bei TASSO registriert sein. Denn egal ob in Deutschland oder im Ausland – der Urlaubsort ist immer fremd, da ist die Gefahr verloren zu gehen größer als Zuhause, wo sich die Tiere auskennen. Deswegen sollten Sie vor Urlaubsantritt auch Ihre Handynummer bei TASSO hinterlegen, damit unsere Notrufzentrale Sie im Ernstfall erreichen kann. Bitte nutzen Sie hierfür das Online-Formular. Damit es aber gar nicht erst soweit kommt, dass ein Tier verloren geht, rät TASSO-Leiter Philip McCreight: „Leinen Sie Ihren Hund sowohl während der Pausen auf der Fahrt als auch in den ersten Tagen am Urlaubsort sicherheitshalber an.“
Vor einer weiten und anstrengenden Reise ist es zudem ratsam, noch einmal Rücksprache mit dem Tierarzt zu halten, damit sichergestellt ist, dass die Reise nicht zu viel für das Tier wird. Auch die Fahrt zum Urlaubsort muss gut geplant werden. Optimales Verkehrsmittel dafür ist das Auto. Es bietet dem Hund den größten Komfort, weil regelmäßig Pausen eingelegt werden können. Flugreisen bedeuten für Hunde oft großen Stress, besonders wenn die Tiere größer sind und im Frachtraum reisen müssen. Bei Bahnfahrten benötigen Hunde ein eigenes Ticket, müssen häufig einen Maulkorb tragen und die Enge in den Zügen kann schnell stressig werden. Vor allem aber ist es bei einer Reise mit der Bahn nicht möglich, dem Tier regelmäßige Pausen zu gönnen.
Im Auto sichern und regelmäßig pausieren
Geht es mit dem Auto in den Urlaub, müssen Sie Ihren Hund auf der Fahrt unbedingt gut sichern. Er darf bei einer starken Bremsung oder einem Unfall nicht von umherfliegenden Gepäckstücken verletzt oder selbst durch das Auto geschleudert werden. Damit die Fahrt nicht zu anstrengend für Ihr Tier wird, sollten Sie etwa alle zwei Stunden eine Pause einlegen, Ihren Vierbeiner trinken lassen und einige Meter mit ihm spazieren gehen. Da viele Hunde im Auto schnell unter Übelkeit leiden, ist es ratsam, sie etwa vier bis sechs Stunden vor Abfahrt das letzte Mal zu füttern. Es macht den Tieren nichts, einige Stunden ohne Futter auszukommen. Im Auto sollten die Fenster während der Fahrt geschlossen bleiben und die Klimaanlage darf nicht zu stark eingestellt sein, da Hunde leicht eine Bindehautentzündung bekommen. Und natürlich gilt auch für die Pause auf dem Rasthof die Regel, einen Hund an warmen Tagen niemals im Auto zurückzulassen.
Heimtierausweis und Transponder sind im Ausland Pflicht
Führt die Reise zudem ins Ausland, ist es wichtig, dass Sie einen EU-Heimtierausweis für Ihr Tier haben. Diesen erhalten Sie bei Ihrem Tierarzt. Weiterhin ist die Kennzeichnung mit einem Transponder, auch Mikrochip genannt, vorgeschrieben. Klären Sie vor Reiseantritt unbedingt die Einreisebestimmungen, und informieren Sie sich darüber, welche Vorschriften vor Ort gelten. In einigen Ländern müssen bestimmt Rassen zum Beispiel einen Maulkorb tragen, manchmal gilt Leinenpflicht, oder Hunde dürfen nicht mit ins Restaurant.
Damit Sie auch nichts vergessen, hier die TASSO-Checkliste für das Reisegepäck Ihres tierischen Lieblings:
Für die Sicherheit: Heimtierausweis mit Informationen zu den letzten Impfungen, Telefonnummer des Ansprechpartners bei der Haftpflichtversicherung und die Adresse eines Tierarztes vor Ort
Für die Fahrt und den Aufenthalt: Transportbox, Maulkorb (wenn nötig), Leine, Hunde-Kissen oder Körbchen sowie Decke und Spielzeug
Für Hygiene und Hunger: Fressnapf, Kot-Tüten, Handtuch, Kamm und Bürste, Futter und Leckerlies
Für die Gesundheit: Reiseapotheke mit den Medikamenten, die das Tier benötigt, Mitteln gegen Reiseübelkeit und Durchfall, Wund- und Desinfektionsspray, Tüchern zum Reinigen der Augen und Pfoten, Zeckenzange und Verbandsmaterial
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Düsseldorf erlässt Registrierungs- und Kastrationspflicht für Freigängerkatzen
Um das Leid von freilebenden, verwilderten Katzen langfristig zu verbessern, hat nun auch die Stadt Düsseldorf eine Katzenschutzverordnung erlassen. Darin ist geregelt, dass Katzen mit Freigang durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung gekennzeichnet werden müssen. Weiterhin müssen die Freigänger registriert werden. Allerdings in einem eigenen Register der Kommune und nicht ausschließlich im Register von TASSO e.V., so die Vorgabe der Stadt. Dennoch sollten verantwortungsbewusste Katzenhalter ihre Tiere zusätzlich bei TASSO registrieren, rät TASSO-Leiter Philip McCreight. Denn: Kommunale Register helfen nicht bei der Rückvermittlung. Daher bedauert der TASSO-Leiter, dass Düsseldorf mit einem eigenen Register arbeitet. „Es wiegt die Halter in falscher Sicherheit. Viele denken dann, das Tier sei ja registriert und damit sicher. Aber die kommunalen Register können nicht bei der Rückvermittlung helfen. Sie dienen nur dazu, festzuhalten, wer welches Tier in der Stadt hält.“
Kooperation mit TASSO bedeutet weniger Kosten und hat viele Vorteile
Philip McCreight findet den Weg, den die Stadt Darmstadt im vergangenen Jahr gegangen ist besser und sicherer. Sie hat TASSO in ihrer Verordnung als das Register ausgewiesen. „Das bedeutet weniger Verwaltungsaufwand und Kosten für die Kommunen und hat außerdem viele Vorteile für die Halter“, sagt Philip McCreight.„Immerhin betreiben wir mit 7,7 Millionen registrierten Tieren Europas größtes Haustierregister. Geht ein Tier verloren, oder wird eines gefunden, kümmern wir uns um die Rückvermittlung. Dafür ist unsere Notrufzentrale täglich 24 Stunden besetzt. Außerdem ist sowohl die Registrierung als auch unserer Service kostenlos, da sich unser Verein ausschließlich durch Spenden finanziert.“ Dennoch begrüßt Philip McCreight, dass die Stadt Düsseldorf nun Regeln erlassen hat. „Die neue Regelung der Stadt Düsseldorf ist wichtig, um das Katzenelend zu bekämpfen“, betont er. TASSO setzt sich bereits seit Jahren dafür ein, dass Städte und Gemeinden entsprechende Verordnungen erlassen und kämpft für eine gesetzliche Kastrations-, Kennzeichnungs- sowie Registrierungspflicht.
TASSO hilft vor Ort
Um zusätzlich zur Eindämmung des Katzenelends in Düsseldorf beizutragen, stellt TASSO der Tiertafel in Düsseldorf 100 Mikrochips, sogenannte Transponder, zur Verfügung. So erhalten bedürftige Menschen die Gelegenheit, ihre Tiere zu kennzeichnen und zu registrieren. „Das ist für uns eine tolle Unterstützung“, freut sich der Vorsitzende der Tiertafel Düsseldorf e.V., Wolfgang Lemke. „Davon können viele Katzenhalter profitieren, denen es finanziell nicht so gut geht und die ihre Tiere dennoch schützen möchten.“
Warum ist die Katzenschutzverordnung so wichtig?
Mit den neuen Regelungen will die Stadt Düsseldorf das Leid der verwilderten Katzen bekämpfen. In Deutschland leben etwa zwei Millionen Streunerkatzen, weil sie entweder frei geboren, entlaufen, ausgesetzt oder zurückgelassen worden sind. Im Gegensatz zu Wildkatzen können sich Hauskatzen in der „Wildnis“ allerdings nur unzureichend zurechtfinden und selbst versorgen. Das führt dazu, dass viele Tiere schlecht ernährt und ausgezehrt sind. Weiterhin sind die Katzen häufig krank, sie leiden an Infektionskrankheiten, sind von Parasiten befallen und haben unbehandelte Verletzungen. Dieses Elend wird kontinuierlich immer schlimmer, wenn sich die Tiere unkontrolliert vermehren können.
Nur wenige Katzenbesitzer haben in der Vergangenheit ihre Freigänger kastrieren lassen. So zeugten die Tiere ungehindert weiter Nachwuchs mit Streunern, und haben zur Verschärfung des Problems beigetragen. Die Zahl der Nachkommen von nur einer Katze kann schon nach nur vier Jahren in die Tausende gehen. Deswegen ist es wichtig, dass Freigängerkatzen kastriert werden. Nur so kann dem Katzenelend langfristig ein Riegel vorgeschoben werden. TASSO setzt sich auch in Zukunft dafür ein, dass weitere Städte und Gemeinden entsprechende Verordnungen erlassen. Zusammen mit dem Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt) und VIER PFOTEN hat TASSO Ende 2011 das Bündnis „Pro Katze“ ins Leben gerufen, das regelmäßig Kastrationsaktionen für freilebende Katzen in deutschen Städten durchgeführt.
TASSO rät: Ob Wohnungskatze oder Freigänger – Registrieren Sie hier Ihre Katze bei TASSO, damit sie auch im Verlustfall geschützt ist.
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Kein Fundtier müsste im Tierheim bleiben:
Bundesregierung ignoriert Chance auf Kostenersparnis von 27 Millionen Euro
Es hätte ein großer Schritt für den Tierschutz werden können: Im Dezember 2015 reichte die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen eine Anfrage bezüglich einer gesetzlichen Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Heimtiere an die Bundesregierung ein. Die Bundesregierung lehnte dies jedoch ab. Begründung: Der bürokratische Aufwand wäre zu groß.
Vorteile für alle Beteiligten
Wir von TASSO können dieses Argument nicht nachvollziehen und kritisieren die Entscheidung der Bundesregierung. Diese wäre als führende Kraft in der EU gut beraten, auch in diesem Bereich ihrer Verantwortung gerecht zu werden und dabei auch ihr Staatsziel Tierschutz zu beachten. Das alleinige Argument des verletzten Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch eine hohe Bürokratie greift nicht und ist klar zu widerlegen. Mehr noch, auf EU-Ebene wurde soeben ein Konzept einer Fachgruppe erstellt, das nachweist, dass eine EU-weite harmonisierte Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht nicht nur notwendig ist, sondern auch wie es funktionieren kann, und dies ohne überbordende Bürokratie.
Wären alle Hunde und Katzen in Deutschland registriert, würde kein Fundtier länger als ein paar Stunden im Tierheim zubringen. Der Halter wäre anhand der Eintragung in ein zentrales Tierregister sofort zu ermitteln. „Derzeit beträgt die durchschnittliche Verweildauer eines Fundtieres im Tierheim zwölf Tage“, erklärt Philip McCreight, Leiter von TASSO. „In dieser Zeit leiden sowohl Tierhalter, als auch ihre vermissten Tiere unter der ungewissen Situation. Zudem entstehen pro Tag Kosten von etwa 15 Euro pro Fundtier. Wären alle Hunde und Katzen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei TASSO erfasst, könnten den Tierheimen Kosten in Höhe von rund 27 Millionen Euro pro Jahr erspart werden. Damit hätten auch die Kommunen erhebliche Kostenersparnisse, da sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, sich an den Fundtierkosten der Tierheime zu beteiligen“, so Philip McCreight weiter. Zudem seien mit 7,7 Millionen registrierten Tieren bereits fast die Hälfte aller Hunde und Katzen in Deutschland bei TASSO registriert. Der bürokratische Aufwand bei einer bundesweiten Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht wäre somit nicht übermäßig groß.
22 europäische Länder machen´s vor, und die EU könnte das Thema konkret angehen
TASSO fordert seit Jahren die Einführung einer bundesweiten, gesetzlichen Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen: „In 22 europäischen Nachbarländern, darunter Österreich und die Schweiz, ist die Kennzeichnung und Registrierung seit einigen Jahren gesetzlich vorgeschrieben“, betont Philip McCreight. „Jüngstes Beispiel ist Irland, das die Kennzeichnung und Registrierung gerade auf vorbildliche Weise einführt, dies begleitet durch eine klare gesetzliche Regelung.“ Die Notwendigkeit eines Haustierzentralregisters spiegelt sich, heute mehr denn je , in der stetig wachsenden Anzahl von Haustieren wider. TASSO vermittelt alle 10 Minuten ein entlaufenes Tier an seine glücklichen Halter zurück. Das macht mehr als 60.000 Tiere im Jahr.
Internationale Expertengruppe zeigt gangbaren Weg auf
Auch ein bestens europaweit funktionierendes System gibt es bereits: in Europetnet sind 27 Datenbanken aus den unterschiedlichen Mitgliedsländern angeschlossen, private wie solche der öffentlichen Hand.
Die damit zusammenhängende hochrangige CAROdog Expertengruppe (bestehend aus TASSO e.V., der europäischen Tierärzteschaft (FVE), dem Europäischen Register-Verbund Europetnet, Vertretern der Transponderindustrie und Mitglied der ISO-Arbeitsgruppen (Planet ID), Tierschutz (Vier Pfoten EU) , dem Mitgliedsland Belgien und Wissenschaft (IZSAM, Teramo) hat soeben nach fünfjähriger Arbeit ein konkretes Konzept zur Einführung und Umsetzung einer EU-weit harmonisierten Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen vorgelegt. Es wird in der Kurzfassung in wenigen Tagen auch in deutscher Sprache vorliegen und bei TASSO abrufbar sein.
Eine EU-weite Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Heimtieren haben vor knapp einem Monat auch alle Fachreferenten und die Teilnehmer eines EU-weit vielbeachteten Workshops gefordert, der in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg stattgefunden hat.
Weitere Informationen zu CAROdog: www.carodog.eu/special-focus-identification-and-registration
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Herbstzeit ist Igelzeit:
Igeln richtig über den Winter helfen
Drei Viertel aller Igelbabys kommen in den Monaten August und September zur Welt. Daher sind in den Herbstmonaten viele kleine Igel unterwegs, um sich für den bevorstehenden Winterschlaf genügend Fett anzufressen.
TASSO e.V. gibt Tipps, was Tierfreunde tun können, wenn sie einen hilfsbedürftigen Igel finden und wie sie den stacheligen Bewohnern in ihrem Garten am besten über den Winter helfen können.
„Igel brauchen mindestens 500 Gramm Körpergewicht, um den Winter sicher überstehen zu können“, erklärt Philip McCreight, Leiter von TASSO. „Solange die Temperaturen deutlich über dem Gefrierpunkt liegen, können die jungen Stacheltiere im Freien selbstständig und ohne fremde Hilfe an Gewicht zulegen.“
Wenn die Kälte Einzug hält und die Nahrungstiere der Igel im Garten seltener werden, können die Menschen zufüttern. „Der Fachhandel bietet für die Fütterung spezielles Igelfutter an. Alternativen sind Katzenfeuchtfutter mit Haferflocken vermischt oder ungewürztes gegartes Rührei und Hackfleisch. Zum Trinken sollte den Tieren frisches Wasser angeboten werden, aber keine Milch, denn die vertragen sie nicht“, empfiehlt die für TASSO tätige Tierärztin Dr. Anette Fach.
Nicht jeder Igel braucht Hilfe. Am besten ist es, die Tiere erst einmal eine Zeit lang zu beobachten. Nur hilfsbedürftige Igel dürfen mitgenommen, gesund gepflegt, sachgemäß aufgezogen und im Frühjahr wieder ausgewildert werden. Hierfür sollte sich der Finder in jedem Fall fachmännische Hilfe holen. Diese findet er bei einer Igelstation (beispielsweise unter www.pro-igel.de) oder alternativ auch beim nächstgelegenen Tierheim oder Tierarzt.
Bei folgenden Anzeichen ist menschliche Hilfe gefragt:
Das Stacheltier macht insgesamt einen eher kläglichen Eindruck.
Der Igel rollt sich beim Kontakt nicht sofort zusammen.
Das Tier ist auffallend dünn und apathisch oder verletzt.
„Igel eignen sich keinesfalls als Haustiere oder gar Spielgefährten für die Kinder“, warnt Dr. Anette Fach. Man sollte einen Igel grundsätzlich nur dann bei sich zu Hause aufnehmen, wenn bereits ausreichend Sachkenntnis, vor allem zum Thema Fütterung, besteht. In diesem Fall eignet sich eine möglichst zwei Quadratmeter große, ausbruchsichere Unterbringung mit Schlafhaus als Überwinterungsquartier. „Da Igel Einzelgänger sind, kann man die Tiere ohne Probleme alleine überwintern lassen“, weiß die Tierärztin.
Was man sonst noch tun kann:
Den Garten igelfreundlich gestalten.
Trockenes Laub oder Reisig auf einem Haufen gesammelt, bietet den Tieren ein sicheres Zuhause für den Winter.
Auch einen offenen Komposthaufen nutzen die Tiere gerne als Winterbehausung.
Auf den Einsatz von Laubsaugern sollte generell verzichtet werden, da sie neben dem Laub auch die Beutetiere der Igel aufsaugen.
Vorsicht bei aufbewahrtem Kaminholz im Freien: Auch hier könnte sich ein Stacheltier versteckt haben.
Weitere Informationen finden Sie in unserem TASSO-TV-Beitrag "Igel gefunden, was nun?"
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Schwangerschaft und Katzenhaltung
TASSO e.V. klärt auf: Katzen müssen nicht ins Tierheim
Werdende Eltern und Katzenhalter stehen im Laufe der Schwangerschaft immer wieder vor der Frage, was mit ihrer Katze passieren soll: Schließlich müsse man überlegen, wohin das Tier, das die werdende Mutter eventuell mit Toxoplasmose infizieren könnte, umziehen könne. Es wird unterstellt, dass der Kontakt zum Schmusetiger prinzipiell eine Lebensbedrohung für das Ungeborene darstelle. „Leider werden aufgrund von Vorurteilen viele Katzen ins Tierheim abgegeben, wenn sich ein Baby ankündigt. Tierheime sind oft überfüllt. Allein auf shelta, dem Online-Tierheim der Tierschutzorganisation TASSO e.V., warten regelmäßig etwa 1.000 Katzen auf ein neues Zuhause“, erklärt shelta-Leiterin Heike Engelhart.
TASSO e.V. erklärt, was zu beachten ist, damit keine Katze ihr Zuhause verlassen muss.
Nicht vom Katzenklo geht die größte Gefahr aus
Als Hauptargument für einen Auszug der Katze wird meist die Gefahr der Ansteckungsgefahr mit der Infektionskrankheit Toxoplasmose genannt. Studien belegen, dass die Hauptquelle des Erregers jedoch rohes beziehungsweise nicht durchgegartes Fleisch, wie Tartar, Steaks, Salami und Mettwurst ist. Auf den Verzehr hiervon sollten Schwangere unbedingt verzichten. Untersuchungen zufolge ist etwa jede dritte Frau im Laufe ihres Lebens mit Toxoplasmose infiziert gewesen. Das Gute an der Sache: Hat die Frau einmal eine Infektion durchgestanden, bildet sie Antikörper und ist in der Regel vor weiteren Ansteckungen geschützt.
Prinzipiell sind schwangere Katzenhalterinnen gut beraten, wenn sie sich auf Toxoplasmose-Antikörper hin testen lassen. Zwar gehört dieser Bluttest nicht zur routinemäßigen Muttervorsorge, kann jedoch schnell klären, ob die Frau immun ist und somit kein Anlass zur besonderen Sorge besteht. Hat die Schwangere keine Antikörper im Blut, kann sie den Test in regelmäßigen Abständen wiederholen, um eine mögliche Infektion zeitnah zu erkennen und behandeln zu können. In jedem Fall gilt: Besprechen Sie das Thema ausführlich mit Ihrem Gynäkologen.
Hygiene im Umgang mit Katzen ist das A und O
Das Ansteckungsrisiko über den Kontakt zu Katzen ist weitaus geringer als durch den Kontakt und Verzehr mit Rohfleischprodukten. Dennoch müssen Katzenhalter wissen, dass Toxoplasmose-Erreger sich auch im Katzenkot befinden können. Hauptsächlich betroffen sind hiervon Freigänger, die den Parasiten beispielsweise über der Verzehr erlegter Mäuse zu sich nehmen und wieder ausscheiden. Wohnungskatzen sind wahrscheinlich keine Träger der Toxoplasmose, sofern sie nicht mit rohem Fleisch gefüttert werden.
TASSO-Tipps für schwangere Katzenhalterinnen
Katzen müssen ihr Zuhause nicht verlassen, wenn sich Nachwuchs ankündigt. Wenn folgende Regeln beachtet werden, besteht in der Regel keine Gefahr der Infektion, selbst wenn das eigene Tier Träger der Toxoplasmose ist:
Der Tierarzt kann Katzen auf Toxoplasmose-Antikörper hin testen. Fällt der Test positiv aus, sollte durch eine Kotuntersuchung abgeklärt werden, ob die Katze Toxoplasmen ausscheidet. Auf jeden Fall ist besondere Vorsicht im Umgang mit dieser Katze geboten.
Nach jedem Kontakt mit der Katze sollten sich Schwangere gründlich die Hände waschen.
Schwangere sollten das Säubern der Katzentoilette jemand anderem überlassen. Steht niemand zur Verfügung, tragen sie grundsätzlich Einmalhandschuhe, die sie nach jedem Gebrauch wegwerfen. Anschließend gilt dennoch: Hände waschen.
Schwangere verzichten bei der Katzennahrung idealerweise auf rohes Fleisch.
Werdende Mütter vermeiden den Kontakt zu unbekannten oder kranken Katzen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch Instituts und in der Studie des Labor Enders.
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TASSO e.V. warnt:
Achtung Giftköder!
Erschreckend, aber leider wahr: Auch in diesem Jahr häufen sich bereits wieder die Giftköderwarnungen und Berichte über vergiftete Hunde.
Giftköder sind mit Gift oder scharfkantigen Gegenständen versehene Wurststückchen oder Hundeleckerlis. Hundehasser legen sie an durch Hunde gut frequentierten Orten aus: in Parks und Hundefreilaufflächen, hinter Büschen und Hecken sowie im hohen Gras.
Seien Sie aufmerksam
Besteht der Verdacht, dass Ihr Hund einen Giftköder aufgenommen hat, müssen Sie schnell handeln. Obwohl die unterschiedlichen Giftstoffe auf verschiedene Arten wirken, verursachen die meisten Köder schon binnen kürzester Zeit erste Vergiftungsanzeichen.„Häufiges und oft erstes Symptom von Vergiftungen ist Erbrechen. Weitere Symptome einer Vergiftung können unter anderem ein übermäßiges Hecheln sowie eine vermehrte Produktion von weißem Speichel, blasse Schleimhäute, veränderte Pupillen sowie eine allgemeine Teilnahmslosigkeit sein“, erklärt TASSO-Tierärztin Frau Dr. Anette Fach.
Bei Rattengift können die ersten Symptome, wie beispielsweise Müdigkeit, Erbrechen, blutiger Durchfall oder auch eine herabgesetzte Körpertemperatur, auch erst nach einigen Tagen erscheinen. Zudem treten zwei bis drei Tage nach der Aufnahme von Rattengift Blutungen auf Schleimhäuten und aus den Körperöffnungen auf. Der Hund verstirbt meist innerhalb von drei bis fünf Tagen an Organversagen. Auch das Insektenbekämpfungsmittel Schneckenkorn wird zum Präparieren von Giftködern genutzt. Aufgrund seines süßlichen Geschmacks wird es von Hunden, aber auch von Katzen gern gefressen. Darüber hinaus nutzen Hundehasser auch die tödliche Wirkung von überdosierten Sedativa für ihre Zwecke: Hat Ihr Hund einen mit Beruhigungsmitteln gespickten Köder geschluckt, kommen die ersten Anzeichen binnen kürzester Zeit. Er beginnt zu torkeln oder verliert das Bewusstsein. Jedoch nicht nur Giftstoffe kommen zum Einsatz. Ebenso können Köder zum Beispiel mit Nägeln oder Rasierklingen gespickt sein.
Bemerken Sie, dass Ihr Hund an etwas intensiv schnuppert oder bereits an etwas leckt, sollten sie sofort reagieren und das Verhalten unterbinden. Vorsicht ist immer geboten, denn viele Gifte wirken bereits dann, wenn sie nur eingeatmet werden oder das Tier lediglich daran leckt.
Beugen Sie vor
Verlieren Sie Ihren Hund draußen nicht aus den Augen. Eine vertrauensvolle Bindung und ein guter Grundgehorsam bilden eine solide Basis, um den Hund im Zweifelsfall schnell abrufen zu können. Im Idealfall können Sie durch gezieltes Training Ihrem Hund beibringen, nichts vom Boden aufzunehmen. Holen Sie sich Rat bei einem Hundetrainer. Hilfreich ist es auch, den Hund beim Spaziergang ausreichend zu beschäftigen, damit er sich nicht selbst auf die Suche nach interessanten Dingen begibt. Von einer Fütterung des Tieres vor einem Spaziergang ist abzuraten, denn übermäßige Bewegung nach einer Mahlzeit zählt zu den möglichen Risikofaktoren, die eine Magendrehung verursachen. Zudem wird auch ein satter Hund ein gefundenes Leckerli nicht verschmähen.
Haben Sie einen Giftköder gefunden, zeigen Sie den Fund unbedingt bei der Polizei an, denn nur mit Erstattung einer Anzeige kann diese gegen die Täter ermitteln.
Verhindern Sie Unmut
In Hundekot zu treten ist selbst für den größten Tierfreund nicht angenehm. Das rechtfertigt natürlich noch lange nicht, Hunde zu vergiften. Jedoch gibt es extremen Hundehassern Anlass für ihre Giftköder-Anschläge. Wir von TASSO wünschen uns, aber auch allen Hundehaltern und allen, die kein Tier haben, einen rücksichtsvollen Umgang miteinander. Dazu gehört auch, dass Hundekot vom Halter aufgesammelt und in Abfallbehälter entsorgt wird.
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Wenn die Blutsauger kommen – Frühlingszeit ist Zeckenzeit |
Was wir im Winter ungestört genießen können, wird im Frühjahr regelmäßig zum Hürdenlauf: ein Spaziergang durch Wald und Flur. Ob der Hund über die Wiese tobt oder die
Freigängerkatze nach ihrem Rundgang nach Haus kommt: Die Tiere sollten zeitnah nach Zecken abgesucht werden. Denn steigen die Temperaturen regelmäßig auf etwa 7 Grad, erwachen die
Parasiten aus ihrer Winterruhe. |
Presse-Mitteilung............................................... |
Den Jahreswechsel tiergerecht gestalten |
An Silvester gehen jedes Jahr Millionenbeträge in die Luft. Was für den Menschen ein aufregendes Erlebnis ist, ist für unsere vierbeinigen Mitbewohner oft der reinste Stress.
Tiere haben ein weitaus besseres Gehör als wir Menschen und reagieren wesentlich empfindlicher auf Lautstärke. Was für den Menschen also längst noch keine Lärmbelästigung
darstellt, wird für das Tier schnell zur Qual. Das zeigt auch die Geschichte von Mischlingshund Packo aus Köhn.
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Presse-Mitteilung...................................................
Wie Sie Igeln über den Winter helfen können
Drei Viertel aller Igelbabys kommen in den Monaten August und September zur Welt. Im Herbst sind daher sehr viele kleine Igel unterwegs, um sich für den bevorstehenden Winter ein ausreichendes Fettpolster anzufressen.
„Igel brauchen mindestens 500 Gramm Körpergewicht, um den Winter sicher überstehen zu können“, erklärt Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO e.V. „Solange die Temperaturen deutlich über dem Gefrierpunkt liegen, haben die jungen Stacheltiere im Freien noch Gelegenheit, an Gewicht zuzulegen.“
Wenn die Nahrungstiere der Igel seltener werden und Sie einen Igel im Garten haben, können Sie zufüttern. „Für die Fütterung von Igeln gibt es im Fachhandel spezielles Igelfutter. Alternativen sind Katzenfeuchtfutter mit Haferflocken vermischt oder ungewürztes gegartes Rührei und Hackfleisch. Zum Trinken bieten Sie frisches Wasser an, aber keine Milch, die vertragen Igel nicht“, empfiehlt Dr. Anette Fach.
Wichtig: Nicht gleich jedes Igelkind anfassen und mitnehmen, sondern die Tiere erst einmal eine Zeit lang beobachten, um herauszufinden, ob sie wirklich menschliche Hilfe brauchen. Ausschließlich hilfsbedürftige Igel dürfen mitgenommen, gesund gepflegt, sachgemäß aufgezogen und im Frühjahr wieder ausgewildert werden. Hierfür sollte sich der Finder Hilfe holen, indem er eine Igelstation (beispielsweise unterwww.pro-igel.de), ein Tierheim oder einen Tierarzt kontaktiert. Macht das Stacheltier einen eher kläglichen Eindruck, rollt sich beim Kontakt nicht sofort zusammen, ist auffallend dünn und apathisch oder verletzt, dann ist menschliche Hilfe nötig. „Bitte nehmen Sie einen Igel aber nur dann für die Überwinterung bei sich zu Hause auf, wenn Sie auch ausreichend Sachkenntnis haben“, warnt Dr. Anette Fach.
Müsse das Tier mit menschlicher Hilfe über den Winter gebracht werden, eignet sich eine möglichst zwei Quadratmeter große, ausbruchsichere Unterbringung, ausgelegt mit Zeitungspapier und einem Schlafhaus. „Igel sind Einzelgänger, Sie können die Tiere also problemlos allein überwintern lassen“, weiß die Tierärztin.
TASSO-Tipp: Helfen Sie Igeln generell beim Überwintern, indem Sie Ihren Garten igelfreundlich gestalten: Trockenes Laub oder Reisig auf einem Haufen gesammelt bietet Igeln ebenso ein sicheres Zuhause für den Winter wie ein offener Komposthaufen. Auf den Einsatz von Laubsaugern sollte generell verzichtet werden, da sie neben dem Laub auch die Beutetiere der Igel aufsaugen.
In eigener Sache: Es sind noch Plätze frei
TASSO e.V. lädt in Zusammenarbeit mit ausgewählten Experten zu einer Seminarreihe ein:
„Tier und Recht“, am 15. November
„Aktuelle Entwicklungen im Tierschutzrecht 2014“, am 19. November
„Professionelles Schnüffeln - Trailen mit Hunden“, am 27. November
„Auslandstierschutz in der Praxis“, 24. November und 11. Dezember
Näheres und Anmeldung unter www.tasso.net/Veranstaltungskalender
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Mama, bitte kauf mir ein Meerschweinchen! |
Sie sind klein, kuschelig, blicken durch glänzende Knopfaugen und sind so manches Mal der große Wunsch kleiner Kinder: Meerschweinchen. Gerne werden sie als „anspruchslose
Einstiegstiere“, wie auch Hamster, Mäuse und Kaninchen, verkauft. |
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BreakingNews................................................... |
Tierschutzorganisation TASSO e.V. begrüßt Beschluss |
Sulzbach, 15. September 2014 – Rund zwei Millionen Streunerkatzen leben schätzungsweise in Deutschland. Jeglicher Witterung ausgesetzt, leiden sie an Hunger und Krankheiten. Verschärft wird das Problem durch unkastrierte Hauskatzen mit Freigang, die sich unkontrolliert mit freilebenden Katzen vermehren und somit das Leid der Tiere vergrößern. Das Tierschutzgesetz ermächtigt in §13 b die Landesregierungen, den unkontrollierten Freilauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken oder zu verbieten, soweit dies zur Vermeidung erheblicher Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den in dem jeweiligen Gebiet lebenden Katzen erforderlich ist. Durch Rechtsverordnung können die Landesregierungen diese Ermächtigung auf die Städte und Gemeinden des Landes übertragen. „Mit dem Kabinettsbeschluss am Freitag hat die Hessische Landesregierung den Städten und Gemeinden die erforderliche rechtliche Grundlage geschaffen, kommunale Katzenkastrationsverordnungen für freilaufende Katzen zu erlassen“,freut sich Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO e.V. „Wir fordern nun die hessischen Kommunen auf, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, um das Katzenelend in Hessen einzudämmen.“ „Aus unserer Sicht sind gesetzliche Regelungen zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Hauskatzen mit Freigang die einzige, alternativlose und wirkungsvolle Maßnahme, um die unkontrollierte Vermehrung der Streunerkatzen und das daraus resultierende Katzenelend tierschutzgerecht und nachhaltig zu bekämpfen“, erklärt Ruckelshaus weiter. „Nach Baden-Württemberg hat Hessen die Verantwortung für seine Katzen übernommen und den Tierschutz im Land gestärkt. Jetzt müssen die anderen Bundesländer diesem Beispiel folgen und die Ermächtigungsgrundlage des § 13 b Tierschutzgesetz entsprechend wahrnehmen.“ |
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BreakingNews.................................................... |
Tiere sind kein Abfall – Tierschutzorganisation TASSO e.V. begrüßt hessisches Verbot der Kükentötung |
Nachdem die nordrhein-westfälische Landesregierung bereits im vergangenen Jahr die Tötung männlicher Eintagsküken von Legehennenrassen untersagt hat, wird diese tierschutzwidrige Praxis nun auch in Hessen verboten. Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. begrüßt dieses Verbot ausdrücklich, da das Töten der Küken keinen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes darstellt, aber dennoch jahrelang von Politik und Justiz geduldet wurde. „Rund 40 Millionen männliche Eintagsküken aus der Legehennen-Zucht werden jedes Jahr bundesweit nach dem Schlüpfen aussortiert und zerschreddert oder vergast, nur weil sie das falsche Geschlecht haben, und anschließend als Abfall entsorgt“, erklärt Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO. „Der Grund hierfür ist, dass die Zucht von Legehennen einzig und allein auf eine hohe Legeleistung ausgerichtet ist. Da die männlichen Küken keine Eier legen und zu wenig Fleisch ansetzen, sind sie für die Agrarindustrie wertlos.“ „Ministerin Hinz hat hier ein klares Zeichen für den Tierschutz gesetzt, denn Tiere sind kein Abfall, sondern fühlende Lebewesen. Das Töten von Tieren aus reinen Profitgründen ist nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar und ethisch verwerflich“, sagt Mike Ruckelshaus. „Wir freuen uns, dass die grausame Praxis der Kükentötung in Hessen bald ein Ende hat, zumal Alternativen existieren wie beispielsweise die Geschlechtsbestimmung im bebrüteten Hühnerei, die so gut wie anwendungsreif ist, oder das sogenannte Zweinutzungshuhn.“ |
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Ist Ihre Wohnung katzensicher? |
Draußen wie auch in den eigenen vier Wänden lauern viele Gefahren für unsere Katzen. So kann besonders jungen und unerfahrenen Stubentigern ihre Neugier zum Verhängnis werden. Aber auch bei älteren Tieren ist immer noch Vorsicht im Haushalt geboten.
Ungesicherte Fenster und offene Türen
Pflanzen und Gräser Wichtig: Immer wieder hören wir das Argument „Es ist noch nie was passiert“. Bitte bedenken Sie: Es geht immer nur so lange gut, bis es mal schief geht. |
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Presse-Mitteilung
Weltkatzentag:
TASSO e.V. fordert weitreichenden Schutz für Katzen
Hattersheim, 7. August 2014 – Den Katzen rund um den Erdball ist am 8. August ein eigener Tag gewidmet: der Weltkatzentag. TASSO e.V. macht zu diesem Anlass auch auf das Elend der vielen Streunerkatzen, die in Deutschland leben, aufmerksam. Und auch den Tieren, die jedes Jahr durch Jäger abgeschossen oder durch Tierversuche zu Tode kommen, gilt das Augenmerk.
In Deutschland ist die Katze das Haustier Nr. 1. Allein bei TASSO, dem größten Haustierzentralregister Europas, waren 2013 rund drei Millionen Stubentiger registriert. Sie heißen Kaya oder Luna, und es geht ihnen gut, denn sie haben einen warmen und sicheren Platz zum Schlafen und werden von Frauchen oder Herrchen täglich versorgt. Wenn sie kastriert und gekennzeichnet sind, egal ob Wohnungskatze oder Freigänger, stehen im Verlustfall die Chancen durch die Registrierung gut, wieder nach Hause zu kommen, wenn sie es aus eigener Kraft nicht schaffen.
Die Sorgenkinder von TASSO tragen einen ganz anderen Namen: Schätzungsweise rund zwei Millionen Streunerkatzen leben auf deutschen Straßen, immer auf der Suche nach Futter, um den nächsten Tag zu überleben. Sie sind ausgemergelt, schwach und krank. Viele gehen qualvoll zu Grunde, verhungern oder erfrieren. Verschärft wird das Problem durch unkastrierte Hauskatzen mit Freigang. „Viele Halter lassen ihre Katze nicht kastrieren“, erklärt Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO, das Problem. „Schnell haben sie sich mit den Streunerkatzen gepaart und sorgen dadurch für eine unkontrollierte Vermehrung und weiteres Katzenleid. Die einzige nachhaltige und tierschutzkonforme Methode, dagegen anzukommen, ist die Kastration.“
Das von TASSO gemeinsam mit dem Bund gegen Missbrauch der Tiere und VIER PFOTEN gegründete Bündnis „Pro Katze“ setzt sich seit Jahren für eine bundesweite gesetzliche Regelung zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Hauskatzen mit Freigang ein. Hierzu hat das Bündnis aktuell die für Tierschutz zuständigen Landesministerien aufgefordert, zum Schutz der Katzen die Ermächtigungsgrundlage nach § 13b Tierschutzgesetz wahrzunehmen und durch Rechtsverordnung auf die Städte und Gemeinden zu übertragen. Die Kommunen erhalten so die Möglichkeit, durch Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsgebote für Hauskatzen mit Freigang das Leid der Streunerkatzen einzudämmen.
Grundsätzlich sollten alle Katzen, die ein Zuhause haben, gechippt oder tätowiert und bei TASSO registriert sein. „Katzen laufen zehnmal häufiger weg als Hunde“, weiß Philip McCreight, Leiter von TASSO, aus Erfahrung. „Es reicht also leider nicht aus, nur die Hauskatzen mit Freigang zu kastrieren, sondern auch die Wohnungskatzen.“ Kennzeichnung und Registrierung helfen dabei, dass eine Katze nicht zur Streunerkatze wird, weil sie den Weg nach Hause nicht mehr findet. Die Zahlen belegen es: Vier von fünf Katzen können im Verlustfall ihrem Besitzer nicht mehr zugeordnet werden, weil sie nicht registriert sind.
Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Gefahren für Katzen. Beispielsweise werden pro Jahr Zehntausende von ihnen von Jägern erschossen. „Katzen dürfen je nach Bundesland und Jahreszeit außerhalb einer willkürlich festgelegten Schutzzone von 200 beziehungsweise 300 Metern bis zur nächsten Ansiedlung erschossen werden“, erläutert Mike Ruckelshaus. Mit der Aussage: „Hinsichtlich des Stellenwertes, den Haustiere für ihre Besitzer einnehmen, hat sich aber in den vergangenen Jahren ein gesellschaftlicher Wandel vollzogen, der sich auch in der Jagdgesetzgebung niederschlagen muss.“ fordert er ein ausnahmsloses Verbot des Haustierabschusses. Und auch bei Tierversuchen kommen jährlich unzählige Katzen zu Tode. 2012 wurden laut Tierversuchsstatistik 863 Katzen in Deutschland für Tierversuche verbraucht, Tendenz steigend. Mike Ruckelshaus zeigt sich verständnislos: „Es gibt ausreichend alternative Methoden, mit denen man die grausamen Versuche an Tieren ersetzen könnte.“
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Presse-Mitteilung
Katze Peggy dank TASSO nach 10 Jahren wieder Zuhause
Dieburg, 14. Juli 2014 - Zehn Jahre nach ihrem spurlosen Verschwinden konnte die Katzendame Peggy an ihre Besitzerin zurück vermittelt werden. Möglich machte dies die Mikrochip-Kennzeichnung und Registrierung von Peggy beim Haustierregister TASSO e.V.
Die heute 12 Jahre alte Langhaarkatze Peggy war im Frühjahr 2004 von einem ihrer Freigänge nicht mehr zurückgekommen. Ihre Halterin Petra Roth aus dem hessischen Dieburg informierte daraufhin TASSO und die Nachbarn, doch die Suche blieb erfolglos. Erst am 17. Juni 2014 - 10 Jahre später - das erste Lebenszeichen von Peggy: „Eine TASSO-Mitarbeiterin rief bei mir an und sagte, dass meine Katze gefunden worden sei. Ich habe das zunächst für ein Missverständnis gehalten“, erinnert sich Petra Roth an den Anruf. „Nach so langer Zeit habe ich nicht an ein Wiedersehen mit Peggy geglaubt - aber als aufgrund der Kennzeichnung und Registrierung klar war, dass es sich wirklich um Peggy handelt, war ich außer mir vor Freude.“
Spaziergänger hatten die Samtpfote kurze Zeit zuvor in einem Waldstück in der Nähe von Amorbach - 60 Kilometer von Peggys Zuhause entfernt - gefunden. Da sie einen verwahrlosten Eindruck machte, brachten die Finder sie zur Tierhilfe Miltenberg. Mitarbeiter der Tierhilfe lasen mithilfe eines Lesegerätes die Nummer des Mikrochips in Peggys Hals aus, und über TASSO konnten die Kontaktdaten von Petra Roth ausfindig gemacht werden.
„Es grenzt für mich fast an ein Wunder, dass ich unsere Peggy nach so langer Zeit wieder in ihr altes Zuhause zurückholen konnte“, beschreibt Petra Roth ihre Gefühle. „Als ich in Miltenberg eintraf, ist sie auch gleich auf die Transportbox gesprungen und hat unaufhörlich gemaunzt, als wollte sie sagen: Da bist du ja endlich – nimm mich mit!“
Abgesehen von einem etwas verfilzten Fell und einer kleinen Verletzung am Auge geht es Peggy gut. „Was genau an jenem Frühlingstag vor 10 Jahren passiert ist, ob sie von jemandem mitgenommen wurde oder sich verlaufen hat, werde ich leider nie erfahren“, bedauert Petra Roth. „Fest steht aber, dass ich meine Samtpfote ohne die Registrierung bei TASSO nie zurückbekommen hätte.“
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TASSO e.V. informiert:
Urlaub ohne Tier muss gut vorbereitet sein
Die Ferienzeit stellt viele Haustierbesitzer vor die Entscheidung, wer sich um ihr Tier während ihres Urlaubs kümmert, oder ob sie es mit den Urlaub nehmen. Doch nicht überall sind Tiere so ohne weiteres willkommen.
Knapp 60 Prozent der Deutschen ab 14 Jahren machten 2013 im Ausland Urlaub (Quelle: statista.com). Der Trend setzt sich auch in diesem Jahr fort. In vielen Fällen ist die Einreise der Haustiere aus dem Ausland aber nur unter bestimmten Aspekten erlaubt oder mit hohen Auflagen verbunden. In jedem Fall benötigen die Tierhalter für Hund und Katze beim Grenzübertritt einen blauen EU-Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung dokumentiert und müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Darüber hinaus gelten in einigen europäischen Ländern Einreiseverbote für bestimmte Hunderassen.
Wer sein Tier nicht mit in den Urlaub nehmen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, für die Urlaubszeit eine Betreuung für sein Tier zu organisieren. TASSO empfiehlt, das Tier am besten in die Hände von Menschen zugeben, die es bereits kennt.
Folgendes sollten Sie beachten:
Am besten ist es, das Tier in seiner vertrauten Umgebung zu belassen.
Sollte das nicht möglich sein, sollten Sie so viel Vertrautes wie möglich, beispielsweise Spielzeug, Decken, Kissen, Körbchen, mit zur Betreuung nehmen.
Geben Sie das Tier bereits einen Tag vorher ab. So vermeiden Sie Stress bei Tier und Halter während Ihrer Abreise.
Denken Sie in jedem Fall daran, dass Ihr Tier gechippt und bei TASSO registriert sein sollte. Im Falle des Entlaufens hat Ihre „Urlaubsvertretung“ so die besten Chancen, Ihren Vierbeiner wiederzufinden.
Haltern, die keinen Tiersitter organisieren können, stehen Tierpensionen für die Urlaubszeit zur Verfügung. Bei der Auswahl gilt es genau zu prüfen, ob die Einrichtung die richtige für das eigene Tier ist.
Folgendes können Sie tun:
Fragen Sie andere Tierbesitzer, Ihren Tierarzt oder Ihren örtlichen Tierschutzverein, ob er/sie eine Einrichtung empfehlen kann.
Wenn Sie sich ohne Empfehlung um eine Tierpension bemüht haben, fragen sie bei Ihrem Tierarzt, ob aus seiner Sicht etwas gegen die Abgabe Ihres Tiers in diesem Hause gibt.
Besuchen Sie die Tierpension im Vorfeld vor Ort. Achten Sie darauf, wie die Tiere dort leben. Haben Sie genügend Auslauf? Gibt es Zugang zu Freiflächen?
Lassen Sie sich den Sachkundenachweis (nach §11 TierSchG) der Tierpension zeigen. Er ist Pflicht und gibt über die Seriosität des Hauses Auskunft.
Vor allem in der Urlaubszeit passiert es vermehrt, dass Tiere von ihren Haltern ausgesetzt werden, weil diese sich nicht rechtzeitig um eine Urlaubsbetreuung gekümmert haben. „Nach §3 Ziffer 3 TierSchG ist es verboten, ein Tier auszusetzen“, erklärt Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO. „Das Aussetzen von Tieren stellt keineswegs ein Kavaliersdelikt dar, sondern ist eine Ordnungswidrigkeit, die nach dem Tierschutzgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet wird.“
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Presse-Mitteilung
Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. rät:
Bei Befreiung von Hunden aus aufgeheizten Autos Zeugen und Polizei hinzuziehen
Wer einen Hund in einem geparkten Auto sieht und eine Notsituation für das Tier erkennt, darf eingreifen. TASSO erklärt, welche Voraussetzungen geschaffen sein müssen und worauf besonders zu achten ist.
Hattersheim, 03.07.2014 – In jedem Jahr gibt es viele warme Tage, die Hund und Frauchen oder Herrchen gleichermaßen genießen. Frühlingshafte 20 Grad reichen aber bereits aus, um das Innere eines Wagens binnen Minuten auf extrem hohe Temperaturen aufzuheizen. Für jeden Menschen sind diese Gradzahlen selbst im Schatten viel zu viel – erst recht für einen Hund. Dennoch lassen viele ihr Tier im Auto zurück. Bereits der kurze Gang zum Bäcker oder in die Apotheke kann für den im Auto geparkten Hund zur Lebensgefahr werden.
„Feuerwehr und Polizei dürfen in solchen Situationen in jedem Fall eingreifen“, erklärt Philip McCreight, Leiter von TASSO. „Auch verantwortungsbewusste Mitmenschen sind ausdrücklich aufgefordert, dabei zu helfen, das Leben des Tieres zu retten.“
Folgendes sollten Sie dabei beachten:
Rufen Sie die Polizei oder die Feuerwehr.
Notieren Sie sich alle wichtigen Daten: Datum, Ort, Uhrzeit, Automarke, Farbe und Kennzeichen des Wagens.
Dokumentieren Sie den Vorfall, wenn Sie können, mit Fotos.
Suchen Sie Zeugen, die die Geschehnisse bestätigen können, und notieren Sie sich deren Telefonnummer und Anschrift.
Erstatten Sie zur Sicherheit Strafanzeige wegen Tierquälerei.
Wenn die Situation so eilig ist, dass nicht länger auf das Eintreffen der Polizei oder Feuerwehr gewartet werden kann, darf man den Hund selbst befreien. Dabei gilt es jedoch, äußerste Vorsicht vor allem bei der Beschädigung des Fahrzeugs walten zu lassen. Denn: Bei der Befreiung des Tieres wird unumgänglich fremdes Eigentum beschädigt. Darum ist es ratsam, dem Wagen so wenig Schaden wie möglich zuzufügen und dabei weder Front- noch Heckscheibe, sondern besser ein Seitenfenster einzuschlagen. Rechnen Sie jedoch damit, dass es dazu kommen kann, dass seitens des Fahrzeughalters Strafanzeige erhoben wird. Kommt es dazu, können sich Betroffene auf den rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB berufen. Umso wichtiger ist es, Zeugen für den Vorfall zu haben und die Polizei zu verständigen. Telefonnummer und Anschrift der Zeugen sind wichtig. Der notwendige Polizeieinsatz jedenfalls geht nicht zu Ihren Lasten: Die entstandenen Kosten hat nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (AZ 12 A 10619/05) der Hundebesitzer zu tragen.
Plakate und Infokarten zur Aufklärung
Für alle, die mitmachen wollen, über solch leichtfertiges Verhalten aufzuklären, stellt TASSO Plakate und Infokarten bereit, die Tierfreunde beispielsweise auf Parkplätzen an Supermärkten, Zoos oder Vergnügungsparks verteilen können. Das Material ist kostenlos und kann auf der TASSO-Website unter www.tasso.net/Hund-im-Backofen angefordert werden.
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Presse-Mitteilung |
Mit dem Hund in den Urlaub: Darauf sollten Sie achten |
Vor dem Start in den wohlverdienten Sommerurlaub gibt es immer genug zu planen und zu organisieren. Wer mit seinem Hund verreisen will, muss auch dessen Wohlergehen während der Fahrt und am Urlaubsort ganz besonders im Auge haben. Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. gibt Tipps für eine unbeschwerte Reise:
„Ganz wichtig ist die Registrierung des Hundes in unserer Datenbank“,betont Philip McCreight, Leiter von TASSO. Sollte das Tier während der Autofahrt oder am Urlaubsort
weglaufen, lässt es sich über die registrierten Angaben schneller wiederfinden und exakt dem Besitzer zuordnen. „Sicherster Weg zur Identifizierung ist der vom Tierarzt
unter die Haut des Vierbeiners eingesetzte Transponder mit eindeutiger Kennung“, so McCreight weiter. „Beispielsweise der Minitransponder, der nur etwa so groß
ist wie ein Reiskorn.“ Die mit einem speziellen Scanner ausgelesenen Daten könne ein Tierheim oder Tierarzt an TASSO durchgeben, der Verein würde dann sofort den Besitzer per
Handy über den Fund informieren. „Dieser Service ist für alle Beteiligten vollkommen kostenlos“, betont er.
Fürs Gepäck:
Für die Reiseapotheke:
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Todesfalle Auto – Unterschätzte Gefahr bei Sonne und Hitze |
Wir Menschen freuen uns in jedem Jahr, wenn der Sommer Einzug hält. Endlich können wir die Jacke in den Schrank hängen und die Badesachen hervorkramen. Doch sommerliche
Temperaturen sind nicht für jeden ein Vergnügen. |
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TASSO-Tipp: Tierarztbesuch ohne Stress |
Hattersheim, 08.05.2014 – Vielen Tierhalten wird schon bei dem Gedanken an den nächsten Tierarztbesuch Angst und Bange. Die Katze ist beim Anblick der Transportbox plötzlich auf Nimmerwiedersehen verschwunden, und der Hund verkriecht sich in der Praxis am liebsten unter dem nächstbesten Tisch. Die für TASSO tätige Tierärztin Dr. Anette Fach gibt Tipps, wie Tierhalter ihrem tierischen Begleiter die Angst nehmen können, damit der Tierarztbesuch nicht in einem Nervenkrieg endet. „Am wichtigsten ist, dass der Tierhalter selbst ruhig bleibt und so tut, als sei die Situation möglichst normal. Denn negative Stimmungen und die eigene Unruhe übertragen sich vom Menschen direkt auf das Tier“, weiß Dr. Fach.
Besonders bei Katzen beginnt der Stress oftmals schon vor Fahrtantritt. Kleinigkeiten können dabei helfen, die Anspannung von Tier und Halter bereits zuhause zu reduzieren.
„Hundehaltern würde ich ein "Tierarzttraining" empfehlen. Das bedeutet, dass man Zuhause "Tierarzt spielt", also die einfachen Handgriffe am Hund übt, damit dieser damit
grundsätzlich vertraut ist“, rät Dr. Fach.
Generell gilt: Je gelassener und souveräner der Halter selbst ist, desto ruhiger ist auch sein Tier. |
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Tier entlaufen und was nun? |
Hattersheim, 15.05.2014 – Über 7 Millionen Haustiere sind bereits mit ihrer Chip- oder Tätowierungsnummer bei TASSO registriert und somit im Verlustfall geschützt. Alle anderen vermissten Tiere können im Ernstfall nur sehr schwer oder gar nicht an die Besitzer zurückvermittelt werden. Leider tritt der Fall der Fälle schneller ein als man denkt: Ein gekipptes Fenster, ein lautes Geräusch oder eine offene Tür, und plötzlich ist der geliebte Vierbeiner verschwunden. Mindestens 300.000 Tiere werden jährlich in Deutschland vermisst. Dennoch wissen viele Tierhalter nicht, wie sie sich in einem solchen Moment am besten verhalten sollten. „Zuerst einmal ist es wichtig, Ruhe zu bewahren – auch wenn dies in solch einer Situation sehr schwer fällt“, rät Philip McCreight, Leiter von TASSO. „Tierhalter sollten auf die über 30-jährige Erfahrung von TASSO bei der Rückvermittlung vertrauen und sich von unseren Mitarbeitern an der Notrufzentrale leiten lassen.“
Das sind im Verlustfall die wichtigsten Schritte für Tierhalter:
Online-Registrierung:
Schutz vor Abzocke mit vermissten Tieren: |
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TASSO-Tipp: Verletztes Haustier gefunden – Das sollten Sie beachten
Wenn ein verletztes Fundtier nachts vom Finder zum Tierarzt zur Notfallversorgung gebracht wird, kommt es oftmals zu Diskussionen um die anfallenden Behandlungskosten. Denn generell gilt: Die rechtzeitige Meldung entscheidet darüber, wer die Kosten trägt.
Prinzipiell sind die Behörden für die Versorgung, Unterbringung und die notwendige tierärztliche Behandlung von Fundtieren zuständig. In der tagtäglichen Praxis für Tierärzte ergibt sich jedoch häufig das Problem, dass die Behörden eine Übernahme ablehnen, wenn nicht vor der medizinischen Versorgung eine Fundmeldung durch den Finder erfolgte. Diese Situation bringt die Tierärzte in eine Zwickmühle. Entweder ziehen sie den Finder für die Kostenübernahme heran, der sich bei Auffinden des Halters diese dann von ihm erstatten lassen müsste. Die Alternative ist, dass sie die Behandlung kostenlos durchführen. Beide Möglichkeiten stellen im Ergebnis keine gerechte Lösung dar.
Das Gesetz sieht vor, dass der Finder vor dem Gang zum Tierarzt die zuständige Behörde, also das Ordnungsamt oder nachts die Polizei, über den Fund informiert. Da man aber nie abschätzen kann, wie stark das Tier wirklich verletzt ist, empfiehlt es sich, unverzüglich den Tierarzt aufsuchen und eine andere Person zu bitten, gleichzeitig die notwendige Fundanzeige aufzugeben. Damit hat man die Brücke zwischen gesetzlicher Notwendigkeit und Hilfsmaßnahmen für das Tier geschlagen und bleibt später nicht auf den Behandlungskosten sitzen.
Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichtes in Götting aus dem Jahr 2010 sind die Kommunen dazu verpflichtet, für die Versorgung von Fundtieren aufzukommen. Dies gilt auch dann, wenn sie diese Aufgabe grundsätzlich einem Tierschutzverein übertragen haben. Grundlage dieser Entscheidung war ein Fall aus dem Südharz. Ein Tierarzt hatte die Stadt Bad Sachsa (Kreis Osterode) verklagt, weil diese sich weigerte, für die Behandlungs- und Unterbringungskosten einer verletzten Katze aufzukommen. Da der Finder beim Tierschutzverein niemand erreicht hatte und die örtliche Polizei zu einem anderen Einsatz unterwegs war, brachte er das Tier zum tierärztlichen Notdienst. Der Tierarzt konnte den Katzenhalter nicht ausfindig machen und machte daraufhin die entstandenen Kosten bei der Kommune geltend. Diese lehnte eine Zahlung jedoch rigoros ab. Der Tierarzt zog daraufhin vor Gericht und bekam Recht. Da die Stadt für die Versorgung des Tieres zuständig sei, musste sie dem Tierarzt rund 2000 Euro zahlen.
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Niedlich. Todkrank. Verhaltensgestört. – Welpen sind keine Ware!
TASSO geht mit neuen Aufklärungsflyern und -plakaten
weiter gegen den illegalen Welpenhandel vor
Der Tatort: ein Wochenmarkt irgendwo in Ungarn, Holland oder anderenorts. Alternativ auch ein dunkler Parkplatz in Deutschland. Das Opfer: nur wenige Wochen alt, oftmals krank. Ein Häufchen Elend, meist ohne gültige Papiere und nötige Impfungen. Die Täter: skrupellose Hundevermehrer, denen es nur um das schnelle Geschäft geht.
Der Handel mit wehrlosen, viel zu früh von der Mutter getrennten Welpen ist ein äußerst lukratives Geschäft für unseriöse Händler und Hundevermehrer in ganz Europa. Auf Bestellung werden Moderassen aller Art und Größe gezielt für den Markt produziert und auf Märkten, dunklen Hinterhöfen und Parkplätzen verramscht. Besonders im Internet werden immer wieder solche „Wühltischwelpen“ angeboten.
Die Hunde sind in der Regel krank und hatten in ihrem kurzen Leben keine Chance auf eine artgerechte Sozialisation. Ob ein Welpe krank oder gesund ist, sieht man ihm auf den ersten Blick leider nicht unbedingt an. Deshalb ist es auch so schwierig, seriöse Anbieter von unseriösen zu unterscheiden. Die Maschen der Welpenproduzenten werden immer dreister. War früher der Preis ein Indikator dafür, dass es sich um ein unseriöses Angebot handelt, so haben die Vermehrer ihre Preise mittlerweile fast auf das Niveau seriöser Züchter angepasst. Auch die Tatsache, dass das Tier gechippt ist, ist kein Garant für ein langes, gesundes Hundeleben.
Deshalb gilt: „Augen auf beim Welpenkauf!“ Man sollte die skrupellosen Machenschaften keinesfalls unterstützen, auch wenn das Mitleid mit den Tieren noch so groß ist. Denn jedem gekauften Welpen folgt ein neuer nach. Vertrauen Sie nur seriösen Tierschutzorganisationen (sowohl im Inland als auch im Ausland), Tierheimen und Züchtern. Vorsicht ist besonders bei Angeboten im Internet geboten.
So können Sie unsere Aktion „Wühltischwelpen – nein danke!“ aktiv unterstützen: Fordern Sie jetzt unsere kostenlosen neuen Aufklärungsflyer und -plakate zum Verteilen an andere Hundefreunde an und informieren Sie möglichst viele Menschen über das grausame Geschäft der Hundehändler: http://www.tasso.net/wuehltischwelpen. Denn nur wenn es gelingt, die Nachfrage nach Hundewelpen aus unseriöser Zucht zu stoppen, haben wir eine Chance, diesen Schwarzmarkt einzudämmen.
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Neues Zuhause für Kater Mika: www.shelta.net macht’s möglich
Online-Tierheim von TASSO bringt Mensch und Tier zusammen
Susanne B. aus Velten hatte – genauso wie ihre Eltern – schon immer Tiere. Vierbeiner aus dem Tierschutz aufzunehmen, denen das Leben kaum eine Chance gibt, ist für sie selbstverständlich. So kam neben der Notfall-Katze Speedy im Jahr 2006 kurz darauf Funny dazu – herzlos ausgesetzt vor einer Mülltonne.
Als auch die Eltern von Susanne sich wieder nach einem tierischen Begleiter sehnten, suchte die Familie im Online-Tierheim shelta nach einer neuen Katze. Ganz bewusst wurde ein betagtes Notfalltier gesucht und der Umkreis auf 300 Kilometer um den Wohnort festgelegt, weil es in der weiteren Umgebung kein Tierheim gibt. "Es war Liebe auf den ersten Blick", erzählt uns Susanne. Der Devon-Rex-Kater Mika ist inzwischen 13 Jahre alt. „Kuscheln ist für ihn das Allerwichtigste“, so die Familie. Mit den anderen Familienkatzen sowie einem Hund in der Nachbarschaft hat er inzwischen intensive Freundschaft geschlossen und genießt sein neues Leben – sogar auf gemeinsamen Reisen mit seinen Menschen – in vollen Zügen. „Ich würde auf jeden Fall wieder ein Tier aus dem Tierschutz nehmen und zuerst auch bei shelta reinschauen“, beteuert Frau B. und wünscht dem Online-Tierheim alles Gute.
Haben auch Sie Ihr Tier über shelta gefunden? Dann freuen wir uns über Ihren Erfahrungsbericht an community@shelta.net
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Probleme mit dem ‚stillen Örtchen‘? - Unsauberkeit bei Katzen
Katzen genießen den Ruf, unglaublich reinliche Tiere zu sein. Sie betreiben vorbildliche Körperpflege, und auch die Benutzung des Katzenklos bringt Miez sich in der Regel problemlos selber bei. Entsprechend überrascht und ratlos sind viele Menschen, wenn die Katze plötzlich Zimmerecke oder Teppich zur Katzentoilette umfunktioniert. Passiert das, gilt es die Nerven zu bewahren und keine voreiligen Schlüsse zu ziehen, weiß die Hamburger Katzenpsychologin Christine Hauschild. Stattdessen müsse man herausfinden, welche Gründe die Katze für ihr Verhalten habe.
Die Ursachen für Unsauberkeit sind vielfältig, und auch wenn nicht viele Menschen darüber sprechen, gehört Unsauberkeit zu den häufigsten Problemverhalten von Katzen. Der erste Weg sollte zum Tierarzt führen, um Harnwegserkrankungen und andere Krankheiten als Ursache auszuschließen bzw. zu behandeln.
Katzenpsychologin Christine Hauschild gibt Tipps: Lesen Sie unter www.tasso.net/Unsauberkeit-bei-Katzen, welche Ursachen es für Unsauberkeit bei der Katze geben kann, und was Sie als Katzenhalter dagegen tun können.
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Zecken: Gefahr für Mensch und Tier
Der diesjährige milde Winter lässt vermuten, dass wir uns dieses Jahr auf mehr Zecken einstellen müssen als üblich. Zecken übertragen die mitunter gefährlichen Krankheiten Borreliose und FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis). Ein einziger Stich kann ausreichen, die Krankheit zu übertragen, wenn die Zecke die Bakterien (Borreliose) oder Viren (FSME) in sich trägt.
Die Gebiete in Deutschland, die vom Robert-Koch-Institut (RKI) jährlich als FSME-Risikogebiete – siehe auch www.rki.de/fsme-karte – klassifiziert werden, nehmen von Jahr zu Jahr zu, und konzentrieren sich eher auf den süddeutschen Raum. Zecken, die Borreliose verursachen, meist ist es hierzulande die Auwaldzecke, sind hingegen in ganz Deutschland zu finden.
Für Hunde und Katzen gibt es über den Tierarzt zu beziehende Mittel wie Halsbänder und Spot on Präparate, sogenannte Repellentien, als Zeckenprophylaxe. Das Mittel sickert dabei ins Unterhautfettgewebe und reichert sich dort an. Beim Stich der Zecke „vergiftet“ sich der Blutsauger und fällt ab. Die Mittel schützen das Tier also nicht vor dem Stich selbst. Ob eine Impfung gegen Borreliose nötig und sinnvoll ist, muss jeder in Absprache mit seinem Tierarzt entscheiden. Menschen können sich übrigens nur gegen FSME impfen lassen, jedoch nicht gegen Borreliose.
Bei der Entfernung von Zecken ist darauf zu achten, dass alle Teile der Zecken entfernt werden, also der Kopf nicht hängen bleibt, um Entzündungen zu vermeiden. Am besten hilft eine spezielle Zeckenzange, die so nah wie möglich an der Hautoberfläche angesetzt wird. Keinesfalls sollte Druck auf den Zeckenkörper ausgeübt werden. Das führt dazu, dass die Zecke ihren Mageninhalt und Speichel und damit, sofern vorhanden, die Erreger in den Körper des Tieres abgibt. Dann wird die Zecke vorsichtig und – so die Empfehlung des RKI – gerade aus der Haut gezogen. Keinesfalls sollte man Öl oder Klebstoff zu Hilfe nehmen.
Grippeähnliche Symptome, Schlappheit, Müdigkeit und Hinken sowie Gelenkschmerzen können ein Hinweis auf eine Infektion sein. Zecken übertragen beim Hund auch die gefürchteten Krankheiten Babesiose (Hundemalaria) und Ehrlichiose.
Mehr zu Borreliose & Co finden Sie auf www.tasso.net/Service/Wissensportal/Medizin
Im Zweifelsfall ist es ratsam, das Tier einem Tierarzt vorzustellen.
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Kater Pauli und das alles entscheidende Suchplakat |
In einer Nacht im November vergangenen Jahres schrak Kater Paulis Frauchen Mareike Müller plötzlich aus dem Schlaf auf. Katzengeschrei hatte sie geweckt. Doch bei einem Blick aus
dem Fenster war nichts Auffälliges zu erkennen. Am nächsten Morgen dann der Schock: Nur einer der beiden Kater der Familie kam nach Hause. „Ich wusste sofort, dass etwas
passiert war", beschreibt Mareike Müller ihre Gefühle. „Schnell alarmierte ich TASSO und ließ Pauli als vermisst melden. In den kommenden Tagen hängte
ich in der näheren Umgebung TASSO-Suchplakate auf, suchte in der Nachbarschaft, fragte bei den zuständigen Behörden nach, sobald ein totes Tier gefunden wurde.
Nichts!" |
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Neu: Aktionsgemeinschaft „Wühltischwelpen - nein danke!“ |
Die 2010 von TASSO ins Leben gerufene Initiative „Wühltischwelpen – nein danke!“ hat in den letzten Jahren nicht nur unter Hundebesitzern sondern auch bei Verbänden und Organisationen regen Zuspruch gefunden. So haben sich neben dem Gründungsmitglied Verband für das Deutsche Hundewesen in den letzten Jahren auch die Tierschutzorganisationen Bund gegen Missbrauch der Tiere, Vier Pfoten, das Hundemagazin Dogs, die Gesellschaft für Tierverhaltensmedizin und –therapie sowie die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz der Initiative angeschlossen. Dank der Partner und der kontinuierlichen Öffentlichkeitsarbeit wurde einerseits Druck auf unseriöse Händler und die Politik ausgeübt, zudem wurden potentielle Welpenkäufer für das Thema sensibilisiert.
Gemeinsam sorgen die Partner der Aktionsgemeinschaft durch Aufklärung und Kampagnen für mehr Transparenz in den mafiaähnlichen, kaum mehr zu durchschauenden Strukturen der Welpenvermehrer und -händler.
Die bisherigen Aktionen werden nun seit 18. Februar 2014 medial durch eine eigene Seite auf facebook flankiert. Innerhalb von nur zehn Tagen hatte die Seite bereits über 15.000 Fans. Unter https://www.facebook.com/wuehltischwelpen.de hat die Diskussion und Unterstützung bereits intensiv begonnen. Unterstützen auch Sie den Kampf gegen die Welpenmafia mit einem Like auf facebook, um die Seite noch bekannter zu machen und potentielle Welpenkäufer über das wichtige Thema des illegalen Welpenhandels zu informieren. Nur durch eine möglichst weite Verbreitung und Aufklärung kann der illegale Welpenmarkt bekämpft werden.
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Nach der Flutkatastrophe: |
Die hochsommerlichen Temperaturen lassen die Schreckensbilder der gerade mal ein paar Tage alten Flutkatastrophe schon beinahe vergessen. Doch für die Opfer der Überschwemmung ist noch lange nicht alles vorbei. Die Aufräumarbeiten sind in vollem Gang. Viele Tierheime stehen vor dem Nichts, weil Gebäude und Zwinger einfach von der Flut weggespült wurden. Etliche Tiere sind notdürftig untergebracht.
Mit dem schönsten Sommerfoto Ihres Tieres können Sie im Rahmen der TASSO-Aktion "Trockene Pfoten" jetzt unmittelbar helfen! Für jedes eingesandte Bild spendet TASSO 1,- Euro an
Tierheime, die durch die Flut in Not geraten sind. Einsendeschluss ist der 30. Juni 2013. Nach der Aktion veröffentlichen wir eine Auswahl der eingesandten Fotos auf unserer Internetseite. |
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Guter Zweck: Altes Handy einschicken und Gorillas helfen |
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Besser kann man sein altes Handy nicht los werden: Der Handyrecycler Teqport sammelt für Pro Wildlife Althandys. Für jedes Handy fließen bis zu 200 Euro zum Schutz der Gorillas an Pro Wildlife.
Zum Hintergrund: Machen Sie mit, und schützen auch Sie die Gorillas! Wer sich von seinem alten Handy trennen und etwas für den Artenschutz tun möchte, findet unter www.prowildlife.de/Handyaktion einen Vordruck, mit dem man sein Mobiltelefon portofrei einschicken kann. |
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30. April 2013
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Urlaub mit dem Hund in Dänemark: Das Risiko reist mit
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Hattersheim, 30.04.2013 (profact) – Eigentlich gilt Dänemark als hundefreundliches Land. Seit drei Jahren allerdings entscheiden sich immer mehr urlaubsfreudige Hundebesitzer gegen unseren nördlichen Nachbarn. Besonders in den vergangenen Monaten ist die Zahl der Stornierungen drastisch gestiegen, so Experten. Grund sei die seit dem 1. Juli 2010 geltende Novellierung des Hundegesetzes, die die Zucht, Haltung und Einfuhr von 13 Hunderassen verbietet (siehe unten). Außerdem droht einem Hund die Todesstrafe, wenn er einen anderen Hund oder einen Menschen schwer verletzt. Darauf weisen die Tierschutzorganisationen TASSO e. V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. (bmt) und VIER PFOTEN sowie der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) hin. Nach aktuellen Informationen des dänischen Tierschutzvereins „Fair Dog“ sind bereits rund 1400 Hunde dem Gesetz zum Opfer gefallen. "Dänemark manövriert sich als Urlaubsland für Hundebesitzer immer mehr ins Abseits", sagt Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO. "Tiere der verbotenen Kategorien, die nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden, werden umgehend getötet", warnt Ruckelshaus. Dabei werde die Rassezugehörigkeit entgegen den Einwänden des dänischen Kennel Clubs „ohne kynologischen Sachverstand“ von dänischen Polizisten bestimmt, ergänzt Udo Kopernik vom VDH. "Hat ein Welpe oder Junghund Ähnlichkeit mit einer Rasse aus dem Index, bedeutet das für ihn Lebensgefahr." Der Fachmann appelliert deshalb an Besitzer von Mischlingen, bei der Einreise nach Dänemark unbedingt einen Herkunftsnachweis mitzuführen, beispielsweise vom Tierheim. "Daraus muss klar hervorgehen, dass die Eltern des Hundes nicht zu den indizierten Rassen gehören, beziehungsweise, wenn ein Elternteil einer der verbotenen Rassen angehört, dass er vor dem 17. März 2010 angeschafft wurde." Im Gesetz werde allerdings nicht geregelt, in welcher Form der Nachweis zu erbringen sei, so Kopernik. Das Risiko reise deshalb immer mit. Aber selbst friedliche und "gesetzeskonforme" Hunde befinden sich in Dänemark laut Birgitt Thiesmann von VIER PFOTEN in Lebensgefahr. Und zwar durch das dänische Feld- und Weggesetz von 1872 (mark- og vejloven). Es erlaubt Privatleuten, freilaufende Hunde und Katzen auf ihrem Grundstück zu erschießen. Zuvor müsse der Besitzer des Vierbeiners allerdings gewarnt werden, so Thiesmann. Ist dieser nicht bekannt, genüge auch eine Anzeige in der örtlichen Tageszeitung. Petra Zipp vom bmt: "Inzwischen entledigen sich beispielsweise Landwirte häufig durch pauschale Anzeigen ihrer individuellen Informationspflicht. Deutsche Hundebesitzer, die in Dänemark ihren Urlaub verbringen, erfahren normalerweise nichts von den Warnungen", sagt sie. "Es herrscht zwar ein Leinenzwang an den Stränden vom 1. April bis zum 30. September und in den Wäldern ganzjährig, an den sich aber viele nicht halten. Sollte ein Hund beim freien Herumlaufen auf ein Privatgrundstück gelangen, für das Warnungen veröffentlicht wurden, riskiert er somit sein Leben."
Was Sie wissen sollten: In Dänemark verbotene Rassen (Zucht, Haltung und Einfuhr) Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Ovtcharka, Kaukasischer Ovtcharka, Südrussischer Ovtcharka, Tornjak und Sarplaninac. Laut dem Dänischen Außenministerium gilt noch eine Ausnahmeregelung für Hunde der betreffenden Rassen, die vor dem 17. März 2010 angeschafft wurden. Sie dürfen weiterhin nach Dänemark mitgebracht werden, müssen auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen aber an einer maximal 2 m langen Leine geführt werden. Der Hund muss auch einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Diese Übergangsordnung gilt jedoch nicht für Pitbull Terrier und Tosa Inu, da diese bereits vor Inkrafttreten der neuen Regeln ab 1. Juli 2010 verboten waren. |
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TASSO - TIER-REGISTRIERUNG
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Aktion: "Hund im Backofen" auch 2010
4. Okt. 2012 - TASSO-Newsletter
Welttierschutztag am 4. Oktober:
Was bringt die bevorstehende Novellierung des Tierschutzgesetzes?
Seit 10 Jahren hat Deutschland den Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Tierschützer stellen in Anbetracht der bevorstehenden Novellierung des
Tierschutzgesetzes die Frage, ob dieses Gesetz in der Lage ist, Tiere wirklich zu schützen. Am Mittwoch, den 17. Oktober 2012 befasst sich der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung mit Fragen zur Novellierung des Tierschutzgesetzes.
TASSO und der Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt) kritisieren an der geplanten Novellierung des Tierschutzgesetzes unter anderem die geplante neue Erlaubnispflicht für die
Einfuhr, Verbringung oder Vermittlung von Tieren aus dem Ausland. In der Konsequenz würde der ethisch motivierte Auslandstierschutz dem gewerblichen Handel mit Tieren gleichgesetzt. Dagegen regt
sich seit geraumer Zeit Widerstand seitens Tierschützer und Tierschutzorganisationen. Die Novellierung hätte fatale Folgen für alle Tierheime, Tierschutzorganisationen und
Tierschutzvereine. "Kommt es zur Verabschiedung des Entwurfs, würde das eine Gleichstellung des seriösen Tierschutzes mit unseriösen Hundehändlern bedeuten.“ so Philip
McCreight von TASSO.
"Solange Hunde auf den Straßen Süd- und Osteuropas ein erbarmungswürdiges Leben führen, staatlich bestellte Hundefänger Jagd auf sie machen und die gefangenen Tiere unter entsetzlichen Bedingungen in Auffangstationen verenden, werden wir diesen Tieren zur Seite stehen", sagt die Vorsitzende des bmt, Petra Zipp.
Gemeinsam mit dem Bund gegen Missbrauch der Tiere hat TASSO schon vor Jahren die Kampagne "Wühltischwelpen – Nein Danke" gestartet und über 50.000 Unterschriften an Bundesministerin Ilse Aigner überreicht. Bisher offensichtlich umsonst. Der Anhörung am 17. Oktober wird sowohl der bmt als auch TASSO beiwohnen.
29. Mai 2012 - TASSO-Newsletter |
TASSO warnt vor Reisen nach Dänemark |
Ein 140 Jahre altes Gesetz sorgt seit Wochen in Dänemark für kontroverse Diskussionen in der Öffentlichkeit. Das Feld- und Weggesetz von 1872 (mark- og vejloven) erlaubt es dänischen Grundstückseigentümern, also Privatpersonen, unter bestimmten Voraussetzungen, freilaufende Hunde und Katzen auf ihrem Grundstück zu erschießen. Die ersten Fälle von erschossenen Haustieren gibt es bereits. Da dieses Gesetz auch deutsche Touristen mit ihren Hunden betrifft, hat TASSO die aktuellen Vorfälle in Dänemark zum Anlass genommen, die Dänische Botschaft in Berlin um eine Stellungnahme zu den umstrittenen Regelungen zu bitten. Die politische Absicht einer raschen Änderung des Gesetzes ist dem insgesamt eher substanzlosen Antwortschreiben der Botschaft jedoch nicht zu entnehmen. "Angesichts der geltenden Rechtslage kann Hundehaltern gegenwärtig nur von einem Urlaub in Dänemark abgeraten werden, denn niemand kann mit Sicherheit ausschließen, dass der eigene Vierbeiner zufällig ein fremdes Grundstück betritt oder überquert", sagt Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher bei TASSO. "Die dänische Regierung sollte nun umgehend eine Novellierung dieses feudalherrschaftlich anmutenden Gesetzes vornehmen, denn sonst wird das Image Dänemarks als hundefreundliches Ferienland langfristig großen Schaden nehmen." Weitere Informationen und die Antwort der dänischen Botschaft auf unsere Anfrage finden Sie unter www.tasso.net/Daenemark |
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27. März 2012 - TASSO-Newsletter |
EU beschließt Einschränkungen beim Haifischfang |
Haifischflossen gelten vor allem in Asien nach wie vor als Delikatesse. Für die Gourmetfreuden wurden den lebenden Tieren bisher auf hoher See die Flossen abgeschnitten und die so verletzten Tiere wieder ins Meer zurück geworfen, wo sie nach einem langen und qualvollen Todeskampf verendeten. Nach einem Beschluss der EU-Landwirtschaftsminister müssen künftig gefangene Haie aus EU-Gewässern komplett mit Flossen an Land gelangen. Seit Jahren besteht zwar ein Verbot, Haien auf See die Flossen abzutrennen und danach wieder ins Meer zu werfen, allerdings war es erlaubt, die Kadaver und die Flossen getrennt an Land zu bringen. Mit dem neuen Verbot ist diese Lücke nun hoffentlich geschlossen. Das Verbot muss vom EU-Parlament noch bestätigt werden. Ungeachtet des gefassten Beschlusses werden jährlich weltweit schätzungsweise 100 Millionen Haie für ein unnötiges Luxusprodukt wie Haifischflossen-Suppe getötet. Darüber hinaus gerät hierdurch das ökologische Gleichgewicht der Meere aus den Fugen. Schon jetzt sind fast alle Haifischarten massiv in ihrem Bestand bedroht. |
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5. Janauar 2012 - TASSO-Newsletter |
Großbritannien lockert Einreisebestimmungen für Haustiere: |
Innerhalb der Europäischen Union ist das Reisen mit Hunden und Katzen seit Anfang 2012 leichter. Am 1. Januar 2012 sind für die Einreise von Haustieren nach Großbritannien vereinfachte Einreisebestimmungen in Kraft getreten. Nach den dann geltenden Änderungen der Haustier- Reiseverkehrsregelung (Pet Travel Scheme) können Hunde und Katzen, die mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind sowie über eine gültige Tollwutimpfung und einen EU-Heimtierausweis verfügen, nun auch nach Großbritannien einreisen. Der bislang vorgeschriebene Tollwut-Antikörpertest und die Zeckenbehandlung entfallen nach den neuen Regelungen. Somit verkürzt sich die Wartezeit zwischen Tollwutimpfung und Einreise von vorher bis zu sieben Monaten auf 21 Tage nach der Tollwutimpfung. Ob die bisher gültigen Vorschriften zur Behandlung gegen Bandwürmer ebenfalls abgeschafft werden, steht derzeit noch nicht fest. Ausführliche Informationen zu den geänderten Bestimmungen finden Reisende auf der Internetseite des Britischen Ministeriums für Umwelt, Ernährung und
Landwirtschaft (DEFRA) unter Weiterhin bestehen bleibt hingegen das Einreiseverbot für sogenannte „gefährliche Hunde“. Das britische Recht spricht hier allerdings von „Hundetypen“ und nicht von Rassen. Das Verbot gilt für die „Hundetypen“ Pitbull Terrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasileiro und Hunde, die die entsprechenden körperlichen Eigenschaften und Verhaltensmerkmale aufweisen.
Ausführlichere Informationen finden Sie auf der DEFRA-Website unter dangerous dogs |
15. Dezember 2011 - TASSO-Newsletter |
Nur noch 71.300 Unterschriften fehlen! |
Noch nie gab es so viele Unterschriften gegen den oft tagelangen, qualvollen Transport von Schlachttieren. Die deutsche Tierschutzorganisation Animals Angels hat diese Kampagne, die TASSO von Anfang an unterstützt hat, ins Leben gerufen, um zu bewirken, dass lebende Tiere, die für die Schlachtung vorgesehen sind, in Zukunft niemals länger als acht Stunden transportiert werden dürfen. Ziel der 8hours-Kampagne ist es, 1 Million Unterschriften zu sammeln. Dieses Ziel steht jetzt kurz bevor. Um bei den Verantwortlichen in der Europäischen Union die Forderungen durchzusetzen und um die Schallgrenze von 1 Million Unterschriften zu erreichen, ist die Kampagne bis zum 5. Januar 2012 verlängert worden. Noch einmal appellieren wir im Interesse der Tiere an Sie, mit Ihrer Stimme tierquälerischen Langstreckentransporten von Schlachttieren unter meist unsäglichen Bedingungen ein Ende zu bereiten. Die Chance ist zum Greifen nah! Stimmen Sie für eine einmalige Kehrtwende, die den Tieren viel Leid ersparen kann. Ihre Stimme wird hier gebraucht: www.8hours.eu |
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29. November 2011 - TASSO-Newsletter |
Hundehandel in deutschen Tierheimen: |
In den vergangenen Monaten wurden immer mehr Tierheime, die Hunde aus dem Ausland vermitteln, von den Veterinärbehörden gezwungen, eine Genehmigung für den gewerblichen Handel mit Tieren zu beantragen. Während Politik und Verwaltung nichts gegen unseriöse und kriminelle Hundehändler unternehmen, geraten seriöse Tierschutzorganisationen vermehrt in den Dschungel der Behördenwillkür. Dabei werden vielfach ehrenamtlich arbeitende Tierschutzorganisationen, die im Rahmen ihres Auslandstierschutzes Kastrationsaktionen durchführen und Hunde nach Deutschland vermitteln, mit Hundehändlern faktisch gleichgesetzt. Um für die Zukunft Rechtssicherheit zu haben, haben TASSO e.V., der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. (bmt) und der Europäische Tier- und Naturschutz e.V. (ETN) ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, mit dem Ziel das Vorhaben der Behörden zu prüfen. Das Gutachten des auf Tierschutz spezialisierten Rechtsanwaltes Konstantin Leondarakis kommt zu dem Ergebnis, dass Tierschutzorganisationen keine Handelsgenehmigung benötigen, da sie keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Tierschutzorganisationen, die zur Beantragung einer solchen Genehmigung gezwungen wurden, wird empfohlen, Widerspruch oder Klage einzureichen. TASSO, bmt und ETN haben das Gutachten inzwischen an die für Tierschutz zuständigen Minister der Länder geschickt und fordern gemeinsam bundesweit einheitliche Regelungen für die Verbringung von Hunden nach Deutschland. "TASSO sieht in der Hilfe für die Straßenhunde im Ausland einen elementaren Beitrag zum Tierschutz und zur Humanität in einem modernen und geeinten Europa", sagt Philip McCreight, Leiter der TASSO-Zentrale. "Die unbedingte Notwendigkeit eines länderübergreifenden Tierschutzes zeigt sich aktuell vor dem Hintergrund der massenhaften Tötungen von Straßenhunden in der Ukraine im Vorfeld der Fußball-EM 2012 und der Verabschiedung eines Hundetötungs-Gesetzes in Rumänien." Das Gutachten finden Sie unter www.tasso.net |
12. August 2011 - TASSO-Newsletter |
Allergien beim Tier - das sollten Sie wissen |
In den Industrieländern sind Allergien schon seit Jahrzehnten auf dem Vormarsch. Man geht zurzeit in der Humanmedizin davon aus, dass alle 10 Jahre Allergien beim Menschen um 50-100% zunehmen. Eine ähnliche Entwicklung ist leider auch in der Tiermedizin, speziell bei Hunden, zu beobachten. Doch was sind Allergien überhaupt? Eine Allergie ist eine Überempfindlichkeitsreaktion des Körpers auf bestimmte Stoffe (Allergene). Allergien können in drei Gruppen eingeteilt werden: 1. die Umweltallergie auf Auslöser wie Hausstaubmilben, Schimmelpilze, Gräser oder Pollen; 2. die Flohspeichelallergie; 3. die Futtermittelallergie oder -unverträglichkeit. Das Hauptsymptom einer Allergie ist Juckreiz. Zusätzlich treten meistens Hautveränderungen auf. Die Veränderungen der Haut werden oft durch zusätzlich vorliegende Infektionen mit Bakterien oder Hefepilzen verschlimmert und kompliziert. Auch Atemwegssymptome wie Augen- oder Nasenausfluss, Niesen oder Husten können auftreten. Bei Futtermittelallergien liegen oft auch Symptome des Magen-Darm-Traktes wie wiederkehrende Durchfälle vor. Allergien können oft nur im Ausschlussverfahren anderer Erkrankungen diagnostiziert werden. Zur Behandlung stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Idealerweise würde man das auslösende Allergen einfach meiden bzw. bei der Fütterung weglassen. Bei Hausstaubmilbenallergie ist dies beispielsweise aber nicht machbar. In solchen Situationen kann man mit Medikamenten, die das Immunsystem beeinflussen wie z. B. Kortison (Vorteil: billig, oft sehr gut wirksam; Nachteil: schlimme Nebenwirkungen wie z. B. Lebererkrankungen möglich; gerade bei Futtermittelallergien oft schlecht wirksam) oder auch Zyklosporin (Vorteil: weniger Nebenwirkungen als Kortison; Nachteil: deutlich teurer als Kortison) arbeiten. Was für den jeweiligen Patienten in Frage kommt, ergibt sich aus dem Gespräch mit dem Tierarzt. Als weitere Behandlungsoption bei Allergien gibt es die sogenannte allergenspezifische Immuntherapie (ASIT). Hierbei wird mit der Injektion von steigenden Allergenkonzentrationen versucht, das Immunsystem des betroffenen Tieres unempfindlich gegenüber den Allergenen zu machen. Die ASIT ist immer eine lebenslange Therapie. Der Erfolg stellt sich oft erst nach 12-14 Monaten ein. Bei fast drei Viertel aller Patienten ist diese Therapieform erfolgreich. Erfolg heißt hier, dass mindestens eine Verbesserung der klinischen Symptome erreicht wird. Grundsätzlich kann man Allergien nicht heilen. Wichtig ist daher das Ziel, die Allergie gut zu managen und das Tier möglichst beschwerdefrei zu bekommen. Weitere Informationen über medizinische Themen rund ums Tier finden Sie in unserem Wissensportal unter www.tasso.net/Service/Wissensportal/Medizin. |
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6. Mai 2011 - TASSO-Newsletter |
Vorsicht bei Reisen nach Dänemark: |
Am 1. Juli 2010 wurde die Liste der verbotenen Hunde in Dänemark erweitert. Die neuen Regeln gelten auch für Touristen, die ihre Tiere nach Dänemark einführen. Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen sind in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden:
1) Pitbull Terrier Hintergrund des Verbots ist, dass die oben genannten Hunderassen als gefährlich eingestuft werden. Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung. Es gilt folgende Übergangsregelung für Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben: Die Hunde können weiterhin nach Dänemark mitgebracht werden, aber sie müssen auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine geführt werden. Der Hund muss auch einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Diese Übergangsordnung gilt jedoch nicht für Pitbull Terrier und Tosa Inu, da diese bereits vor Inkrafttreten der neuen Regeln verboten waren. Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt. Weiterhin sind alle Hundebesitzer seit dem 1. Juli 2010 verpflichtet, für eine Kennzeichnung und Registrierung des Hundes zu sorgen, bevor dieser 8 Wochen alt ist. Sollte ein Hund (egal welcher Rasse) eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder, falls es andere Gründe zu vermuten gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden. Für alle Hunde gelten in Dänemark folgende Bestimmungen: An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen. In Wäldern besteht ganzjährig die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen. (Quelle: Dänisches Außenministerium) |
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2. Mai 2011 - TASSO-Newsletter |
Aktion Tiergesundheit: |
Haustiere sind ihren Besitzern lieb und teuer. Laut Erhebungen des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe Deutschland geben die Deutschen für ihre Tiere über 3,7 Milliarden Euro pro Jahr aus. Tendenz steigend. Vor allem Premiumfutter wurde 2010 verstärkt nachgefragt. Wenn es um die Tiere geht, ist den Deutschen Qualität offensichtlich wichtig. Nur an einem wird gespart: an der Gesundheitsvorsorge. 8 Millionen Katzen und 5 Millionen Hunde leben in Deutschland. Bei weitem nicht alle sehen den Tierarzt zur Vorsorge. Daher hat der Tiernahrungshersteller Hill's gemeinsam mit dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) die "Aktion Tiergesundheit" ins Leben gerufen . Im Aktionszeitraum Mai wird die Vorsorgeuntersuchung beim Tierarzt mit 15.000 Gutscheinen à 20 Euro bezuschusst. Der Gutschein kann unter www.aktiontiergesundheit.de runtergeladen und ausgedruckt werden. Nach der tierärztlichen Untersuchung einfach vom Tierarzt abstempeln lassen und an Hill's schicken. "Tierschutz hat im weitesten Sinn auch etwas mit Tiergesundheit zu tun!", freut sich Philip McCreight von TASSO über diese Initiative. "Die Gesundheitsvorsorge unserer Haustiere ist leider ein oft vernachlässigtes Thema, obwohl sie wie bei uns Menschen wichtig ist." |
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5. April 2011 - TASSO-Newsletter |
Übergangsfrist für Tätowierung läuft aus - |
Wer ab dem 3. Juli 2011 mit seinem Hund, seiner Katze oder seinem Frettchen ein EU-Land besuchen will, muss nicht nur für vorgeschriebene Impfungen gesorgt haben und den EU-Heimtierausweis mit sich führen; das Tier sollte dann auch gechipt sein. 2003 hatte das Europäische Parlament mit der Verordnung 998/2003 die eindeutige Kennzeichnung von Haustieren beim Grenzübertritt verlangt. Die bisher gültige, achtjährige Übergangsfrist für die Tätowierung als Alternative zum Chip bei Reisen in die Länder der EU läuft am 3. Juli 2011 ab. Ab diesem Zeitpunkt muss jedes nach diesem Zeitpunkt geborene Tier beim Grenzübertritt gechippt sein. Für Tiere, die bereits tätowiert sind, gilt keine nachträgliche Chippflicht. TASSO e.V. empfiehlt allerdings dringend, sich nicht auf die neuen Bestimmungen zu verlassen, sondern das Tier zu chippen. Den wenigsten Beamten dürften die Feinheiten der Bestimmung geläufig sein. |
23. März 2011 - TASSO-Newsletter |
NEIN zur Fristverlängerung für Kosmetik-Tierversuche! |
Geplant war, dass es ab 2013 in der EU keine an Tieren getestete Kosmetik mehr gibt. Dies wurde in der 7. Änderung der Kosmetik-Richtlinie beschlossen. Jetzt will die Europäische Kommission diesen Termin verschieben. Das bedeutet den Tod für tausende Kaninchen, Ratten, Meerschweinchen und Mäuse. Seit 2004 sind Tierversuche für Kosmetika und seit 2009 der Verkauf von an Tieren getesteten Kosmetik-Rohstoffen und Endprodukten verboten. Mit dem Verkaufsverbot soll verhindert werden, dass Firmen ihre Tierversuche einfach in Drittländern vornehmen und dann die Produkte in die EU einführen. Für einige Ausnahmefälle durften Tierversuche außerhalb der EU durchgeführt und die so getesteten Produkte noch bis März 2013 in der EU verkauft werden. Die EU-Kommission will diesen Termin nun um mindestens 10 Jahre verschieben. 10 Jahre Tests an vielen unschuldigen Tieren. Bitte stimmen Sie auf der Seite www.aerzte-gegen-tierversuche.de gegen diese geplante Fristverlängerung und für das Leben! Auf der Seite der „Ärzte gegen Tierversuche“ können Sie sich auch ausführlich zu den Hintergründen des Protestes informieren. |
19. März 2011 - Presse-Mitteilung |
Das tut Hunden und Katzen gar nicht gut - |
Hattersheim, 04.03.2011 (profact) – Ob etwas für den tierischen Organismus schädlich ist, hängt – wie beim Menschen - vielfach von der Menge ab. So gelten Zwiebeln und Knoblauch durch die enthaltenen Schwefelverbindungen zwar als antibakteriell, doch N-Propyldisulfid und Allylpropylsulfid sind für Hunde giftig. „Schon eine mittelgroße Zwiebel oder eine Knoblauchknolle können eine Zerstörung der roten Blutkörperchen in Gang setzen und einen kleinen Hund ernsthaft schädigen, bis hin zum Nierenversagen“, warnt Dr. med. vet. Anette Fach, Tierärztin im hessischen Oberursel. Ähnlich sieht es bei den so harmlos erscheinenden Weintrauben und Rosinen aus. Das US-amerikanische „Animal Poisons Control Center“ (ASPCA) und das britische Institut „Veterinary Poisons Information“ haben herausgefunden, dass bei einem 20 Kilo schweren Hund rund 232 Gramm Trauben zu Vergiftungserscheinungen führen. Nach Angaben der britischen Wissenschaftler könnte der Verzehr von etwa 14 Gramm Rosinen pro Kilo Körpergewicht einen Hund töten. Das wäre bei einem 20 Kilo schweren Hund etwas mehr als ein halbes Pfund. Nicht weniger gefährlich für die Vierbeiner ist das Theobromin in Schokolade, hier sind sogar schon Todesfälle bekannt geworden. „Die giftige Dosis liegt bei kleinen Hunden wie Yorkshire-Terriern bereits bei einer Tafel Zartbitterschokolade“, erklärt Dr. Fach. Unbedingt zu verhindern sei der Verzehr von rohem Schweinefleisch. Das könne den Aujeszky-Virus enthalten, eine Infektion ende fast immer tödlich. Katzen sind im Vergleich zu Hunden bekanntlich deutlich wählerischer, was ihr Fressen angeht . Schon der Hauch eines für sie unangenehmen Geruchs kann sie vom Fressnapf vertreiben. Dennoch gelten für sie die gleichen Gefahrenquellen wie für Hunde. Zwiebeln und Knoblauch sind auch für Katzen gefährlich, ebenso Schokolade, Weintrauben, Rosinen und rohes Schweinefleisch. Aufgrund ihres in der Regel geringeren Körpergewichts sind Katzen gegenüber Hunden deutlich gefährdeter bei der Verwendung ätherischer Öle. Das oft gepriesene Teebaumöl beispielsweise ist für Katzen das reinste Gift. Denn im Gegensatz zu Hunden lecken Katzen regelmäßig ihr Fell. Wurde Teebaumöl zum Beispiel zur Bekämpfung von Parasiten aufgetragen, gelangt es so in den Verdauungstrakt der Katze und kann dort zum Tode führen. Gefährlich sind auch Insektizide, die beispielsweise unverschlossen im Keller oder in der Garage aufbewahrt werden. Neugierige Katzen könnten bei ihren S treifzügen daran lecken und sich vergiften. Aber selbst im Haus lauern Gefahren, zum Beispiel Desinfektionsmittel in Bad und Toilette. Verantwortungsvolle Tierhalter sollten aber nicht nur verhindern, dass ihr Tier mit giftigen Stoffen in Berührung kommt, sondern auch ein wachsames Auge auf ihren Liebling haben: Viele Vergiftungen zeigen sich an Symptomen wie Durchfall, Erbrechen, Müdigkeit oder Lethargie. Dann heißt es, sofort zum Tierarzt und die Möglichkeit einer Vergiftung abklären lassen! |
15. März 2011 - TASSO-Newsletter |
Etappensieg in Rumänien: |
Am 7. März sollten die Abgeordneten vom rumänischen Oberhaus über den Gesetzesentwurf zur Tötung von Straßenhunden befinden. Aufgrund des großen Protestes vieler Tierfreunde aus dem In- und Ausland wurde der Entwurf zwar besprochen aber nicht beschlossen. Mit 70 Ja-Stimmen zu 37 Nein-Stimmen und bei 5 Enthaltungen wurde die Gesetzesvorlage an die Fachkommission zur Überarbeitung zurückgeschickt. Diese hat nun 3 Wochen Zeit. "Zeit, die wir Tierschützer jetzt unbedingt nutzen müssen", sind sich Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation TASSO e.V., und seine Mitstreiter vom Bund gegen Missbrauch der Tiere, ETN und Vier Pfoten sicher. Auch die Fernsehauftritte und Proteste von Prinzessin Maja von Hohenzollern vor Ort haben in Rumänien mediales Echo gefunden. Ebenso will sich die Europäische Union einschalten, um das Massaker zu verhindern. Philip McCreight dankt allen engagierten Tierfreunden für diesen kurzfristigen tollen Protest für die Straßenhunde. "Wir wissen, dass wir uns auf die Menschen, die unsere Tierschutzarbeit über den Newsletter und andere Medien verfolgen, immer verlassen können." |
5. März 2011 - TASSO-Newsletter |
In nur 72 Stunden könnten die Straßenhunde Rumäniens |
"Ihr braucht gar kein Futter mehr zu schicken, ab Dienstag werden hier ohnehin alle Hunde getötet". Das waren die völlig resignierten Worte einer befreundeten rumänischen Tierschützerin in einem kleinen rumänischen Ort, als sie von dem Vorhaben der Regierung erfuhr, das Töten der Hunde wieder zu legalisieren. In vielen Städten des Landes kämpfen der Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt), der ETN, Vier Pfoten und TASSO seit Jahren für die Straßenhunde. Soll jetzt alles umsonst gewesen sein?
Die Fakten: des rumänischen Parlaments in Bukarest beraten. Am Dienstag wird darüber abgestimmt. Das Ziel der Regierung ist es, das seit 2 Jahren bestehende Tötungsverbot für Straßenhunde wieder aufzuheben. Die jahrelangen Bemühungen von Hunderten von Freiwilligen, Organisationen und die ersten sichtbaren Fortschritte im Tierschutz in diesem Land würden damit mit einem Schlag zunichte gemacht.
Die Hintergründe: Gemäß Artikel 13 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gilt ein allgemeines Handlungsprinzip auch für die Mitgliedsstaaten. Die derzeitig geltende Rechtslage in Rumänien verbietet das Töten gesunder Tiere! Sie fördert den Ansatz des “catch, neuter and release” (Fangen, Kastrieren und Wiederfreilassen). Eine Methode, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur T ollwutkontrolle entwickelt wurde. Diese ist nicht nur die einzige ethisch akzeptierte europäische Methode, die dem Prinzip der verantwortlichen Haltung von Tieren folgt, sondern sie entspricht inzwischen auch wissenschaftlich dem neuesten Stand der Forschung zu nachhaltigen Lösungsstrategien gegen die Überbevölkerung von Hunden in Europa.
Das Schicksal der Hunde: Woche tatsächlich realisiert wird, wird Rumänien einen großen Rückschritt an Menschlichkeit erleben. Grausamkeit und Brutalität gegen streunende Tiere und unermessliches Leid im gesamten Land werden dann an der Tagesordnung sein. Die Städte und Kommunen erhalten mit dem neuen Gesetz von der Regierung einen Freibrief zur sofortigen Tötung aller Hunde in den städtischen Tierheimen und zur Jagd mit organisierten Brigaden auf alle Straßenhunde. Das Schicksal hunderttausender unschuldiger Hunde wird von einer einzigen Person und dessen persönlicher Sichtweise abhängen, dem Bürgermeister. Diese Entscheidung über Leben und Tod würde zudem nicht kontrolliert, weder was den Inhalt der jeweiligen Regelung betrifft noch den Vollzug. Tierschutzorganisationen wurden im Gesetzesvorschlag eher als hinderlich denn als hilfreich
bewertet. r Straβenhunde im humanen Sinne zu regeln. Der vorliegende Gesetzentwurf darf daher im Interesse der Tiere und der rumänischen und europäischen Bürger am Dienstag nicht das Plenum im rumänischen Parlament passieren. Bitte protestieren Sie mit uns!
Hier finden Sie einen Musterbrief zum Faxen oder Mailen: Bitte verteilen Sie diesen Newsletter im Internet und an Freunde und Bekannte sowie über die gängigen Social-Media-Netzwerke. |
25. Februar - TASSO-Newsletter |
Erste niederländische Tier-Polizisten nehmen Dienst auf - |
In den Niederlanden sind seit kurzem die ersten Tier-Polizisten im Einsatz. So meldete die Deutsche Presseagentur, dass zukünftig insgesamt 500 Beamte ausschließlich Tiermisshandlungen auf den Grund gehen sollen. Eine Notrufnummer mit passendem Werbespruch gibt es für die Streifenwagen der neuen Polizisten auch: „Een, een, vier – red een dier“. Auf Deutsch: "114, rette ein Tier“. Ausgestattet sind die Beamten mit Pfefferspray und Schlagstock. Die „Dierenpolitie“ kommt jedoch nicht bei jedem gut an: Niederländische Tierschutzorganisationen kritisieren, dass diese Maßnahme bei der tierlieben niederländischen Bevölkerung zwar sicherlich auf große Zustimmung stieße, das eigentliche Problem jedoch nicht der Mangel an Kontrolle sondern die zu niedrigen Strafmaße und Kapazitäten der Gerichte bei Tierquälerprozessen seien. Trotz dieses Problems sieht der Leiter der Tierschutzorganisation TASSO, Philip McCreight, keinen Grund für eine generelle Ablehnung der Tier-Polizei. Er würde sich über eine deutsche Variante freuen: „Durch den Einsatz einer Tier-Polizei könnte man Missständen viel schneller nachgehen. Bislang sind die direkten Eingriffsmöglichkeiten beispielsweise bei Tierquälerei durch zu viel Bürokratie sehr begrenzt und die Wege lang. Spezielle Tier-Polizisten würden hier sicherlich eine schnellere Hilfe ermöglichen." Ganz neu ist die Idee der Tier-Polizisten in Europa nicht. Auch in England setzen sich schon seit Jahren Inspektoren der „Royal Society for the Prevention of Cruelty to Animals“ gegen Tier-Misshandlungen ein. TASSO-Umfrage: Sind Sie für die Einführung einer Tier-Polizei in Deutschland? Hier geht es zu unserer Umfrage: www.tasso.net/Tierschutz/Umfrage |
8. Februar 2011 - TASSO-Newsletter |
„Wühltischwelpen – nein Danke!“ |
Ein Hund zum Schleuderpreis von ein paar Euros, egal wie es dem erst wenige Wochen alten, von der Mutter getrennten Tier dabei geht: Das war der Anlass zu der Ende 2009 von TASSO, ETN und bmt gestarteten Kampagne "Wühltischwelpen – nein Danke!". Die Profitgier der Händler steht hier an erster Stelle. Die Gesundheit und das Wohlergehen des Tieres spielen keine Rolle. Bereits 2010 hat die Kampagne erste Früchte getragen. Die Presse hatte großes Interesse an Berichterstattungen: Insgesamt wurde fast jede Woche ein Artikel über die Wühltischwelpen publiziert, und auch in mehreren Fernsehsendern wurde teils mit versteckter Kamera das bis dahin verschwiegene Thema öffentlich gemacht. Fast 400 Betroffene haben sich auf www.tasso.net/Tierschutz/Aktionen/Wuhltischwelpen gemeldet und ihre Erfahrungsberichte eingestellt, Tausende Menschen haben bei TASSO Informationsmaterial angefordert. Im Sommer 2010 organisierten die drei o. g. Tierschutzorganisationen die erste Demonstration gegen einen der größten Welpenhändler in Deutschland. Über 100 Menschen hatten sich für einen Aufmarsch zusammengefunden,
um ihren Unmut zu bekunden. Viele fühlten sich von dem Welpenhändler betrogen. Erfahrungen ausgetauscht und Ideen entwickelt, wie man möglichst flächendeckend aufklären kann. Um die Politik zum Handeln aufzufordern, wurde eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Über 32.000 Stimmen konnten dank der Hilfe von Tierfreunden gesammelt werden. Noch hat der Petitionsausschuss nicht darüber entschieden, ob man der Forderung der Tierschutzorganisationen, den gewerblichen Handel zu verbieten, nachkommen wird. Wir sind gespannt und werden auch 2011 für die Rechte der Tiere kämpfen. Dabei hoffen wir auch auf Ihre Unterstützung. |
4. Februar 2011 - TASSO-Newsletter |
„8hours“ – Kampagne zur Beendigung langer Tiertransporte |
Jedes Jahr werden Millionen Tiere quer durch Europa transportiert. Schweine sterben an Hitze und Kälte, Pferde brechen völlig erschöpft zusammen, Schafe verdursten. Das größte Problem ist die Dauer der Transporte. Die derzeitige Gesetzgebung erlaubt Transporte von mehreren Tagen über mehrere tausend Kilometer. Tiere werden aus den unterschiedlichsten Gründen über die ganze Welt transportiert. So müssen Kälber von Deutschland nach Spanien 25 Stunden durchhalten, Schafe auf dem Weg von Spanien nach Griechenland 3 Tage, Pferde von Weißrussland nach Sardinien 5 Tage, und der Bullentransport von Deutschland in den Libanon dauert sogar bis zu 8 Tagen. (Quelle: Animals' Angels). Viele Tierschutzvereine fordern schon seit Jahren eine zeitliche Begrenzung von Tiertransporten und eine bessere Versorgung der Tiere auf dem Transport. Animals' Angels hat jetzt die Kampagne „8hours“ ins Leben gerufen, um die maximale Transportdauer von 8 Stunden zu stärken. Machen Sie mit: Fordern Sie eine maximale Dauer von Tiertransporten von 8 Stunden! Auf www.8hours.eu können Sie die Petition „8hours“ unterstützen und erfahren mehr zum Thema. |
1. Februar 2011 - TASSO-Newsletter |
Ministerin Aigner will Brandzeichen abschaffen |
Der seit Jahren gängige Heißbrand (Schenkelbrand) zur Kennzeichnung von Pferden ist mit größten Schmerzen für die Pferde verbunden: 800 Grad brennen für einige Sekunden auf der Haut der Tiere und verursachen Verbrennungen bis dritten Grades. Das sei, so Agrarministerin Aigner, die sich in letzter Zeit herber Kritik aus der Öffentlichkeit gegenüber sah, nicht mehr zeitgemäß. Der Bundesrat hatte die Regierung bereits im vergangenen Jahr aufgefordert, den Schenkelbrand zu verbieten. Die Ministerin will sich jetzt für die Abschaffung dieser barbarischen Kennzeichnung einsetzen. Warum man so viele Jahre wider besseren Wissens an dieser tierschutzwidrigen Methode festhielt, liegt auf der Hand: "Ein Brandzeichen ist ein Statussymbol. Damit lässt sich für Insider sofort der Besitzer eines Tieres erkennen. In einigen Fällen sind die Brandzeichen gleichzeitig das Familienwappen. Dieses Privileg geht manchen Züchtern über den Tierschutz", so Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation TASSO. Das Vorhaben, den Heißbrand abzuschaffen, ist sehr zu begrüßen. |
28. Januar 2011 - TASSO-Newsletter |
Neu: TASSO Mitglied bei Europetnet |
Seit Januar 2011 ist TASSO nun auch Mitglied bei Europetnet (EPN). Der europäische Dachverband der Tierregister mit Sitz in Brüssel, dem mittlerweile 53 Tierregister in Europa angeschlossen sind, ermöglicht in Sekundenschnelle, dass das Register gefunden wird, bei dem ein Fundtier gemeldet ist. Somit wird die Suche nach einem verlorenen und bei TASSO registrierten Tier für den Tierhalter noch effektiver. Tierheime, Tierärzte und Behörden, die EPN zur Recherche nach dem Besitzer eines verlorenen Tieres nutzen, können nun auch Tiere identifizieren, die bei TASSO registriert sind. Für Tierhalter bedeutet das eine noch größere Sicherheit bei Reisen mit dem Vierbeiner ins Ausland. Die Suche ist wie auch bei petmaxx.com, der Metasuchmaschine, der TASSO von Anfang an angeschlossen ist, denkbar einfach. Man tippt die Transpondernummer des Tieres auf www.europetnet.com ein und erhält die Information, bei welchem Register das gefundene Tier gemeldet ist. Danach wird das Register kontaktiert, und die Suche nach dem Halter beginnt. Persönliche Tier- und Halterdaten werden weder bei EPN noch bei petmaxx.com gespeichert. "Die Vernetzung der großen Tierregister ist die Zukunft der Rückvermittlung. Deswegen macht ein Beitritt bei EPN auch für TASSO durchaus Sinn", so Philip McCreight, der in EPN auch große Chancen für gemeinsame europäische Tierschutzziele sieht. "Reisen, der Umzug ins Ausland und eine immer größer werdende Mobilität der Menschen bringt es zwangsläufig mit sich, dass ein Tier auch im Ausland entläuft. Die größtmögliche Sicherheit, das Tier schnell wiederzufinden, besteht in zentralen, internetbasierten Suchmöglichkeiten, wie EPN sie mit seinen derzeit über 41 Millionen abfragbaren Transpondernummern bietet", so McCreight weiter. |
26. Januar 2011 - TASSO-Newsletter |
Katzenelend in Deutschland |
Es passiert vor unserer Tür. Nur weil man sie nicht sieht, heißt das nicht, dass sie nicht da sind: Tausende herrenlose Katzen jeden Alters fristen in Deutschland ein jämmerliches, erbärmliches Dasein, gerade eben zwischen Leben und Tod. Futter, medizinische Versorgung , Zuwendung – es fehlt diesen Tieren an allem. Und dieses Elend vermehrt sich mangels
Kastration viermal im Jahr. wie man sie von den Straßenhunden in Europa kennt. Nur, dass die Straßenkatzen Deutschlands versteckt auf Bauernhöfen, in Kellern, Hinterhöfen oder Fabrikkasernen leben. Noch. Bei der hohen Populationsdichte und der immensen Vermehrungsrate können die Tierschutzvereine das Problem auf Dauer unmöglich allein lösen. Für jede Katze, die die Tierschützer mit geringen finanziellen Mittel kastrieren, kommen jährlich mehrere Dutzend neue Katzenbabys nach. Die Politik gibt diesen freilebenden Katzen den Stempel "herrenlos" und schon ist sie nicht mehr für die Versorgung der Tiere verantwortlich. Eine Lösung wäre wie in Paderborn eine Katzenschutzverordnung mit einer Kastrationspflicht. Noch können sich die Verantwortlichen auf Kommunal- und Landesebene zu dem Thema "Katzenkastration" nicht durchringen. Für TASSO ist allerdings ganz klar: Kastration von Straßenkatzen ist Tierschutz. Und der muss gelebt werden. |
21. Janaur 2011 - TASSO-Newsletter |
Grauwale schon bald vom Aussterben bedroht? |
Vor der russischen Insel Sachalin soll eine weitere, dritte Bohrplattform entstehen. Naturschützer befürchten, dass die damit verbundenen seismischen Messungen die ohnehin vom Aussterben bedrohte Grauwalpopulation enorm stören könnten. Die in der südwestlichen Beringsee beheimatete, kleinere der beiden Grauwalpopulationen zählt nur noch zirka 130 Exemplare, davon nur 30 Weibchen. Laut Experten bestehe die Gefahr, dass die Tiere durch den Lärm der Bodenuntersuchungen vertrieben und dann an Unterernährung leiden würden. "Schon wenn nur ein paar Weibchen sterben, kann dies das Ende dieser Art bedeuten", so der WWF-Experte Alexej Knischnikow. Die flache Lagune von Sachalin sei überlebenswichtig für die Grauwale. Dort lernen die Kälber von ihren Müttern , wie sie am Meeresboden nach Nahrung suchen. Der Westpazifische Grauwal galt lange aufgrund des Walfangs als ausgestorben. Erst in den 1980er Jahren wurde er durch russische Wissenschaftler vor der Küste Sachalins wiederentdeckt. |
18. Janaur 2011 - TASSO-Newsletter |
Hessische Jäger töten 1.833 Katzen und 31 Hunde |
In den Jagdjahren 2008/2009 und 2009/2010 haben hessische Jäger insgesamt 1.833 Katzen und 31 Hunde getötet. Dies gab das Hessische Umweltministerium in der Antwort auf eine Landtagsanfrage (Drucksache 18/2699) der Abgeordneten Ursula Hammann (Bündnis 90/Die Grünen) bekannt. Mike Ruckelshaus, Leiter der Landesgeschäftsstelle Hessen des Bundes gegen Missbrauch de r Tiere e. V. (bmt), betont allerdings, dass dies nur die offiziellen Zahlen seien. Die Dunkelziffer liegt nach seinen Schätzungen weitaus höher. Hunde und Katzen gelten nicht als jagdbare Tiere im Sinne des hessischen Jagdrechtes, dürften aber im Rahmen des so genannten Jagdschutzes getötet werden, führt er weiter aus und hebt dabei hervor: "Diese gesetzlichen Regelungen zum Haustierabschuss sind unverhältnismäßig und gehen weit über das hinaus, was zum Schutz von Wildtieren notwendig ist." So dürften Katzen je nach Jahreszeit außerhalb einer willkürlich festgelegten Schutzzone von 500 bzw. 300 Metern bis zur nächsten Ansiedlung erschossen werden. Hunde dürften getötet werden, wenn sie im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung von Begleitpersonen Wild nachstellten, obwohl die Hessische Hundeverordnung bereits jetzt drastische Sanktionen gegen wildernde Hunde und deren Halter vorsehe, so der Tierschützer. "Hinsichtlich des Stellenwertes, den Haustiere für ihre Besitzer einnehmen, hat sich in den vergangenen Jahren ein gesellschaftlicher Wandel vollzogen, der sich auch in der Jagdgesetzgebung niederschlagen muss", bekräftigt Ruckelshaus und fordert ein ausnahmsloses Verbot des Haustierabschusses. Vor dem Hintergrund der 2012 anstehenden Novellierung des Hessischen Jagdgesetzes verweist Ruckelshaus auf andere Bundesländer, die schon heute dem gewandelten Verhältnis des Menschen zum Mitgeschöpf Tier und dem Staatsziel Tierschutz Rechnung tragen. So hat sich z. B. die saarländische Landesregierung aus CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die Belange des Tierschutzes bei der Jagdgesetzgebung zu berücksichtigen und den Abschuss von Hunden und Katzen zu verbieten. Nur Hessen scheint an überholten Privilegien festzuhalten. |
14. Januar 2011 - TASSO-Newsletter |
Kein rechtlicher Anspruch auf ein |
Immer wieder werden auch Haustiere zu Scheidungsopfern, und es stellt sich die Frage, ob einem der Eheleute nach der Scheidung ein Besuchs- oder Umgangsrecht z. B. für den gemeinsam angeschafften Hund zusteht. Mit dieser Frage musste sich jüngst auch das Oberlandesgericht Hamm beschäftigen und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es einensolchen Anspruch nicht gibt (OLG Hamm, Az II-10 WF 240/10, Beschluss vom 25.11.2010). Ein Umgangsrecht kennt das Bürgerliche Gesetzbuch nur für Kinder, nicht jedoch für Tiere. Gemäß § 1626 BGB gehört zum Wohle des Kindes in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Das Gericht hat klar gestellt, dass dies nicht auf Tiere entsprechend anwendbar ist. Derjenige, der nach einer Scheidung den ehemals gemeinsamen Hund oder die Katze besuchen möchte, tue dies aus eigenen emotionalen Bedürfnissen und nicht zum Wohle des Tieres. Diese Situationen seien nicht vergleichbar. "Schon das OLG Bamberg hat 2003 ein gesetzliches Umgangsrecht für einen Hund verneint . Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern, wenn nicht das Gesetz geändert wird und auch für Haustiere ein Umgangsrecht ausdrücklich aufgenommen wird", so Ann- Kathrin Fries, Rechtsanwältin für Tierrecht. "Anders sieht es jedoch aus, wenn die Eheleute z. B. in einem Ehevertrag ein Besuchs- oder Umgangsrecht für den Fall der Trennung bzw. der Scheidung miteinander vereinbart haben", so Fries weiter. Allen Tierfreunden kann daher zum Wohl des Tieres nur geraten werden, für den Fall der Fälle eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. |
11. Januar 2011 - TASSO-Newsletter |
Vorsicht vor Welpenhändlern: |
Immer wieder lassen sich unseriöse Welpenhändler neue Tricks einfallen, um mit dem Leid von Hundewelpen und der Unwissenheit von Käufern Geld zu verdienen. Aktuell werden auf diversen Tierportalen Tiere angeboten, die es gar nicht gibt. Das erinnert an die "Kamerun-Masche", bei der Menschen, die einen Hund oder eine Katze suchen, sich auf eine Anzeige im Internet melden und dann sukzessive immer wieder Geld für das gewünschte Tier überweisen müssen, da es sich angeblich in Quarantäne befindet, Papiere benötigt oder am Flughafen festsitzt. Das angebotene Tier gibt es in Wirklichkeit überhaupt nicht. Bis man hinter die Masche kommt, hat man unter Umständen schon einige hundert Euro überwiesen. TASSO rät dazu, bei Anzeigen im Internet besonders skeptisch und aufmerksam zu sein. Natürlich gibt es auch seriös arbeitende Organisationen, die ihre Tiere im Internet anbieten. Ebenso sind nicht alle Privatanzeigen unseriös. Dennoch ist Vorsicht geboten, wenn man die anbietende Organisation nicht kennt. Bei Privatanbietern sollten unbedingt mehrere Besuche vor Ort erfolgen. Ein sicheres Indiz für Unseriösität ist schlechtes Deutsch in der Anzeige, mehr als 3 Rassen bei einem Anbieter, unsaubere Verhältnisse beim Anbieter vor Ort, Ausreden bei der Frage nach dem Muttertier, kein Kaufvertrag, keine Fragen seitens des Anbieters bezüglich der Lebenssituation des Käufers.
Bitte informieren Sie sich ausführlich auf unserer Internetseite www.tasso.net/Tierschutz/Aktionen/Wuhltischwelpen zum Thema "Wühltischwelpen – nein Danke" und lesen Sie auch die vielen Erfahrungsberichte von Betroffenen. Boykottieren Sie unseriöse Händler und besuchen Sie Ihr Tierheim in der Nähe, wenn Sie ein Tier suchen. |
8. Januar 2011 - TASSO-Newsletter |
"Das hat er noch nie gemacht" |
Die Folgen aus der Einstellung "Ich brauche keine Hundehaftpflichtversicherung" erlebt die TASSO-Anwältin Ann-Kathrin Fries leider nur zu häufig in ihrer Kanzlei. Eine ihrer Mandantinnen ist Halterin eines kleinen Mischlingsrüden. Da er bisher nie etwas angestellt oder Ärger mit Artgenossen hatte, hat die Mandantin auf eine Versicherung für ihn verzichtet. Vor kurzem hat der Hund jedoch die Nachbarin heftigst in die Hand gebissen. Zwei Finger wurden so stark in Mitleidenschaft gezogen, dass die Dame operiert und eine Woche stationär behandelt werden musste. Insgesamt war sie vier Wochen krankgeschrieben. Im Raume standen nun verschiedene Forderungen. Die Nachbarin hat Schmerzensgeld und Schadenersatz wie zum Beispiel Fahrtkosten ins Krankenhaus und zur Reha, Eigenanteil an der Physiotherapie, Notfallgebühr, Anwaltskosten usw. eingeklagt. Der Arbeitgeber der Nachbarin hat angemeldet, dass er die geleistete Lohnfortzahlung erstattet haben möchte und die Krankenkasse fordert die gesamten Behandlungskosten zurück. Mehrere tausend Euro Forderung stehen jetzt im Raum, die zu einem Großteil aus der privaten Tasche der Mandantin bezahlen werden müssen. Mit einer Haftpflichtversicherung wäre ihr das erspart geblieben. Die beliebte Schuldfrage hat damit nichts zu tun. Wenn es sich nicht um ein Nutztier handelt, haftet der Haustierhalter also selbst dann, wenn ihn gar keine Schuld trifft! Dennoch muss die Schuldfrage geklärt werden, nämlich die Mitschuld des Verletzten. In der Praxis kommen die Gerichte in den seltensten Fällen zu einer Entscheidung "ganz oder gar nicht". In der Regel wird die Schuld des Verletzten bewertet und die Haftungsquote dementsprechend angepasst.
TASSO-Tipp: Schäden, die ihre Tiere verursachen, übernimmt. Achten Sie dabei auf einen möglichst umfassenden Schutz und eine hohe Deckungssumme von z. B. 10 Millionen Euro, um im Falle eines Falles nicht am falschen Ende gespart zu haben. |
31. Dezember 2010 - Presse-Mitteilung |
Silvester-Feuerwerk: |
Hattersheim, 28.12.2010 – Wenn es die Deutschen zu Silvester wieder so richtig krachen lassen, verkriechen sich auch wieder Zehntausende von Hunden und Katzen ängstlich unterm Sofa. Tiere haben schließlich ein bedeutend empfindlicheres Gehör als der Mensch, für sie sind explodierende Raketen und Böller echter Stress. Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. gibt Tipps für verantwortungsvolle Tierhalter:
Philip McCreight, Leiter der TASSO-Zentrale: "Wer ängstliche Tiere besitzt, sollte eines auf keinen Fall tun: Selber mitknallen. Dies wäre ausgesprochen verantwortungslos." Weitaus sinnvoller sei es, die Vorhänge zu schließen und Fernseher, Radio oder den CD-Player auf eine etwas höhere Lautstärke zu stellen. "Für mich ist der Silvesterlärm ohnehin unsinnig, teuer und akustische Umweltverschmutzung", ergänzt McCreight.
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29. Dezember 2010 - TASSO-Newsletter |
Meerestiere der Ostsee durch Plastikmüll gefährdet |
Rund 20.000 Tonnen Plastikmüll gelangen nach Schätzungen des Naturschutzbund Deutschland e.V. Jahr für Jahr allein in die Nordsee. Die Verschmutzung durch Plastikabfall findet sich in erster Linie entlang der großen Schifffahrtslinien, die ihren Müll so auf einfache Weise entsorgen. Vorsichtige Schätzungen von Forschern gehen davon aus, dass der Meeresboden der Nordsee mit 600.000 Kubikmetern Müll belastet ist. Durchschnittlich 700 Plastikteile befinden sich auf je 100 Metern Küstenlinie. Nach Ansicht von Forschern sind die nicht abbaubaren Plastik-Kleinstpartikel das größte Problem für den Menschen, da sie über die Meerestiere auch in die menschliche Nahrungskette gelangen können. Für die Tiere ist die Verschmutzung der Weltmeere eine unendliche Qual. Meeresvögel verhungern, weil sie den Plastikmüll mit Nahrung verwechseln und ein ständiges Sättigungsgefühl verspüren. Robben, Seehunde und Schweinswale verbluten qualvoll, weil der Plastikmüll Magen und Darm perforiert. Die Antinea Foundation bereist im Rahmen ihres Projektes "Changing Oceans Expedition" zwischen 2009 und 2018 alle Weltmeere, um den Zustand der Verschmutzung zu dokumentieren. Die so gesammelten Fakten werden hoffentlich Grund genug für umfassende, globale Maßnahmen gegen die immer größere Verschmutzung unserer Meere sein. Weitere Informationen unter http://www.antinea-foundation.org/ |
22. Dezember 2010 - Presse-Mitteilung |
Gegen das Aussetzen von Haustieren hilft nur die Registrierungspflicht Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO appelliert an Politiker: Mit Chip und Registrierung ist der Besitzer fast immer eindeutig feststellbar |
Der Mischlingshund lag in hohem Schnee und zitterte vor Kälte, die Katze war vollkommen durchnässt. Nur weil sie rechtzeitig von Mitarbeitern des Tierheims Nürnberg versorgt wurden, haben die beiden Tiere überlebt. Ein Paar hatte beim Spaziergang den Hund an einem abgelegen Zaun des Tierheims entdeckt, die Katze steckte in einer Tasche neben einem Glascontainer. Polizisten brachten das entkräftete Tier ins Tierheim. Wem die beiden Vierbeiner gehören, lässt sich nicht feststellen … „Immer häufiger kommt es vor, dass sich Besitzer von Haustieren durch einfaches Anbinden oder Abstellen ihrer Verantwortung entziehen“, berichtet Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO e.V., die Europas größtes Haustierzentralregister betreibt. „Es ist für sie ja auch völlig gefahrlos: Ist das Tier nicht bei uns oder bei einer anderen Haustierdatenbank registriert, lässt sich der Besitzer nicht ermitteln.“ McCreight plädiert deshalb an Politiker, die allgemeine Registrierungspflicht endlich auf die Tagesordnung zu setzen. So wie es die Schweiz schon vor Jahren gemacht hat. „Seit 2007 müssen dort alle Hunde eindeutig und fälschungssicher markiert und registriert sein“, erklärt der Tierschützer. „Damit sollen Beißunfälle besser aufgeklärt, Seuchen schneller erkannt und bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden der Besitzer schneller ermittelt werden.“ Welpen müssten spätestens mit drei Monaten einen Chip erhalten, dessen Nummer zusammen mit den Daten des Besitzers registriert wird. „Das Aussetzen von Hunden ist in der Schweiz seitdem erheblich zurückgegangen“, sagt McCreight. „Alle Service-Leistungen von TASSO sind übrigens kostenlos. Tierbesitzer müssen somit für die Registrierung bei uns nichts zahlen.“ |
12.2010 - TASSO-Newsletter |
Fleisch und Ei um jeden Preis? Wie Tiere für uns leiden |
Weltweit ernähren zirka 21 Milliarden Nutztiere mit insgesamt mehr als 265 Millionen Tonnen Fleisch 7 Milliarden Menschen. Für Deutschland heißt das: 3,5 Millionen Rinder, 56 Millionen Schweine, 500 Millionen Hühner, 7,5 Millionen Puten, 21 Millionen Mastkaninchen – die meisten aus sogenannter Intensiv-Tierhaltung. Das bedeutet, auf engstem Raum, unter unnatürlichsten Bedingungen möglichst viele zusammengepferchte, meist kranke und verhaltensgestörte Tiere, vollgepumpt mit Medikamenten. Masthühner werden in wenigen Tagen auf enorme Gewichtszunahme vor allem des Brustmuskels gemästet. Das hat zur Folge, dass sich der Körperschwerpunkt verlagert und Gelenke, Sehnen und Knochen in Mitleidenschaft gezogen werden. Dazu kommen Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Bei den Schweinen und Rindern sind neben den Haltungsbedingungen die tierschutzwidrigen Tötungsmethoden inakzeptabel: 175.000 Rinder und 500.000 Schweine werden jährlich in Deutschland vor dem Schlachten nicht ordnungsgemäß betäubt und erleben den Tod bei vollem Bewusstsein und in Todesangst. 1 Billion(!) Fische werden weltweit pro Jahr durch den Fang massiv gequält und getötet. Auch Aquakulturen bieten da keine Alternative: Die Fische drehen sich auf engstem Raum ständig im Kreis, verletzen sich an Artgenossen. Durch die hohe Besatzdichte wird das Immunsystem geschwächt, Krankheiten sind vorprogrammiert. (Quellen u.a.: Albert Schweitzer Stiftung) Wir alle wissen: Die Veränderung für ein besseres Leben der Tiere hängt einzig und allein von unserem Verhalten ab. Jedes zweite Mal auf Fleisch zu verzichten und Produkte aus Massentierhaltung zu vermeiden, verbessert die Lage der Tiere enorm. Was halten Sie von Fleischverzicht? Machen Sie bei unserer TASSO Umfrage mit und
sagen Sie uns Ihre Meinung auf www.tasso.net/tierschutz/umfrage |
12.2010 - TASSO-Newsletter |
Neue EU-Tierversuchsrichtlinie: Bestimmen Sie mit, wie es weiter geht! |
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12 Millionen Tiere in Europa! Davon allein im Jahre 2009 2,8 Millionen Tiere in Deutschland! Das ist die erschreckende Anzahl an Tieren, die in deutschen Versuchslaboren ihr Leben lassen und leiden. Die neue EU-Richtlinie zum „Schutz der für Versuche und andere wissenschaftlichen Zwecke verwendeten Tiere“ - kurz Tierversuchsrichtlinie - macht es möglich. Diese Richtlinie, die am 9. November 2010 in Kraft trat, sollte da s Leben von Tieren eigentlich schützen. Stattdessen wird sie in ihrer jetzigen Fassung
Tierversuche eher verwalten als verhindern. Tierversuchslobby verstärkt Eingang in die neue EU-Richtlinie gefunden. So ist der rein zweckfreien Grundlagenforschung, also der Forschung ohne jeden medizinischen Zweck, nach wie vor Tür und Tor geöffnet, eine ethische Abwägung der Versuche bei der Genehmigung entfällt. Versuche an Affen, einschließlich Menschenaffen, sind erlaubt. Tierversuchsfreie Methoden müssen nicht bei Vorhandensein angewandt werden, sondern erst, wenn sie offiziell anerkannt sind, was in aller Regel viele Jahre dauert. Die EU-Mitgliedsstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Dies ist eine einmalige Chance, konkrete Verbesserungen im Sinne des T ierschutzes zu erreichen. Die bundesweite Vereinigung „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“ will in Zusammenarbeit mit TASSO Druck auf die Politik ausüben, um eine möglichst weitreichende Verschärfung des deutschen Tierschutzrechts zu erzielen. Unterstützen auch Sie die aktuelle Kampagne "2,8 Millionen Gründe für eine verschärfte Umsetzung der Tierversuchsrichtlinie“ von „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“ und TASSO. Bestellen Sie hier die Aktions-Postkarte und senden Sie sie an die Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner. Je mehr Postkarten das Ministerium erhält, desto größer die Chance für die Tiere. |
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16.11.2010 - TASSO-Newsletter |
Sagen Sie jetzt NEIN zum Welpenhandel! |
Tierfreunde sagen eindeutig "Nein!" zum skrupellosen Handel mit Hundewelpen in Deutschland. Das beweist die aktuelle Petition von Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt), TASSO und Europäischer Tier- und Naturschutz (ETN) eindrucksvoll. Mehr als 18.000 Tierfreunde haben seit der Einstellung der Petition auf der Seite des Deutschen Bundestages oder auf der Homepage von TASSO gegen das mit dem Handel verbundene Hundeleid und die Geldgier der Händler protestiert. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wird nach Ablauf der Mitzeichnungsfrist am 25. November 2010 über die Petition beraten. Auch Bündnis 90/Die Grünen haben das Thema „Welpenhandel“ in einem Antrag an den Bundestag aufgegriffen. Ziel ist hier, die Notlage der deutschen Tierheime nicht zusätzlich durch die Flut von Billigwelpen zu verschärfen. Die Politik ist durch die Wühltischwelpen-Kampagne und die Bundestags-Petition der dre i großen Tierschutzorganisationen auf den unseriösen Welpenhandel aufmerksam geworden. Jetzt muss die Bedeutung des Themas durch kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit und politisches Engagement der Tierschützer unterstrichen werden. Bitte unterzeichnen Sie auch weiterhin die Petition – je mehr Stimmen wir haben, desto größer ist der öffentliche Druck auf den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.
Unterzeichnen können Sie weiterhin über www.tasso.net.
Verbreiten Sie den Newsletter großflächig, vor allem in den gängigen Social Media Netzwerken und in Foren! Jeder Hund, den wir so vor skrupellosen Händlern retten können, ist den Einsatz wert! |
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05.2010 / TASSO-Newsletter |
Die "Graue Tiertafel": |
"Niemand soll allein bleiben, nur weil er alt ist." Unter diesem Motto hat die Tiertafel Deutschland das Projekt Graue Tiertafel ins Leben gerufen. Ziel ist es, ältere Menschen und ältere Tiere zusammenzubringen und somit neue Partnerschaften für einen gemeinsamen Lebensabend zu schaffen. "Ältere Menschen haben so gut wie keine Chance, ein Tier aus dem Tierheim oder vom Züchter zu bekommen, das zu ihnen passt. Geht der Mensch zuerst, bleibt die Sorge um den Verbleib des geliebten Tieres", so Claudia Hollm, Vorstand der Tiertafel und Initiatorin des Projektes. "Mit der Grauen Tiertafel ist ein völlig neues Konzept entstanden, dass der Entwicklung in unserer Gesellschaft mehr als gerecht wird", so Philip McCreight von TASSO e.V. So kümmert sich die Tiertafel um eine Zielgruppe, die immer größer wird. Und das sowohl beim Zwei- wie auch beim Vierbeiner. Weitere Informationen unter: graue@tiertafel.de oder www.tiertafel.de
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